…die Finanzstrafsache insoweit gemäß § 161 Abs. 4 FinStrG der Finanzstrafbehörde zur Verhandlung und Fällung eines Erkenntnisses durch einen für unselbständig berufstätige Beschuldigte zuständigen Spruchsenat zurückgestellt. II. Gegen diesen Beschluss des Bundesfinanzgerichtes als verfahrensleitende Verfügung ist eine abgesonderte Revision an den Verwaltungsgerichtshof nicht zulässig (§ 25a Abs…
…und die Finanzstrafsache gemäß § 161 Abs. 4 FinStrG der Finanzstrafbehörde zur Verhandlung und Fällung eines Erkenntnisses durch einen für unselbständig berufstätige Beschuldigte zuständigen Spruchsenat zurückgestellt. II. Gegen diesen Beschluss des Bundesfinanzgerichtes als verfahrensleitende Verfügung ist eine abgesonderte Revision an den Verwaltungsgerichtshof nicht zulässig (§ 25a Abs…
…ist eine abgesonderte Revision an den Verwaltungsgerichtshof nicht zulässig (§ 25a Abs. 3 VwGG). Entscheidungsgründe 1. Mit Erkenntnis des Spruchsenates II (zuständig laut Geschäftsverteilung für unselbständig berufstätige Beschuldigte laut Verfügung des Amtsvorstandes vom 2. Jänner 2014, Zl. 520000/000838/2014) beim Zollamt Linz Wels als Finanzstrafbehörde…
…der Folge kurz: Bf.) war bis 30. September 2009 als Grenzgängerin bei der Fa. AB AG in der Schweiz unselbständig beschäftigt. Im Beschwerdejahr bezog sie bis 31. Jänner 2016 Notstandshilfe (Arbeitsmarktservice Österreich) und seit 1. Februar 2016 eine geringe inländische Pension aus der gesetzlichen Sozialversicherung…
…Als Wohnanschrift wurde die im Spruch angeführte Adresse genannt. Seine in B wohnhafte Mutter (KM) sei unselbständig erwerbstätig und leiste keinen überwiegenden Unterhalt an ihn. Der Unterhalt werde überwiegend vom Antragsteller (=Beschwerdeführer) getragen. Mit Bescheid vom 20.10.2016 wies das Finanzamt diesen Antrag für…
…der oa Verfügung wie folgt getroffen: Senat für unselbständige Berufe Dem Senat obliegt gemäß § 68 Abs. 2 lit. b FinStrG als Organ des Zollamtes Salzburg als Finanzstrafbehörde die Durchführung der mündlichen Verhandlung und die Fällung des Erkenntnisses bei unselbständig berufstätigen Beschuldigten. Rechtliche Beurteilung: Im vorliegenden…
…der oa Verfügung wie folgt getroffen: Senat für unselbständige Berufe Dem Senat obliegt gemäß § 68 Abs. 2 lit. b FinStrG als Organ des Zollamtes Salzburg als Finanzstrafbehörde die Durchführung der mündlichen Verhandlung und die Fällung des Erkenntnisses bei unselbständig berufstätigen Beschuldigten. Rechtliche Beurteilung: Im vorliegenden…
…Abs. 3 FinStrG für Finanzstrafsachen der Teams Strafsachen 9 bis 11 zuständig, wenn ausschließlich unselbständig berufstätige Beschuldigte betroffen sind, der Familienname des Beschuldigten mit einem Buchstaben A bis Z beginnt und keine Zuständigkeit des Spruchsenates L-7 gegeben ist. Dem Spruchsenat L-7 obliegt gem…
…weil ein unzuständiger Senat entschieden hatte und die Finanzstrafsache zur Verhandlung und Fällung eines Erkenntnisses durch einen für unselbständig berufstätige Beschuldigte zuständigen Senat zurückgestellt. In dem nun bekämpften Erkenntnis des Spruchsenates V vom 26.06.2017 wurde der bisherige Verfahrensgang und der objektive Tathergang des…
…1999, 210; UFS 13.11.2003, FSRV/0055-L/03). Die persönliche und finanzielle Situation des in der Schweiz unselbständig berufstätigen 60-jährigen Beschuldigten stellt sich so dar, als er Eigentümer einer parifizierten Wohnung in e ist, die er mit seiner Gattin und Tochter bewohnt…
…Finanzstrafbehörde gemäß § 161 Abs. 4 FinStrG vorzugehen wäre, damit diese einem für unselbständig berufstätige Beschuldigte zuständigen Spruchsenat zur (neuerlichen) Verhandlung und Entscheidungsfindung vorgelegt werden kann. Im gegenständlichen Fall kommt jedoch aus Gründen der Verjährung der Strafbarkeit (§ 31 FinStrG) eine Vorgangsweise nach § 161 Abs. 4 FinStrG…
…das vom Amtsbeauftragten in Beschwerde gezogene Erkenntnis erlassen hat, als Organ des genannten Zollamtes die Durchführung der mündlichen Verhandlung und die Fällung des Erkenntnisses bei unselbständig berufstätigen Beschuldigten, wohingegen dies bei selbständig berufstätigen Beschuldigten dem „Senat I“ bzw. Spruchsenat I (als Organ des benannten Zollamtes…
…Verdächtige betreten wurde. 4.5.2. Senat IV Dem Senat IV in Graz obliegt als Organ des Zollamtes Österreich die Durchführung der mündlichen Verhandlung und die Fällung des Erkenntnisses bei: unselbständig berufstätigen Beschuldigten. Damit ist unabhängig davon, welche Zollstelle des Zollamtes Österreich als Finanzstrafbehörde zur…
…abzuweisen. Ihre Beschwerde über die Einkommensteuer 2011 - 2014 vom 21.04.2016 wird als unbegründet abgewiesen. Begründung: Die Tätigkeit einer unselbständig tätigen Immobilienmaklerin fällt nicht in die Gruppe der Vertreter gemäß g 1 Z 9 der Verordnung des BMF über die Aufstellung von Durchschnittssätzen für…
…in einem eigenen Haushalt. Der Vater der Bf., deutscher Staatsbürger, lebt in Österreich (xxxxxx, NÖ) und ist in Österreich unselbständig erwerbstätig. Er leistet keinerlei Unterhalt an die Bf.. Zwischen Vater und Tochter gibt es keinerlei Kontakt. Es besteht ein gerichtlich ausgesprochenes Kontaktverbot. In Deutschland wurde…
…2010 (Bl. 23/ FB-Akt) betreffend des Antrages der Bf. vom 4.8.2010 auf Gewährung der Familienbeihilfe für ihre 4 Kinder wurde begründet wie folgt: „Sie sind in Österreich weder unselbständig noch selbständig erwerbstätig. Der Vater Ihrer Kinder ist in Tschechien (CZ) erwerbstätig. Er…
…Vertreter der Bf zu den unter dem Titel Werbungskosten geltend gemachten Ausgaben erläuternd vor, dass seine Mandantin seit Juli 2004 in Österreich als Ärztin unselbständig tätig sei und im Zeitraum davor in der Bundesrepublik Deutschland eine privatärztliche Praxis im Bereich der A. Landesärztekammer geführt habe…
…denen der Status des subsidiär Schutzberechtigten nach dem Asylgesetz 2005 zuerkannt wurde, Anspruch auf Familienbeihilfe, sofern sie keine Leistungen aus der Grundversorgung erhalten und unselbständig oder selbständig erwerbstätig sind. Anspruch besteht auch für Kinder, denen der Status des subsidiär Schutzberechtigten nach dem Asylgesetz 2005 zuerkannt…
…abgewiesen, weil der Sohn als außerordentlicher Hörer gemeldet sei. Der Bf und sein Sohn besitzen die türkische Staatsbürgerschaft. Mit dem zu Grunde liegenden Antrag gab der Bf an, dass er "unselbständig erwerbstätig" sei sowie über einen Aufenthaltstitel Familienangehöriger, Kartennummer ***1***, ausgestellt am 07.01.2017…
…"Ihr Arbeitsort ist Graz. Seit 2012 ist sie mit Herrn MF verheiratet, dieser war bis zu seiner Pensionierung im Jahr 2018 in Wien unselbständig tätig. Der gemeinsame Familienwohnsitz der Eheleute befindet sich in 1140 Wien, K-Straße 68. Dieser gemeinsame Familienwohnsitz ist dem Finanzamt schon…