…belangten Behörde vom 21. Februar 2020 begehrt, weil a) die belangte Behörde damit in Wahrheit eine meritorische Entscheidung getroffen hat und sich nicht einfach mittels der Zurückweisung von Beschwerden (als unzulässig) gegen Bescheide, deren Unwirksamkeit sich erst im Rechtsmittelverfahren herausgestellt hatte, der Überprüfung durch das…
…Für diesen Zeitraum ist der neuerliche Antrag zurückzuweisen. Eine meritorische Entscheidung über den neuerlichen Antrag hat nur insoweit zu erfolgen, als sich die Sach- oder Rechtslage seit Erlassung des Bescheides über den seinerzeitigen Antrag geändert hat und dem neuerlichen Antrag auch nach Änderung der Sach…
…nach außen hin sichtbar sei (Ehering, gemeinsamer Name). Eine tatsächliche Lebensgemeinschaft sei unter den derzeitigen Bedingungen leider ausgeschlossen. Abschließend wurde die Zuerkennung des "Alleinverdienerabsetzbetrages" beantragt. Das Bundesfinanzgericht hat erwogen: Zu Spruchpunkt I. Meritorische Entscheidungspflicht des BFG Die Bestimmungen der §§ 83 und 84 BAO lauten auszugsweise…
…Bf. angesprochene Aufrechnung mit dem bestehenden Guthaben völlig unerwähnt. Eine meritorische Entscheidung über das letztgenannte Anbringen im Rahmen des vorliegenden Erkenntnisses wäre daher nicht mehr die im Rechtsmittelverfahren gebotene Fortführung des abgabenbehördlichen Verfahrens, sondern die unzulässige erstmalige Begründung einer neuen Sache (siehe Stoll, BAO, 2801ff…
…meritorische Entscheidung des Bundesfinanzgerichts über das auf eine Maßnahme gemäß Art. 173 Abs. 3 UZK abzielende Begehren, über das - wie der Bf. selbst feststellt - das Zollamt bislang nicht abgesprochen hat, wäre somit nicht mehr die im Rechtsmittelverfahren gebotene Fortführung des erstinstanzlichen Verfahrens, sondern die unzulässige…
…eheliche Gemeinschaft vor, welche aber nur nach außen hin sichtbar sei (Ehering, gemeinsamer Name). Eine tatsächliche Lebensgemeinschaft sei unter den derzeitigen Bedingungen leider ausgeschlossen. Das Bundesfinanzgericht hat erwogen: Zu Spruchpunkt I. Meritorische Entscheidungspflicht Die Bestimmungen der §§ 83 und 84 BAO lauten auszugsweise wie folgt: § 83…
…Rahmen der vorliegenden Entscheidung verwehrt. Eine meritorische Entscheidung darüber wäre nicht mehr die im Rechtsmittelverfahren gebotene Fortführung des abgabenbehördlichen Verfahrens, sondern die unzulässige erstmalige Begründung einer neuen Sache (siehe Stoll, BAO, 2801ff zur "Identität der Sache"). Es war daher wie im Spruch zu entscheiden. Zu…
…abgesprochen worden ist. Eine meritorische Entscheidung darüber wäre nicht mehr die im Rechtsmittelverfahren gebotene Fortführung des abgabenbehördlichen Verfahrens, sondern die unzulässige erstmalige Begründung einer neuen Sache (siehe Stoll, BAO, 2801ff zur "Identität der Sache"). Es war daher wie im Spruch zu entscheiden. Zu Spruchpunkt II…
…im Rahmen der vorliegenden Entscheidung verwehrt. Eine meritorische Entscheidung darüber wäre nicht mehr die im Rechtsmittelverfahren gebotene Fortführung des abgabenbehördlichen Verfahrens, sondern die unzulässige erstmalige Begründung einer neuen Sache (siehe Stoll, BAO, 2801ff zur "Identität der Sache"). Es war daher wie im Spruch zu entscheiden. …
…mit dem angefochtenen Bescheid eine Haftungsinanspruchnahme ausschließlich für namentlich bekannte - aber nicht genannte - Arbeitnehmer erfolgt sei, wäre dem Verwaltungsgericht mangels Kenntnis der Abgabenschuldner eine meritorische Entscheidung verwehrt. Die ordentliche Revision an den Verwaltungsgerichtshof wurde zugelassen. Aufgrund der am 05.07.2017 erhobenen Amtsrevision hob der…
…wobei nach der Aktenlage eine auf § 84 Abs. 1 BAO fußende Ablehnung desselben durch die Abgabenbehörde bis dato nicht erfolgt ist. Über die Beschwerde wurde erwogen: 1. Meritorische Entscheidungspflicht des BFG Die Bestimmungen der §§ 83 und 84 BAO lauten auszugsweise wie folgt: § 83 BAO (1…
…RV/6100653/2013). Da mit dem angefochtenen Bescheid eine Haftungsinanspruchnahme ausschließlich für namentlich bekannte - aber nicht genannte - Arbeitnehmer erfolgte, war dem Verwaltungsgericht mangels Kenntnis der Abgabenschuldner eine meritorische Entscheidung verwehrt. Der angefochtene Bescheid war daher ersatzlos aufzuheben (in diesem Sinne auch BFG 04.04.2017…
…Eine meritorische Entscheidung des Bundesfinanzgerichts über die Erteilung eines Grundlagenbescheides an die beiden eben genannten Körperschaften, über den das Zollamt bislang nicht abgesprochen hat, wäre somit nicht mehr die im Rechtsmittelverfahren gebotene Fortführung des (erstinstanzlichen) Abgabenverfahrens, sondern die unzulässige erstmalige Begründung einer neuen Sache (vgl…
…für die beiden erwähnten Quartale des Jahres 2012 den Altlastenbeitrag festzusetzen. Das betrifft eine Menge von 1.764 Tonnen. Eine meritorische Entscheidung darüber wäre nicht mehr die im Rechtsmittelverfahren gebotene Fortführung des abgabenbehördlichen Verfahrens, sondern die unzulässige erstmalige Begründung einer neuen Sache (siehe Stoll, BAO…
…der vorliegenden Entscheidung eine inhaltliche Auseinandersetzung mit dem Erstattungsantrag nach der bezogenen Norm verwehrt ist, zumal das Zollamt darüber - wie eben festgestellt - noch nicht abgesprochen hat. Eine meritorische Entscheidung darüber wäre nicht mehr die im Rechtsmittelverfahren gebotene Fortführung des abgabenbehördlichen Verfahrens, sondern die unzulässige erstmalige…
…Bescheid Berufung erhoben und findet die angerufene Behörde, dass dem Antrag auf Gewährung der Familienbeihilfe stattzugeben gewesen wäre, so hat die über diese Berufung ergehende meritorische Entscheidung dahingehend zu lauten, dass der bekämpfte [...] Bescheid ersatzlos aufgehoben wird. Auf Grund eines solchen Bescheides der Rechtsmittelbehörde hat…
…war, ob die Voraussetzungen für die Gewährung von Anspruchszinsen vorliegen. Eine meritorische Entscheidung des Bundesfinanzgerichtes über den Antrag auf Zuerkennung von Beschwerdezinsen wäre somit nicht mehr die im Rechtsmittelverfahren gebotene Fortführung des abgabenbehördlichen Verfahrens sondern die unzulässige erstmalige Begründung einer neuen Sache (siehe Stoll, BAO…
…eine Revision an den Verwaltungsgerichtshof nach Art. 133 Abs. 4 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG) nicht zulässig. Entscheidungsgründe Der Bf. erzielte im streitgegenständlichen Zeitraum neben Einkünften aus nichtselbständiger Arbeit auch solche aus der Verpachtung eines Gasthauses. Zunächst wurde der Bf. gemäß den gelegten Erklärungen…
…Beschwerde. Eine Beschwerdevorentscheidung beendet vollwirksam ein Rechtsmittelverfahren und ist - falls es der Beschwerdeführer bei dieser Entscheidung belässt und keinen Vorlageantrag stellt - wie jeder andere Bescheid der Rechtskraft fähig. Die Beschwerdevorentscheidung, mit der eine meritorische Erledigung erfolgt, stellt eine Entscheidung der Behörde in der Sache dar…
…oder die Bescheidbeschwerde als unbegründet abzuweisen. Erwägungen Nach Ritz BAO5, § 279 Tz 5, darf eine Aufhebung (als meritorische Beschwerdeerledigung) nur erfolgen, wenn in dieser Sache keine weitere Entscheidung in Betracht kommt (zB VwGH 18.05.2006, 2003/16/0009; 23.09.2010, 2010/15/0108…