…260 Abs. 1 (Unzulässigkeit, nicht fristgerechte Einbringung), sinngemäß anzuwenden. Gemäß § 265 Abs. 5 BAO obliegt die Zurückweisung nicht zulässiger oder nicht fristgerecht eingebrachter Vorlageanträge dem Verwaltungsgericht. Verlängerbare Fristen sind u.a. die Beschwerdefristen (§ 245 BAO) und Vorlageantragsfristen (§ 264 Abs. 4 BAO). Der Zeitpunkt, an dem…
…Diese beiden Dreimonatsfristen sind gesetzliche (daher dem § 110 Abs.1 zufolge nicht verlängerbare) Fristen. Die Fristen waren zum Zeitpunkt der Festsetzung der dritten Säumniszuschläge bereits abgelaufen, die Festsetzung der dritten Säumniszuschläge erfolgte daher zu Recht. Die Beschwerde gegen die Säumniszuschlagsbescheide vom 9.1.2017 und…
…Diese beiden Dreimonatsfristen sind gesetzliche (daher dem § 110 Abs.1 zufolge nicht verlängerbare) Fristen. Die Fristen waren zum Zeitpunkt der Festsetzung der dritten Säumniszuschläge bereits abgelaufen, die Festsetzung der dritten Säumniszuschläge erfolgte daher zu Recht. Eine sich aus der Erbantrittserklärung ergebende Einschränkung von Abgabenschuldigkeiten im…
…Abgesehen davon sehen sowohl § 240 BAO als auch § 241 BAO nicht verlängerbare gesetzliche Fristen von fünf bzw. drei Jahren vom Kalenderjahr der Entrichtung vor. Im Urteil des Landesgerichts Salzburg (Seite 13) wird die Möglichkeit einer Löschung von € 652.015,90 an Abgabenschulden bei einem…
…der zweckentsprechenden Rechtsverfolgung ihres Mandanten dient. Ihnen obliegt ein besonderes Maß an Aufmerksamkeit bei der Wahrung von Fristen im Rechtsverkehr, insbesondere im Rechtsmittelverfahren, und dies in besonderer Weise dann, wenn nicht verlängerbare gesetzlich normierte Fristen für bestimme Prozessschritte einzuhalten sind, wie dies bei der zweiwöchigen…
…BAO³, § 110 Anm 2). Auf Grund der Gleichbehandlung gesetzlicher und in Verordnungen festgesetzter Fristen, handelt es sich bei der in § 1 Abs. 2 ZBV 2016 festgelegten Sechsmonatsfrist eindeutig um eine nicht verlängerbare gesetzliche Frist. Da der Antrag im gegenständlichen Fall am 10. Juli 2019, also…
…dem für die Erhebung der Umsatzsteuer des Antragstellers zuständigen Finanzamt, in allen anderen Fällen beim ***FA*** gestellt werden. Da es sich bei dieser Frist von fünf Jahren um eine gesetzliche, nicht verlängerbare Frist iSd § 110 BAO handelt, geht bei Versäumung dieser Präklusivfrist ein Recht - gegenständlich…
…Monatsfrist gemäß § 9 Abs. 8 fünfter TS KStG 1988 nur schwer mit dem Charakter eines Mängelbehebungsauftrages vereinbar ist, bei dem das Gesetz die Beachtung anderer Fristen nicht vorsieht, sondern nur anordnet, dass zur Befolgung des Mängelbehebungsauftrages eine angemessene Frist zu bestimmen ist, die überdies auf…
"Die Unterfertigung des Gruppenantrages durch den gesetzlichen Vertreter des Gruppenträgers und aller einzubeziehenden inländischen Körperschaften ist - im Hinblick auf die nicht verlängerbare Einbringungsfrist des Teilstriches 5 des § 9 Abs. 8 KStG 1988 (deren Lauf durch die Unterfertigung des letzten gesetzlichen Vertreters einer der betroffenen Körperschaften…
…1 BAO können gesetzlich festgesetzte Fristen, wenn nicht ausdrücklich anderes bestimmt ist, nicht geändert werden. Bei der sich über 5 Jahre erstreckenden Frist für die Stellung eines Antrages auf Durchführung einer Arbeitnehmerveranlagung handelt es sich um eine unerstreckbare und somit nicht verlängerbare gesetzliche Frist (vgl…
…verspätete Meldung sei weder der Finanzverwaltung noch externen Interessenten ein wie immer gearteter Schaden erwachsen. Die relative Dringlichkeit der Meldung der Wirtschaftlichen Eigentümer würde sich an den großzügig bemessenen Fristen zeigen. In der Erinnerung vom 29.8.2018 sei eine Frist bis 10.12.2018…
…verspätete Meldung sei weder der Finanzverwaltung noch externen Interessenten ein wie immer gearteter Schaden erwachsen. Die relative Dringlichkeit der Meldung der Wirtschaftlichen Eigentümer würde sich an den großzügig bemessenen Fristen zeigen. In der Erinnerung vom 29.8.2018 sei eine Frist bis 10.12.2018…
…1995, für die dortige Frist für den Antrag auf Erstattung (Ritz, BAO6, § 108 Tz 2). Selbst das Vorliegen nicht verlängerbarer gesetzlicher Fristen schließt keineswegs die Anwendbarkeit des allgemein für Fristen geltenden § 108 Abs. 3 Satz 2 BAO aus (VwGH 24.11.1998, 98/14/0130…
…zu verlängern. Durch einen Antrag auf Fristverlängerung wird der Lauf der Beschwerdefrist gehemmt. Nach § 245 Abs. 4 BAO beginnt die Hemmung des Fristenlaufes mit dem Tag der Einbringung des Antrages (Abs. 3) und endet mit dem Tag, an dem die Entscheidung (Abs. 3) über den…
…im Zusammenhang mit dem Ansuchen auf Fristverlängerung auf den Umstand hingewiesen, dass es sich bei der im WiEReG genannten Frist um eine gesetzliche und folglich nicht verlängerbare handle. Ein rechtzeitig eingebrachter Antrag auf Fristverlängerung hemme den Fristenlauf folglich nicht, so die Behörde darin weiter. III…
…zurückzuweisen sei. In seinem Fall wäre die Frist am Sonntag, 10.07.2022 abgelaufen. Nach der Bundesabgabenordnung würde aber dann, wenn das Fristende auf einen Sonntag falle, erst am nächsten Werktag ablaufen. Das sei im gegenständlichen Fall Montag, der 11.07.2022 gewesen. Der Vorlageantrag…
…weil die Bf. laut Auskunft der EDV-Abteilung die Einkommensteuererklärung erst am 01.01.2021 eingebracht habe und es sich um eine nicht verlängerbare Frist handle. In dem am 31.12.2021 via FinanzOnline eingebrachten Vorlageantrag führte die Bf. aus: "Leider gibt es auch Menschen…
…2016 (und somit verspätet) in Deutschland eingebracht. Da es sich bei der gesetzlich geregelten Frist (30.09. lt. Richtlinie der EU) um eine nicht verlängerbare Fallfrist handelt, gibt es hierbei keinen (Ermessens-)Spielraum oder die Möglichkeit einer Fristverlängerung.“ Im Vorlageantrag wiederholte die Bf. ihr Vorbringen…
…StRefG 2015/2016, eine Veranlagung nur auf Antrag des Steuerpflichtigen. Der Antrag kann innerhalb von fünf Jahren ab dem Ende des Veranlagungszeitraums gestellt werden. Gemäß 110 Abs. 1 BAO können gesetzlich festgesetzte Fristen, wenn nicht ausdrücklich anderes bestimmt ist, nicht geändert werden. Nach § 85 Abs…
…Ablauf einer Frist, ohne dem Steuerpflichtigen die Gelegenheit zu geben, die Belege nachzureichen, rechtswidrig. Vorsorglich werde zur Fristenwahrung die Wiedereinsetzung in den vorigen Stand beantragt. In einem ergänzenden Schriftsatz verwies die Bw. auf das Urteil des EuGH vom 27. September 2007, Rs. C-146/05…