…Darüber hinaus hat der Besch. die Beistellung eines Verteidigers begehrt. Das Bundesfinanzgericht hat erwogen: Die Verwirklichung der objektiven Tatbestandmerkmale einer Mineralölsteuerhinterziehung nach § 11 MinStG durch verbotswidrige Verwendung von gekennzeichnetem Gasöl ist im Wesentlichen unstrittig. Im Tank des Fahrzeugs des Besch. ist eine Menge von 25…
…2010, der Bf. in Rechnung gestellt wurde, zum Antrieb mobiler Dieselaggregate verwendet habe. Infolge der verbotswidrigen Verwendung von gekennzeichnetem Gasöl sei der Unterschiedsbetrag zwischen der nicht ermäßigten und der nach § 3 Abs. 1 Z. 5 MinStG ermäßigten Mineralölsteuer nachzufordern. Mit einem weiteren Bescheid vom 7…
… 9 Abs. 1 MinStG 1995 gekennzeichnetes Gasöl verbotswidrig (§ 9 Abs. 8 MinStG 1995) verwendet habe, indem er das Heizöl in den mit dem Motor in Verbindung stehenden Dieseltank seines Fahrzeuges, eines als LKW zugelassenen PKW der Marke „VW LT Bus“ mit dem amtlichen Kennzeichen xxx…
…Heizöl) mit Gasöl (Diesel) gemischt. Die Vermischung sei durch den Genannten bei der Befüllung des Betriebstankes der C-GmbH, Adresse *** erfolgt. Sohin habe er gekennzeichnetes Gasöl (Heizöl) verbotswidrig behandelt. Er habe dadurch das Finanzvergehen der fahrlässigen Abgabenverkürzung nach § 34 Abs. 2 FinStrG iVm § 11 Abs…
…Die Beschwerdeführerin ist schuldig, am 8.11.2012 durch verbotswidrige Verwendung von 37 Liter gekennzeichnetem Gasöl, die sie in das Fahrzeug der Marke C. mit dem bulgarischen Kennzeichen Nr. eintankte, eine fahrlässige Verkürzung von Mineralölsteuer gemäß § 34 Abs.2 in Verbindung mit § 33 Abs.4…
…eine allfällige Bestrafung entsprechend der zuletzt zitierten Norm bildet. Wenn die Bf. meint, das MinStG sähe keine abgabenrechtlichen Konsequenzen für die in Rede stehende verbotswidrige Verwendung von gekennzeichnetem Gasöl vor, übersieht sie die Bestimmungen des § 10 MinStG, auf die sich der angefochtene Bescheid ausdrücklich stützt…
…eingesetzt habe. Im Rahmen einer Prüfung durch das Zollamt im Jahr 2010 sei die Auffassung vertreten worden, dass die Verwendung von Heizöl Extraleicht beim Betrieb der Dampflokomotiven nicht zulässig sei. Sie vertrete jedoch die Meinung, dass die Verwendung nicht verbotswidrig iSd § 10 Abs. 1 Mineralölsteuergesetz…
…dass Schuldner des Nachversteuerungsbetrages gemäß § 10 Abs. 1 MinStG 1995 derjenige sei, der das Gasöl verbotswidrig verwendet habe, also derjenige der tatsächlich die verbotswidrige Verwendung ausgeführt habe. Im gegenständlichen Fall also die Arbeitnehmer der S-KEG (bzw. KG). An dem im Finanzstrafverfahren festgestellten Sachverhalt ändere…
…Falschlieferung und Verunreinigung sieht das Mineralölsteuergesetz unseres Erachtens keine eindeutige Sanktion vor. Eine analoge Anwendung des § 10 (Nachversteuerung für den Fall der verbotswidrigen Verwendung von gekennzeichnetem Gasöl), der ausdrücklich eine Nachversteuerung lediglich in Höhe des Unterschiedsbetrages zwischen nicht ermäßigter und ermäßigter Mineralölsteuer vorsieht, wäre sachgerecht…
…6, nicht in einen Behälter eingefüllt werden, der mit einem Motor in Verbindung steht. Solches Mineralöl, das sich in einem Behälter befindet, der mit dem Motor eines Fahrzeuges verbunden ist, gilt als verbotswidrig verwendet. (9) Jede Veränderung, Beeinträchtigung oder Beseitigung der Kennzeichnung, die außerhalb eines…
…Falschlieferung und Verunreinigung sieht das Mineralölsteuergesetz unseres Erachtens keine eindeutige Sanktion vor. Eine analoge Anwendung des § 10 (Nachversteuerung für den Fall der verbotswidrigen Verwendung von gekennzeichnetem Gasöl), der ausdrücklich eine Nachversteuerung lediglich in Höhe des Unterschiedsbetrages zwischen nicht ermäßigter und ermäßigter Mineralölsteuer vorsieht, wäre sachgerecht…
…ein Kraftstoff oder ein Heizstoff, für den noch keine Steuerschuld entstanden ist, im Steuergebiet als Treibstoff oder zum Verheizen verwendet wird, es sei denn, diese Verwendung ist steuerfrei. Wird Mineralöl ohne Bewilligung gewerblich hergestellt, entsteht die Steuerschuld gem. § 21 Abs. 3 MinStG mit der Herstellung…
…welches laut Rechnung der Fa. C. , dem A+ in Rechnung gestellt wurde, zum Antrieb mobiler Dieselaggregate verwendet habe. Infolge der verbotswidrigen Verwendung von gekennzeichnetem Gasöl sei der Unterschiedsbetrag zwischen der nicht ermäßigten und der nach § 3 Abs. 1 Z. 5 MinStG ermäßigten Mineralölsteuer nachzufordern. Im…
…559, 560, und 561 von einer außerhalb des Zollgebietes der Gemeinschaft ansässigen Person verwendet werden, und c) bei gewerblicher Verwendung mit Ausnahme von Schienenbeförderungsmittel nur für Beförderungen verwendet werden, die außerhalb des Zollgebietes der Gemeinschaft beginnen oder enden; sie können jedoch im Binnenverkehr eingesetzt werden…
…formlose Zahlungsaufforderung ist zulässig. § 2. (1) Der Zulassungsbesitzer und jeder, der einem Dritten das Lenken eines mehrspurigen Kraftfahrzeuges oder die Verwendung eines mehrspurigen Kraftfahrzeuges überlässt, für dessen Abstellen gemäß Verordnung des Wiener Gemeinderates eine Parkometerabgabe zu entrichten war, hat, falls das Kraftfahrzeug in einer gebührenpflichtigen…
…Marke Iveco, Type Stralis AT 440 S, mit dem amtlichen türkischen Kennzeichen 11111, welches zuvor in das Zollverfahren der vorübergehenden Verwendung überführt worden war, im Binnenverkehr (Triest-Österreich) gewerblich verwendet habe, wodurch sich eine Verletzung von Pflichten aus der Inanspruchnahme des Zollverfahrens ergab. Die mitgeführte…
…§ 4 Abs. 1 Wiener Parkometergesetz 2006, zu Recht erkannt: I. 1. Gemäß § 50 Verwaltungsgerichtsverfahrensgesetz (VwGVG) in Verbindung mit § 24 Abs. 1 Bundesfinanzgerichtsgesetz (BFGG) und § 5 Gesetz über das Wiener Abgabenorganisationsrecht (WAOR) wird der Beschwerde insoweit Folge gegeben, als die gemäß § 4 Abs. 1 Wiener Parkometergesetz…
…Austria AG erfolgen kann: Empfänger: MA6 - BA 32 - Verkehrsstrafen, BIC: BKAUATWW, IBAN: AT38 1200 0006 9625 5207. Verwendungszweck: Die Geschäftszahl des Straferkenntnisses (MA67/***7***/2021). Revisionsnichtzulassung Gegen diese Entscheidung ist gemäß Art. 133 Abs. 4 B-VG eine Revision durch die belangte Behörde nach Art…
…entstanden ist, hat der Steuerschuldner binnen einer Woche nach deren Entstehen bei dem Zollamt, in dessen Bereich sich der Betrieb des Steuerschuldners befindet oder in dessen Bereich der Verwender seinen Geschäfts- oder Wohnsitz hat oder in dessen Bereich die Verwendung stattgefunden hat, schriftlich anzumelden. Weiters…
…entstanden ist, hat der Steuerschuldner binnen einer Woche nach deren Entstehen bei dem Zollamt, in dessen Bereich sich der Betrieb des Steuerschuldners befindet oder in dessen Bereich der Verwender seinen Geschäfts- oder Wohnsitz hat oder in dessen Bereich die Verwendung stattgefunden hat, schriftlich anzumelden. Weiters…