…gegeben. Nachdem im Sinne der Rechtsprechung bei der Ausgliederung einer Gesellschaft in ein neues Rechtssubjekt die beiden Rechtssubjekte als eine Betriebseinheit weiterhin gesehen werden würden, könne man andererseits auch die beschwerdeführende GmbH sowie die Firma A GmbH & Co KG, obwohl sie zwei unterschiedliche Rechtssubjekte seien…
…läge kein Zusammenschluss im Sinne dieser Bestimmungen vor, weil es sich bei der Bf. als *KPZ* und den teilnehmenden Gemeinden um unterschiedliche Rechtssubjekte handle. Die Zusammenarbeit erfolge auf privatrechtlichen Vereinbarungen und die Mitgliedsgemeinden erbrächte hoheitliche und unternehmerische Tätigkeiten. Die Einnahmen von Gemeinden aus deren Tätigkeiten…
…der IEF-Service GmbH (diese genießt als Gesellschaft mit beschränkter Haftung eigene Rechtspersönlichkeit) andererseits um unterschiedliche Rechtssubjekte handelt. Auch der Insolvenz-Entgelt-Fonds, den die IEF-Service GmbH verwaltet und aus dessen Mitteln sie Insolvenz-Entgelt auszahlt, ist ein eigenes - vom Bund zu unterscheidendes - Rechtssubjekt (…
…der Abgabenbehörde läuft auf eine von der Rechtsprechung bisher abgelehnte saldierende Betrachtungsweise hinaus. Bei der Bf. und der GmbH handelte es sich um unterschiedliche Rechtssubjekte. Denn bei verschiedenen durch wechselseitigen Geschäfte verbundener Unternehmen stehen sich Vorsteuerabzugsberechtigungen und Umsatzsteuerzahlungsverpflichtungen gegenüber, ohne dass deswegen gesagt werden könnte…
…Festgehalten wird, dass es sich bei Frau D... und Herrn D... um zwei unterschiedliche Rechtssubjekte handelt, die auch abgabenrechtlich gesondert zu beurteilen sind. Da die Einkommensteuerbescheide für die Jahre 2002 bis 2007 gegen Herrn D... erlassen worden waren und der Antrag auf Aussetzung der Einhebung…
…umfasst. Da es sich bei P. und der in Rede stehenden Miteigentumsgemeinschaft um unterschiedliche Rechtssubjekte und damit auch um verschiedene Kammermitglieder handelt, kann von einer Doppelvorschreibung des Grundbetrages der Landwirtschaftskammerumlage keine Rede sein. Da der angefochtene Bescheid aus den dargelegten Gründen der Rechtslage entspricht, war…
…Da im gegenständlichen Fall unterschiedliche Sachverhalte in Bezug der gestellten Abrechnungsvorgänge vorliegen – einerseits Überrechnung vom Konto des Bf, andererseits die Verrechnung auf dem Konto der OEG; es sind zwei verschiedene StNrn. zweier Rechtssubjekte betroffen – findet die Vorschrift betreffend einer einheitlichen Entscheidung keine Anwendung. Der angefochten…
…nach § 267 BAO gegen einen Bescheid gerichtete gemeinsame Beschwerden in einem gemeinsamen Verfahren zu verbinden und es hat darüber nach § 281 BAO grundsätzlich auch nur eine einheitliche Entscheidung zu ergehen, um eine unterschiedliche Sachentscheidung in derselben Sache zu verhindern (zB Stoll, BAO, 2729). Dies setzt…
…der die Gleichbehandlung aller Rechtssubjekte gewährleiste. Dieser Grundsatz umfasse nicht nur das ausdrückliche Privilegierungsverbot. Das Diskriminierungsverbot untersage auch Diskriminierungen aus unsachlichen Gründen. Zudem bestehe ein Differenzierungsverbot, das unsachliche Differenzierungen sowie unsachliche Gleichbehandlungen ungleicher Tatbestände verbiete. Zudem verlange das Sachlichkeitsgebot bei einer unterschiedlichen Behandlung eine sachliche…
…Rechtssubjekte. Umfasst vom Gleichheitsgrundsatz seien außer dem expliziten Privilegierungsverbot weitere Bedeutungsschichten. Nach dem allgemeinen Diskriminierungsverbot seien Diskriminierungen aus unsachlichen Gründen verfassungsrechtlich unzulässig. Weiters gelte ein Differenzierungsverbot, das unsachliche Differenzierungen oder aber auch unsachliche Gleichbehandlungen von ungleichen Tatbeständen verbiete, sowie ein Sachlichkeitsgebot, das bei einer unterschiedlichen…
…Rechtssubjekte. Umfasst vom Gleichheitsgrundsatz seien außer dem expliziten Privilegierungsverbot weitere Bedeutungsschichten. Nach dem allgemeinen Diskriminierungsverbot seien Diskriminierungen aus unsachlichen Gründen verfassungsrechtlich unzulässig. Weiters gelte ein Differenzierungsverbot, das unsachliche Differenzierungen oder aber auch unsachliche Gleichbehandlungen von ungleichen Tatbeständen verbiete, sowie ein Sachlichkeitsgebot, das bei einer unterschiedlichen…
…Rechtssubjekte. Umfasst vom Gleichheitsgrundsatz seien außer dem expliziten Privilegierungsverbot weitere Bedeutungsschichten. Nach dem allgemeinen Diskriminierungsverbot seien Diskriminierungen aus unsachlichen Gründen verfassungsrechtlich unzulässig. Weiters gelte ein Differenzierungsverbot, das unsachliche Differenzierungen oder aber auch unsachliche Gleichbehandlungen von ungleichen Tatbeständen verbiete, sowie ein Sachlichkeitsgebot, das bei einer unterschiedlichen…
…Rechtssubjekte. Umfasst vom Gleichheitsgrundsatz seien außer dem expliziten Privilegierungsverbot weitere Bedeutungsschichten. Nach dem allgemeinen Diskriminierungsverbot seien Diskriminierungen aus unsachlichen Gründen verfassungsrechtlich unzulässig. Weiters gelte ein Differenzierungsverbot, das unsachliche Differenzierungen oder aber auch unsachliche Gleichbehandlungen von ungleichen Tatbeständen verbiete, sowie ein Sachlichkeitsgebot, das bei einer unterschiedlichen…
…Rechtssubjekte. Umfasst vom Gleichheitsgrundsatz seien außer dem expliziten Privilegierungsverbot weitere Bedeutungsschichten. Nach dem allgemeinen Diskriminierungsverbot seien Diskriminierungen aus unsachlichen Gründen verfassungsrechtlich unzulässig. Weiters herrsche ein Differenzierungsverbot, das unsachliche Differenzierungen oder aber auch unsachliche Gleichbehandlungen von ungleichen Tatbeständen verbiete, sowie ein Sachlichkeitsgebot, das bei einer unterschiedlichen…
…aller Rechtssubjekte. Umfasst vom Gleichheitsgrundsatz seien außer dem expliziten Privilegierungsverbot weitere Bedeutungsschichten. Nach dem allgemeinen Diskriminierungsverbot seien Diskriminierungen aus unsachlichen Gründen verfassungsrechtlich unzulässig. Weiters ein Differenzierungsverbot, das unsachliche Differenzierungen oder aber auch unsachliche Gleichbehandlungen von ungleichen Tatbeständen verbiete, sowie ein Sachlichkeitsgebot, der bei einer unterschiedlichen…
…gemacht haben (vgl. z.B. VwGH 19.10.2023, Ra 2023/13/0007, Tz 33: In den Bescheid und das Erkenntnis sind jene Rechtssubjekte aufzunehmen, die in der Feststellungserklärung genannt worden waren). Gemäß § 2 Abs. 1 Umsatzsteuergesetz 1994 (UStG 1994) ist Unternehmer, wer eine gewerbliche…
…gemacht haben (vgl. z.B. VwGH 19.10.2023, Ra 2023/13/0007, Tz 33: In den Bescheid und das Erkenntnis sind jene Rechtssubjekte aufzunehmen, die in der Feststellungserklärung genannt worden waren). Gemäß § 2 Abs. 1 Umsatzsteuergesetz 1994 (UStG 1994) ist Unternehmer, wer eine gewerbliche…
…aller Rechtssubjekte. Umfasst vom Gleichheitsgrundsatz seien außer dem expliziten Privilegierungsverbot weitere Bedeutungsschichten. Nach dem allgemeinen Diskriminierungsverbot seien Diskriminierungen aus unsachlichen Gründen verfassungsrechtlich unzulässig. Weiters ein Differenzierungsverbot, das unsachliche Differenzierungen oder aber auch unsachliche Gleichbehandlungen von ungleichen Tatbeständen verbiete, sowie ein Sachlichkeitsgebot, der bei einer unterschiedlichen…
…Rechtssubjekte. Umfasst vom Gleichheitsgrundsatz seien außer dem expliziten Privilegierungsverbot weitere Bedeutungsschichten. Nach dem allgemeinen Diskriminierungsverbot seien Diskriminierungen aus unsachlichen Gründen verfassungsrechtlich unzulässig. Weiters gelte ein Differenzierungsverbot, das unsachliche Differenzierungen oder aber auch unsachliche Gleichbehandlungen von ungleichen Tatbeständen verbiete, sowie ein Sachlichkeitsgebot, das bei einer unterschiedlichen…
…aller Rechtssubjekte. Umfasst vom Gleichheitsgrundsatz sind außer dem expliziten Privilegierungsverbot weitere Bedeutungsschichten. Nach dem allgemeinen Diskriminierungsverbot sind Diskriminierungen aus unsachlichen Gründen verfassungsrechtlich unzulässig. Weiters ein Differenzierungsverbot, das unsachliche Differenzierungen oder aber auch unsachliche Gleichbehandlungen von ungleichen Tatbeständen verbietet, sowie ein Sachlichkeitsgebot, der bei einer unterschiedlichen…