…Ra 2018/15/0059; 2.7.2002, 98/14/0223, je mwV). Da weder die im anhängigen Verfahren als Nichtfeststellungsbescheid nach § 188 BAO für 2006 - 2012 intendierte Erledigung des FA vom 5.Nov. 2013, noch die dazu vermeintlich ergangene BVE vom 16.März 2014 einen…
BESCHLUSS Das Bundesfinanzgericht hat durch die Richterin***Ri*** in der Beschwerdesache ***Bf1***, ***Bf1-Adr***, vertreten durch LBG Niederösterreich GmbH, Raiffeisenpromenade 2/1/6, 3830 Waidhofen an der Thaya, über die Beschwerde vom 26.02.2012 (persönlich überreicht am 27.02.2012) gegen die Bescheide des…
…u.a. die am 2.4.2012 vom Finanzamt 1/23 erlassene, als Feststellungs"bescheid" gemäß § 188 BAO intendierte Erledigung, die jedoch rechtlich unwirksam war, sohin einen Nichtbescheid darstellte (s. BFG, GZ RV/7102722/2013). Der angefochtenen Einkommensteuer-Abänderungsbescheids für 2004 wurde u.a. von…
BESCHLUSS Das Bundesfinanzgericht hat durch den Richter R in der Beschwerdesache der AAA, Adresse, vertreten durch den V, Adresse1, gegen die Bescheide der belangten Behörde Finanzamt Graz-Stadt vom 4. Mai 2016 betreffend Lohnsteuer, Dienstgeberbeitrag zum Ausgleichsfonds für Familienbeihilfen und Zuschlag zum Dienstgeberbeitrag für die…
BESCHLUSS Das Bundesfinanzgericht hat durch die Richterin Dr. R in der Beschwerdesache X, vertreten durch y, gegen die Bescheide der belangten Behörde Finanzamt Graz-Stadt vom 19.05.2016, betreffend Lohnsteuer, Dienstgeberbeitrag zum Ausgleichsfonds für Familienbeihilfen und Zuschlag zum Dienstgeberbeitrag für die Jahre 2011-2014…
…eine unwirksame behördliche Erledigung darf keine Beschwerde erhoben werden (Ritz, BAO , 6. Auflage, § 260 TZ 8 m.w.N.). Begründung gemäß § 25 a Abs 1 VwGG: Die bekämpfte behördliche Erledigung wurde nach der Einantwortung einer Verlassenschaft an die Verlassenschaft adressiert . Daher war diese Erledigung unwirksam…
Hintere Zollamtsstraße 2b 1030 Wien www.bfg.gv.at DVR: 2108837 IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch die Richterin R in der Beschwerdesache Bf gegen den Bescheid des FA Wien 9/18/19 Klosterneuburg vom 12.10.2010, betreffend Abweisung des Antrages auf…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch die Richterin A in der Beschwerdesache B, vertreten durch RA Mag. Jürgen Payer, Neuer Markt 1, 1010 Wien , gegen den Bescheid des Finanzamt Linz vom 27.01.2014, betreffend Einkommensteuer 2011 zu Recht erkannt: Die Beschwerde wird…
BESCHLUSS Das Bundesfinanzgericht fasst durch die Richterin Mag. Mirha Karahodzic MA über die Beschwerde des *****, *****, *****, vertreten durch die Garantie Wirtschaftstreuhandges.m.b.H., Wintergasse 28/5, 3002 Purkersdorf, gegen den Bescheid des Finanzamtes Wien 9/18/19 Klosterneuburg vom 27.9.2013, betreffend Einkommensteuer 2011…
…die Jahre 2010 bis 2013 wieder auf und erließ am selben Tag die Bescheide über die Nichtfeststellung der Einkünfte gemäß § 188 BAO für die Jahre 2010 bis 2013. In den Nichtfeststellungsbescheiden ist folgender Hinweis angeführt: "Dieser Bescheid wirkt gegenüber allen an der (Nicht) Feststellung Beteiligten (§…
BESCHLUSS Das Bundesfinanzgericht hat durch die Richterin***Ri*** in der Beschwerdesache ***Bf1***, ***Bf1-Adr***, vertreten durch Dr. Silvia Gredenberg, Hagenberggasse 29, 1130 Wien, über die Beschwerde vom 20.03.2017 gegen die Umsatzsteuerbescheide 2007 bis 2008 "aufgrund der BP", Steuernummer ***BF1StNr1***, beschlossen: I. Die Beschwerde…
BESCHLUSS Das Bundesfinanzgericht hat durch die Richterin R in der Beschwerdesache der BF, Adresse, vertreten durch Franz Guggi, Steuerberater, Ebentaler Straße 54, 9020 Klagenfurt am Wörthersee, gegen die als Bescheid bezeichnete Erledigung der belangten Behörde Finanzamt Klagenfurt vom 28.05.2013 betreffend Feststellung der Einkünfte…
…die häufig dazu führen können, dass eigentlich nicht zustehende Verluste nur deshalb lukriert werden können, weil ein unwirksamer Feststellungsbescheid bestanden hat, der aber mittlerweile durch einen wirksamen Feststellungsbescheid ersetzt wurde. Mit der Änderung wird für die Partei die Möglichkeit geschaffen, einen Antrag auf Aufhebung des…
…oder Bescheide des Inhaltes, dass eine Feststellung der Einkünfte zu unterbleiben hat ("Nichtfeststellungsbescheide"). Derartige Nichtbescheide liegen vor allem vor, wenn Feststellungsbescheide (Nichtfeststellungsbescheide) nicht zugestellt wurden, etwa weil die Hinterlegung (§ 17 ZustG) rechtswidrig und unwirksam war oder weil die Zustellung nicht an den nach § 81 BAO…
…zu unsachlichen Ergebnissen, die häufig dazu führen können, dass eigentlich nicht zustehende Verluste nur deshalb lukriert werden können, weil ein unwirksamer Feststellungsbescheid bestanden hat, der aber mittlerweile durch einen wirksamen Feststellungsbescheid ersetzt wurde. Mit der Änderung wird für die Partei die Möglichkeit geschaffen, einen Antrag…
…die häufig dazu führen können, dass eigentlich nicht zustehende Verluste nur deshalb lukriert werden können, weil ein unwirksamer Feststellungsbescheid bestanden hat, der aber mittlerweile durch einen wirksamen Feststellungsbescheid ersetzt wurde. Mit der Änderung wird für die Partei die Möglichkeit geschaffen, einen Antrag auf Aufhebung des…
…die häufig dazu führen können, dass eigentlich nicht zustehende Verluste nur deshalb lukriert werden können, weil ein unwirksamer Feststellungsbescheid bestanden hat, der aber mittlerweile durch einen wirksamen Feststellungsbescheid ersetzt wurde. Mit der Änderung wird für die Partei die Möglichkeit geschaffen, einen Antrag auf Aufhebung des…
…die häufig dazu führen können, dass eigentlich nicht zustehende Verluste nur deshalb lukriert werden können, weil ein unwirksamer Feststellungsbescheid bestanden hat, der aber mittlerweile durch einen wirksamen Feststellungsbescheid ersetzt wurde. Mit der Änderung wird für die Partei die Möglichkeit geschaffen, einen Antrag auf Aufhebung des…
BESCHLUSS Das Bundesfinanzgericht hat durch die Richterin in der Beschwerdesache Beschwerdeführerin, vertreten durch die letzte Geschäftsführerin Geschäftsführerin, vertreten durch WTHGmbH , gegen die Bescheide der belangten Behörde Finanzamt vom 22.09.2015 betreffend Umsatzsteuer 2010, 2011 und 10/2012 beschlossen: Die Beschwerde wird gemäß § 260 Abs…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch die Richterin in der Beschwerdesache des Beschwerdeführers, über die Beschwerde vom 09.04.2018 gegen den Bescheid der belangten Finanzamt vom 04.04.2018 betreffend Einkommensteuer (Arbeitnehmerveranlagung) zu Recht erkannt: Die Beschwerde wird gemäß § 279 BAO als…