…die Finanzstrafsache insoweit gemäß § 161 Abs. 4 FinStrG der Finanzstrafbehörde zur Verhandlung und Fällung eines Erkenntnisses durch einen für unselbständig berufstätige Beschuldigte zuständigen Spruchsenat zurückgestellt. II. Gegen diesen Beschluss des Bundesfinanzgerichtes als verfahrensleitende Verfügung ist eine abgesonderte Revision an den Verwaltungsgerichtshof nicht zulässig (§ 25a Abs…
…und die Finanzstrafsache gemäß § 161 Abs. 4 FinStrG der Finanzstrafbehörde zur Verhandlung und Fällung eines Erkenntnisses durch einen für unselbständig berufstätige Beschuldigte zuständigen Spruchsenat zurückgestellt. II. Gegen diesen Beschluss des Bundesfinanzgerichtes als verfahrensleitende Verfügung ist eine abgesonderte Revision an den Verwaltungsgerichtshof nicht zulässig (§ 25a Abs…
…ist eine abgesonderte Revision an den Verwaltungsgerichtshof nicht zulässig (§ 25a Abs. 3 VwGG). Entscheidungsgründe 1. Mit Erkenntnis des Spruchsenates II (zuständig laut Geschäftsverteilung für unselbständig berufstätige Beschuldigte laut Verfügung des Amtsvorstandes vom 2. Jänner 2014, Zl. 520000/000838/2014) beim Zollamt Linz Wels als Finanzstrafbehörde…
…dessen Laienbeisitzer von gesetzlichen Berufsvertretungen unselbständiger Berufe entsendet sind. Gemäß § 68 Abs. 3 FinStrG sind die Geschäfte für jedes Jahr im Voraus unter die Senate so zu verteilen, dass die Durchführung des Verfahrens und die Fällung der Entscheidung bei selbständig berufstätigen Beschuldigten einem nach Abs…
…für unselbständig berufstätige Beschuldigte zuständigen Senat zurückgestellt. In dem nun bekämpften Erkenntnis des Spruchsenates V vom 26.06.2017 wurde der bisherige Verfahrensgang und der objektive Tathergang des Amtsmissbrauchs dargestellt. Dazu wurde vom Spruchsenat weiter ausgeführt, dass zwar in objektiver Hinsicht die Tathandlungen des Beschuldigten…
…dass er nicht nur unselbständig erwerbstätig gewesen wäre. Eine exakte Feststellung wäre für die Prüfer nicht möglich gewesen, weshalb sie mangels Vorlage von Unterlagen im Schätzungswege vorgegangen seien. Der Beschuldigte habe an der Ermittlung der Grundlagen für die Abgabenfestsetzung überhaupt nicht mitgewirkt. Bei der Strafbemessung…
…Finanzstrafbehörde gemäß § 161 Abs. 4 FinStrG vorzugehen wäre, damit diese einem für unselbständig berufstätige Beschuldigte zuständigen Spruchsenat zur (neuerlichen) Verhandlung und Entscheidungsfindung vorgelegt werden kann. Im gegenständlichen Fall kommt jedoch aus Gründen der Verjährung der Strafbarkeit (§ 31 FinStrG) eine Vorgangsweise nach § 161 Abs. 4 FinStrG…
…oa Verfügung wie folgt getroffen: Senat für unselbständige Berufe Dem Senat obliegt gemäß § 68 Abs. 2 lit. b FinStrG als Organ des Zollamtes Salzburg als Finanzstrafbehörde die Durchführung der mündlichen Verhandlung und die Fällung des Erkenntnisses bei unselbständig berufstätigen Beschuldigten. Rechtliche Beurteilung: Im vorliegenden Fall…
…Fällung des Erkenntnisses bei: unselbständig berufstätigen Beschuldigten. Damit ist unabhängig davon, welche Zollstelle des Zollamtes Österreich als Finanzstrafbehörde zur Verfolgung des Finanzvergehens zuständig ist, die örtliche Zuständigkeit der Senate des Spruchsenates geregelt. Aus dem Strafakt ist ersichtlich, dass der Hauptwohnsitz der Beschuldigten in ***Bf1-Adr…
…oa Verfügung wie folgt getroffen: Senat für unselbständige Berufe Dem Senat obliegt gemäß § 68 Abs. 2 lit. b FinStrG als Organ des Zollamtes Salzburg als Finanzstrafbehörde die Durchführung der mündlichen Verhandlung und die Fällung des Erkenntnisses bei unselbständig berufstätigen Beschuldigten. Rechtliche Beurteilung: Im vorliegenden Fall…
…das vom Amtsbeauftragten in Beschwerde gezogene Erkenntnis erlassen hat, als Organ des genannten Zollamtes die Durchführung der mündlichen Verhandlung und die Fällung des Erkenntnisses bei unselbständig berufstätigen Beschuldigten, wohingegen dies bei selbständig berufstätigen Beschuldigten dem „Senat I“ bzw. Spruchsenat I (als Organ des benannten Zollamtes…
…1999, 210; UFS 13.11.2003, FSRV/0055-L/03). Die persönliche und finanzielle Situation des in der Schweiz unselbständig berufstätigen 60-jährigen Beschuldigten stellt sich so dar, als er Eigentümer einer parifizierten Wohnung in e ist, die er mit seiner Gattin und Tochter bewohnt…
…Mittel bewegen sich am Existenzminimum. Eine Geldstrafe in Höhe von EUR 20.000,00 ist faktisch nicht tragbar und existenzgefährdend. 5.Stabilisierung der Lebensverhältnisse - Seit 05.05.2025 bin ich wieder unselbständig berufstätig und bemühe mich ernsthaft um wirtschaftliche Konsolidierung. Der Erhalt meines Arbeitsplatzes ist…
…gestellte Antrag auf Beigebung eines Verteidigers abgewiesen, so beginnt die Beschwerdefrist mit der Zustellung des abweisenden Beschlusses an den Beschuldigten zu laufen. (5) Die Bestellung eines Verteidigers erlischt mit dem Einschreiten eines Bevollmächtigten. (6) In Privatanklagesachen sind die Abs. 1 bis 5 mit der Maßgabe…
…gestellte Antrag auf Beigebung eines Verteidigers abgewiesen, so beginnt die Beschwerdefrist mit der Zustellung des abweisenden Beschlusses an den Beschuldigten zu laufen. (5) Die Bestellung eines Verteidigers erlischt mit dem Einschreiten eines Bevollmächtigten. (6) In Privatanklagesachen sind die Abs. 1 bis 5 mit der Maßgabe…
…wie folgt: Dem Senat I obliegt als Organ des Zollamtes Wien die Durchführung der mündlichen Verhandlung und die Fällung des Erkenntnisses - bei selbstständig berufstätigen Beschuldigten - bei Beschuldigten, die weder berufstätig noch unselbstständig oder sowohl selbstständig als auch unselbstständig berufstätig sind, - bei mehreren Beschuldigten eines Verfahrens…
…gemäß § 33 Abs. 2 lit. a des Finanzstrafgesetzes (FinStrG) über die Beschwerde des Beschuldigten vom 21. Jänner 2019 gegen das Erkenntnis des Spruchsenates beim Finanzamt Wien 9/18/19 Klosterneuburg als Organ des Finanzamtes Wien 9/18/19 Klosterneuburg als Finanzstrafbehörde vom 18. Juni 2018 …
…Verfahrens nach freier Überzeugung zu beurteilen, ob eine Tatsache erwiesen ist oder nicht; bleiben Zweifel bestehen, so darf die Tatsache nicht zum Nachteil des Beschuldigten oder der Nebenbeteiligten als erwiesen angenommen werden. Gemäß § 161 Abs. 1 FinStrG hat das Bundesfinanzgericht, sofern die Beschwerde nicht gemäß…
…der grob fahrlässigen Abgabenverkürzungen gemäß § 34 Abs. 1 des Finanzstrafgesetzes (FinStrG) über die Strafbeschwerde des Beschuldigten vom 2.1.2025 gegen das Erkenntnis des Spruchsenates beim Amt für Betrugsbekämpfung als Finanzstrafbehörde als Organ des Amtes für Betrugsbekämpfung als Finanzstrafbehörde vom 24. Oktober 2024, Geschäftszahl ***1…
…Verteidigerin und des Amtsbeauftragten Mag. Dr. Wolfgang Pagitsch, jedoch in teilweiser Abwesenheit (am 2. Dezember 2019) der Beschuldigten und eines handelsrechtlichen Vertreters des belangten Verbandes bzw. ihrer Rechtsnachfolgerin D-GmbH, FNd, sowie im Beisein der Schriftführerin Sabine Hasenöhrl am 31. Jänner 2017 und am 2…