…fest: Nur bei einem verheirateten (bzw. in eheähnlicher Gemeinschaft lebenden) oder in Gemeinschaft mit einem minderjährigen Kind lebenden Dienstnehmer sind bei Geltendmachung der Kosten einer doppelten Haushaltsführung grundsätzlich die Kosten von wöchentlichen Familienheimfahrten zu berücksichtigen. Bei einem allein stehenden Steuerpflichtigen wird grundsätzlich das monatliche Aufsuchen…
…Pendlerpauschales entweder der zur Arbeitsstätte nächstgelegene Wohnsitz oder der Familienwohnsitz maßgeblich. Als Familienwohnsitz gelte jener Ort, an dem ein verheirateter Steuerpflichtiger mit seinem Ehegatten einen gemeinsamen Wohnsitz unterhalte, der den Mittelpunkt der Lebensinteressen bilde. Der Beschwerdeführer und seine Gattin seien schon seit vielen Jahren in…
…bereits in den Jahren 2016 und 2017 die Kosten für Familienheimfahrten geltend gemacht. Nach einem Zeitraum von zwei Jahren könne ein verheirateter Steuerpflichtiger keine Kosten für vorübergehende Familienheimfahrten mehr geltend machen. Die Behandlung psychischer Erkrankungen sei auch in Österreich möglich. Es entspreche nicht der Lebenserfahrung…
…dem ein verheirateter Steuerpflichtiger mit seiner Ehegattin oder ein lediger Steuerpflichtiger mit seinem in eheähnlicher Gemeinschaft lebenden Partner einen gemeinsamen Hausstand unterhalten würde, der den Mittelpunkt der Lebensinteressen dieser Personen bilden würde (VwGH 24.4.1996, 96/15/0006). Auch ein allein stehender Steuerpflichtiger könne…
…In der mit Eingabe vom 30.10.2017 erhobenen Beschwerde führte der Bf aus, abgesehen von seiner beruflichen Tätigkeit in Wien unterhalte er in Innsbruck als verheirateter Steuerpflichtiger mit seiner Ehefrau und der gemeinsamen Tochter einen Hausstand, der seit Jahren den Mittelpunkt seiner Lebensinteressen bilde…
…also jedenfalls die Verlegung des Familienwohnsitzes nach Ort3 zumutbar gewesen. Die Lohnsteuerrichtlinien nehmen bei verheirateten Steuerpflichtigen dafür einen Zeitraum von zwei Jahren an. Im Beschwerdejahr war die Wohnsitzverlegung also jedenfalls noch nicht zumutbar. Im Streitjahr liegt demnach eine beruflich veranlasste doppelte Haushaltsführung vor. Als Kosten…
…dann anfallen, wenn neben dem Familienwohnsitz ein gesonderter Wohnsitz am Beschäftigungsort aus beruflichen Gründen begründet wird. Als "Familienwohnsitz" gilt jener Ort, an dem ein verheirateter Steuerpflichtiger mit seiner Ehegattin (auch ohne Kind im Sinne des § 106 Abs. 1 EStG 1988) einen gemeinsamen Haushalt unterhält, der…
…bei der sie erwachsen sind. 2. Familienwohnsitz ist jener Ort, an dem ein verheirateter Steuerpflichtiger mit seinem Ehegatten (oder ein unverheirateter Steuerpflichtiger mit seinem in eheähnlicher Gemeinschaft lebenden Partner) einen Hausstand unterhält, der den Mittelpunkt der Lebensinteressen dieser Personen bildet (vgl. VwGH 24.4.1996…
…vom 22.07.2015. Dieser Wohnsitz ist im Streitjahr 2013 als Familienwohnsitz anzuerkennen, da es der Ort ist, an dem ein verheirateter Steuerpflichtiger mit seinem Ehegatten einen gemeinsamen Hausstand unterhält, der den Mittelpunkt der Lebensinteressen dieser Personen bildet (vgl. Lenneis in Jakom6 (2013) § 16 Rn…
…1 EStG. Als Familienwohnsitz gilt jener Ort, an dem - ein verheirateter Steuerpflichtiger mit seinem Ehepartner oder - ein Steuerpflichtiger mit seinem in eheähnlicher Gemeinschaft lebender Partner (auch ohne Kind) oder - ein allein stehender Steuerpflichtiger mit einem minderjährigen Kind iSd § 106 Abs 1 EStG einen gemeinsamen Hausstand…
…Kosten für doppelte Haushaltsführung und der Aufwendungen für Familienheimfahrten mit folgender Begründung zur Gänze versagt: "Als Familienwohnsitz gilt jener Ort, an dem ein verheirateter Steuerpflichtiger mit seinem Ehegatten einen gemeinsamen Hausstand (eigene Wohnung oder eigenes Haus) unterhält, der den Mittelpunkt der Lebensinteressen dieser Person bildet…
…EStG 1988). Gem. Rz 343 LStR gilt als Familienwohnsitz jener Ort, an dem ein verheirateter Steuerpflichtiger mit seinem Ehegatten einen gemeinsamen Hausstand unterhält, der den Mittelpunkt der Lebensinteressen dieser Personen bildet.“ Weiters wurde auf die Rz 3 LStR verwiesen, wonach die polizeiliche Anmeldung für den…
…Aufwendungen für einen Familienwohnsitz Aufwendungen für die Wohnung am Beschäftigungsort anfallen. Als Familienwohnsitz gelte jener Ort, an dem ein verheirateter Steuerpflichtiger mit seinem Ehegatten einen gemeinsamen Haushalt unterhalten würde, der den Mittelpunkt der Lebensinteressen dieser Person bilden würde. Die Verlegung des Familienwohnsitzes müsse unzumutbar sein…
…Berufswohnsitz). Als Familienwohnsitz gelte u.a. jener Ort, an dem ein verheirateter Steuerpflichtiger mit seinem Ehegatten einen gemeinsamen Hausstand unterhält, der den Mittelpunkt der Lebensinteressen dieser Personen bildet. Das Finanzamt stellte fest, dass der derzeitige gemeldete Hauptwohnsitz seit 31.08.2006 in adresse liege. Dort…
…12.099,71 € eine Abgabengutschrift von 230,00 € fest: Als Familienwohnsitz gelte jener Ort, an dem - ein verheirateter Steuerpflichtiger mit seinem Ehegatten oder - ein Steuerpflichtiger mit seinem in eheähnlicher Gemeinschaft lebenden Partner oder - ein alleinstehender Steuerpflichtiger mit einem minderjährigen Kind iSd § 106 Abs…
…geführt werden, einer am Familienort und einer am Beschäftigungsort. Als Familienwohnsitz gilt jener Ort, an dem ein verheirateter Steuerpflichtiger mit seinem Ehegatten einen gemeinsamen Haushalt unterhält, der den Mittelpunkt der Lebensinteressen dieser Personen bildet. Durch die Vorlage der beglaubigten Abschrift aus dem Grundstücksregister, dass der…
…zwar einer am Familienwohnort (Familienwohnsitz) und einer am Beschäftigungsort (Berufswohnsitz). Als Familienwohnsitz gilt jener Ort, an dem ein verheirateter Steuerpflichtiger mit seinem Ehegatten einen gemeinsamen Hausstand unterhält, der den Mittelpunkt der Lebensinteressen dieser Personen bildet. Der derzeitige gemeldete Hauptwohnsitz liegt seit 31.08.2006 in…
…Juli 2013, 2009/13/0132). Als Familienwohnsitz gilt dabei jener Ort, an dem ein verheirateter Steuerpflichtiger mit seinem Ehegatten oder ein unverheirateter steuerpflichtiger mit seinem in eheähnlicher Gemeinschaft lebenden Partner einen Hausstand unterhält, der den Mittelpunkt der Lebensinteressen dieser Personen bildet (VwGH 27. Februar 2008…
…doppelte Haushaltsführung nicht vor, so könnten Kosten für Familienheimfahrten nur vorübergehend als Werbungskosten geltend gemacht werden. Als vorübergehend werde bei einem verheirateten oder in eheähnlicher Gemeinschaft lebenden Steuerpflichtigen ein Zeitraum von zwei Jahren angesehen. Da beim Bf die Voraussetzungen nicht zutreffen würden, hätten die geltend…
…ist es dem Steuerpflichtigen in aller Regel zumutbar, den Familienwohnsitz in den Nahebereich seiner Arbeitsstätte zu verlegen (VwGH 22.4.86, 84/14/0198). Dieser Zeitraum hängt insbesonders vom Familienstand ab, die LStR 346 nennen bei einem ledigen Steuerpflichtigen sechs Monate und bei einem verheirateten…