IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch den Richter R in der Beschwerdesache der Bf., über die Beschwerde vom 11. Juli 2017 gegen die Bescheide der belangten Behörde Finanzamt F vom 9. Juni 2017 betreffend Körperschaftsteuer für die Jahre 2012 bis 2016, Körperschaftsteuervorauszahlungen für…
…Vielmehr wird die Zurechnung damit begründet, dass die Beträge dem Bf als Gesellschafter und Geschäftsführer der völlig untätigen Hrso zuzurechnen seien. Der Bf wendet im Wesentlichen gegen diese Bescheide ein, dass ihm die Umsätze und Erlöse aus den Vereinbarungen mit den ausländischen Pflegekräften nicht zuzurechnen…
…VERJÄHRUNG der Strafbarkeit iSd § 31 FinStrG eingetreten ist. Das jahrelange untätige Verzögern des Vorsitzenden verstößt gegen des Beschleunigungsgebot und ist nicht nachvollziehbar (siehe dazu Pkt 2 dieser Beschwerde), warum derart massiv in die verfassungsrechtlich geschützten Grundrechte des Beschwerdeführers eingegriffen wird. Der Vorsitzende hätte bereits im…
…Ebenso unwahrscheinlich ist, dass der bis zur Auflösung der GmbH in steuerlichen Belangen untätige Geschäftsführer die Unterlagen des früheren Geschäftsführers durchforstet und für die Voranmeldungszeiträume Jänner bis Juli 2019 Umsätze in der Höhe von über einer Million € nachgemeldet hat. Im Übrigen ist auch nicht…
…und auch 2006) indiziert. Es könne ihm als Einzelunternehmer nicht verborgen geblieben sein, dass er durch die Zwischenschaltung einer in Wahrheit wirtschaftlich untätigen englischen Domizilgesellschaft seiner abgabenrechtlichen Offenlegungs- und Wahrheitspflicht nicht ordnungsgemäß nachgekommen sei. Gerade durch diese Vorgehensweise sei seine Rechtfertigung, er sei in wirtschaftlichen…
…Tätigkeiten abgewickelt wurden. Es kann nicht ausgeschlossen werden, dass diese Tätigkeiten eben nur nicht den Abgabenbehörden gemeldet wurden. Um untätige Gesellschaften kann es sich somit nicht handeln, da selbst die Behörde davon ausgeht, dass die Fakturen von den Gesellschaften selbst ausgefertigt wurden. ii. a Erwähnt…
…B**** GmbH (übertragende Gesellschaft) eingebracht bzw an diese veräußert (ebenfalls 2006). Rückwirkend per 31.12.2007 sei die untätige B**** GmbH (übertragende Gesellschaft) auf die betrieblich tätige Beschwerdeführerin verschmolzen worden. Eine wirtschaftliche Notwendigkeit der innerhalb eines kurzen überschaubaren Zeitraums erfolgten Strukturänderungen sei aus dem Gesamtbild…
…sodass daraus nur geschlossen werden kann, dass die Bf aufgrund der tatsächlichen Nichtnutzung und Untätigkeit den Überblick verloren hat, welche falschen Angaben dazu bereits gemacht wurden. Zur Anschrift Gasse3 teilte das Finanzamt mit: "…..Auf Grund einer Begehung am 9.7.2012 betreffende des am…
…diesem Fall wäre der faktisch Handelnde als Bestimmungstäter zu sehen, welcher durch sein Einwirken den handelsrechtlich bestellten, aber tatsächlich diesbezüglich untätigen und vermutlich auch ahnungslosen Geschäftsführer zur Erfüllung des finanzstrafrechtlichen Tatbildes zwingt. Zur Rechtsfigur des Wahrnehmenden siehe vertiefend bspw. Köck/Judmaier/Kalcher/Schmitt, FinStrG I5…
…somit auf die tatsächliche Geschäftsführung keinen Einfluss zu nehmen, befreit den untätigen Geschäftsführer nicht von der Verantwortung hinsichtlich der Erfüllung der mit der Übernahme der handelsrechtlichen Geschäftsführung verbundenen gesetzlichen Verpflichtungen (VwGH 19.03.2015, 2013/16/0166). Erklärt sich ein Vertreter bei Übernahme seiner Funktion…
…erwerbstätig sein kann. Es ist daher begründet davon auszugehen, dass der Beschwerdeführer, neben der ebenfalls zur Haftung herangezogenen untätigen Geschäftsführerin, durchaus in der Lage sein wird, zumindest einen Teil des eingetretenen Abgabenausfalles und erlittenen Schadens wieder gut zu machen. Zusammenfassend ist festzuhalten, dass auf Grund…