…2010 - als zurückgenommen gilt, weil dem Auftrag die Mängel ihrer Eingabe zu beheben nicht entsprochen wurde. Da es sich dabei um ein Vergreifen im Ausdruck im Hinblick auf die Begründung des Bescheides handelt, schadet die Wortwahl im Spruch des Bescheides nicht. Eine Rechtswidrigkeit des Bescheides…
…Vorliegen einer Obsorgeübertragung im Bereich der Vermögensverwaltung nicht legitimiert sei, einen rückwirkenden Antrag auf Familienbeihilfe zu stellen und insoweit nicht vertretungsbefugt sei. Die Begründung des angefochtenen Bescheides und die Beschwerdevorentscheidung lassen erkennen, dass das Wort "Abweisungsbescheid" und "abzuweisen" als ein Vergreifen im Ausdruck zu werten…
…Vorliegen einer Obsorgeübertragung im Bereich der Vermögensverwaltung nicht legitimiert sei, einen rückwirkenden Antrag auf Familienbeihilfe zu stellen und insoweit nicht vertretungsbefugt sei. Die Begründung des angefochtenen Bescheides und die Beschwerdevorentscheidung lassen erkennen, dass das Wort "Abweisungsbescheid" und "abzuweisen" als ein Vergreifen im Ausdruck zu werten…
…Vorliegens einer Obsorgeübertragung im Bereich der Vermögensverwaltung nicht legitimiert sei, einen rückwirkenden Antrag auf Familienbeihilfe zu stellen und insoweit nicht vertretungsbefugt sei. Die Begründung des angefochtenen Bescheides und die Beschwerdevorentscheidung lassen erkennen, dass das Wort "Abweisungsbescheid" und "abzuweisen" als ein Vergreifen im Ausdruck zu werten…
…Vorliegen einer Obsorgeübertragung im Bereich der Vermögensverwaltung nicht legitimiert sei, einen rückwirkenden Antrag auf Familienbeihilfe zu stellen und insoweit nicht vertretungsbefugt sei. Die Begründung des angefochtenen Bescheides und die Beschwerdevorentscheidung lassen erkennen, dass das Wort "Abweisungsbescheid" und "abzuweisen" als ein Vergreifen im Ausdruck zu werten…
…15/0085, VwSlg 6675/F) zwischen einem zulässigen (und gebotenen) "Deuten" und einem unzulässigen "Umdeuten". Von Letzterem ist auch hier auszugehen: Der Austausch der Jahreszahl "2009" durch "2012" ginge über ein bloßes Vergreifen im Ausdruck iS eines bloßen Schreib- oder ähnlichen Flüchtigkeitsfehlers weit hinaus. Das…
…Behörde gewählte Personenumschreibung als ein – den wahren behördlichen Willen verfälschendes – Vergreifen im Ausdruck erkennen lässt. Der Verwaltungsgerichtshof hat daher Schreibfehler – auch bei Unrichtigkeiten im Vornamen oder Namen von Bescheidadressaten – schon wiederholt als unbeachtlich, d.h. dem richtigen Bescheidverständnis selbst dann nicht im Wege stehend angesehen…
…einer Zurückweisungsentscheidung das hg. Erkenntnis vom 9.8.2013, 2013/08/0137). Die vom Bundesverwaltungsgericht ausgesprochene Zurückweisung der Beschwerde "als unzulässig" ist bei dieser Begründung als Vergreifen im Ausdruck anzusehen (vgl. zur Umdeutung eines Spruches das hg. Erkenntnis vom 11.7.2014, 2012/17/0176…
…einer Zurückweisungsentscheidung das hg. Erkenntnis vom 9.8.2013, 2013/08/0137). Die vom Bundesverwaltungsgericht ausgesprochene Zurückweisung der Beschwerde "als unzulässig" ist bei dieser Begründung als Vergreifen im Ausdruck anzusehen (vgl. zur Umdeutung eines Spruches das hg. Erkenntnis vom 11.7.2014, 2012/17/0176…
… 4 Abs 1 BAO durch den im konkreten Einzelfall tatsächlich verwirklichten Sachverhalt und vom Parteiwillen des Antragstellers bestimmt. Die irrtümliche Verwendung eines unzutreffenden amtlichen Formulars ist analog dem Vergreifen im Ausdruck zu sehen und beeinflusst weder den Parteiwillen noch die Rechtssache (vgl VwGH 27.04…
…und 25). Das Bundesfinanzgericht geht insoweit, als im Anschreiben der Finanzstrafbehörde vom 12. Dezember 2007 bereits von einer Verkürzung an Einkommensteuer für 2006 mittels Einreichung einer unrichtigen Abgabenerklärung gesprochen wird, von einem irrtümlichen Vergreifen im Ausdruck aus, der damit befasste Organwalter des Finanzamtes sohin einen…
…gehört, während der Wortlaut des § 1 lit. a WAOR nur durch ein sogenanntes ´Vergreifen im Ausdruck´ davon abweicht. d) Entwicklung und Bedeutung des § 5 WAOR: § 48 WAO[R] hatte gelautet: „Als Abgabenbehörde zweiter Instanz ist die Abgabenberufungskommission zuständig.“ Mit dem [Wiener Landes-]„Verwaltungsgerichtsbarkeits-Anpassungsgesetz Abgaben“…
…einen "Antrag" Bezug genommen wurde, konnte damit nur die Anregung der amtswegigen Wiederaufnahme durch den Mitbeteiligten gemeint sein, sodass lediglich von einem Vergreifen im Ausdruck seitens der Abgabenbehörde auszugehen war. Die Behörde hatte die Aufhebung der Wiederaufnahmebescheide nach § 299 Abs. 1 BAO auch damit begründet…
…unzulässig zurückzuweisen. Wenn die Behörde den Antrag abgewiesen hat, ist dies im Hinblick auf die Begründung, dass die gesonderte Erlassung eines Bescheides gesetzlich nicht vorgesehen ist, als unschädliches Vergreifen im Ausdruck anzusehen und war davon auszugehen, dass keine meritorische Entscheidung getroffen wurde (vgl. VwGH 24…
…dieser Form sei schlüssig den Anträgen auf Erstattung stattgegeben worden. Dass die Behörde dies im selben Bescheid als "Festsetzung" bezeichnete, könne nur als Vergreifen im Ausdruck angesehen werden und würde im Zusammenhang mit dem Antrag auf Vergütung und dem Abspruch über den "Erstattungsbetrag" und die…
…dieser Form sei schlüssig den Anträgen auf Erstattung stattgegeben worden. Dass die Behörde dies im selben Bescheid als "Festsetzung" bezeichnete, könne nur als Vergreifen im Ausdruck angesehen werden und würde im Zusammenhang mit dem Antrag auf Vergütung und dem Abspruch über den "Erstattungsbetrag" und die…
…den Beschwerdeführer beziehen. In einem Fall, in welchem unter Berücksichtigung der Rechtslage und der Begründung des Bescheides eindeutig und offenkundig bloß ein Fehler in der Bezeichnung des Bescheidadressaten, also ein Vergreifen im Ausdruck und damit eine gemäß § 293 Abs. 1 BAO berichtigungsfähige (wenn auch allenfalls…
… 28.06.2007, 2005/16/0187). Daher war ein Vergreifen im Ausdruck (Masseverwalter statt Insovenzverwalter) kein Mangel, der die Bescheidqualität und Wirksamkeit des angefochtenen Verwaltungsaktes als solchen in Frage stellt. Nach der ständigen Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes wird durch Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen eines…
…Grund sei auch die dem Bescheid beigegebene unzutreffende Rechtsmittelbelehrung ohne Belang. Nach Ansicht des Bundesfinanzgerichts ist die Auffassung des VwGH im obzitierten Erkenntnis auch im konkreten Beschwerdefall zutreffend, bei dem sich die Abgabenbehörde auch lediglich im Ausdruck vergriffen hat. Im Übrigen geht auch die Bf…
…Beantragt wird die "Lohn-"und Umsatzsteuerbescheide 2006, 2007 und 2009 neu zu bemessen und auf der Basis der verringerten Bemessungsgrundlage die Steuern neu festzusetzen." Vorweg ist festzuhalten, dass zunächst wohl ein Vergreifen im Ausdruck vorliegt, wenn der Bf. "Lohnsteuerbescheide" anführt und offensichtlich die Einkommensteuerbescheide meint…