…dass der Aufhebungsantrag, die Sache über die im Rechtsmittelverfahren zu entscheiden ist, festlegt. Im Streitfall wurde die Aufhebung der im Spruch genannten Bescheide einzig wegen (eingewendeter) unrichtiger Auslegung des Begriffs Vorführkraftfahrzeuge durch die Abgabenbehörde begehrt. Das (erstmalige) Bestreiten der Feststellungen der Außenprüfung, das Anbieten von…
…diese Rechtswidrigkeit vorliegt (etwa bei einer unrichtigen Auslegung einer Bestimmung, bei mangelnder Kenntnis des entscheidungsrelevanten Sachverhaltes, bei Übersehen von Grundlagenbescheiden), ist für die Anwendbarkeit des § 299 Abs 1 nicht ausschlaggebend (Ritz/Koran, BAO7, § 299 Rz 10). Die unrichtige Auslegung einer gesetzlichen Bestimmung wurde im gegenständlichen…
…nicht richtig erweist. (…) Eine Maßnahme nach § 299 BAO setzt einen im Spruch unrichtigen Bescheid voraus. Der Grund für die Unrichtigkeit des Bescheides ist nicht entscheidend. Die unrichtige Auslegung einer gesetzlichen Bestimmung kommt dafür ebenso in Betracht, wie eine Unkenntnis entscheidungsrelevanter Sachverhaltselemente. Der Zeitpunkt des…
…sich als nicht richtig erweist. Dies ist dann der Fall, wenn der Spruch des Bescheides nicht dem Gesetz entspricht. Weshalb diese Rechtswidrigkeit vorliegt (zB unrichtige Auslegung einer Bestimmung, mangelnde Kenntnis des entscheidungsrelevanten Sachverhaltes, Übersehen von Grundlagenbescheiden) ist für die Anwendbarkeit des § 299 BAO nicht ausschlaggebend…
…sich als nicht richtig erweist. Dies ist dann der Fall, wenn der Spruch des Bescheides nicht dem Gesetz entspricht. Weshalb diese Rechtswidrigkeit vorliegt (zB unrichtige Auslegung einer Bestimmung, mangelnde Kenntnis des entscheidungsrelevanten Sachverhaltes, Übersehen von Grundlagenbescheiden) ist für die Anwendbarkeit des § 299 BAO nicht ausschlaggebend…
…der Bescheid sich als nicht richtig erweist. Der Inhalt eines Bescheides ist nicht richtig, wenn der Spruch des Bescheides nicht dem Gesetz entspricht. Weshalb diese Rechtswidrigkeit vorliegt (unrichtige Auslegung einer Bestimmung, mangelnde Kenntnis des entscheidungsrelevanten Sachverhaltes, Übersehen von Grundlagenbescheiden), ist für die Anwendbarkeit der angeführten…
…ist und richtigerweise iS von bloßer Projekteinreichung verstanden werden muss. Die belange Behörde legt demnach den verwendeten Begriff "Verhandlung" im vorgenannten Genehmigungsschreiben irrig zu restriktiv und einschränkend iS einer mündlichen Verhandlung aus. Durch unrichtige Auslegung gelangt die belangte Behörde sodann weiters zu der unzutreffenden Schlussfolgerung…
…2020, wurde von der Bf. fristgerecht ein Vorlageantrag betreffend die im Spruch des Erkenntnisses angeführten Bescheide erhoben und folgendes ausgeführt: Der Beschwerdevorentscheidung würde offensichtlich eine unrichtige Auslegung hinsichtlich der Einbeziehung eines Entgelts von dritter Seite in die Lohnnebenkostenpflicht zugrunde liegen. Demnach würden alle Leistungen, die…
… 299 Abs. 1 BAO ist auch nicht ausschlaggebend, weshalb die Rechtswidrigkeit vorliegt (etwa unrichtige Auslegung einer Bestimmung oder Übersehen von Grundlagenbescheiden etc.). Die Aufhebung nach § 299 BAO liegt im Ermessen der Abgabenbehörde. Bei der Ermessensübung kommt dem Grundsatz der Gleichmäßigkeit der Besteuerung eine zentrale Bedeutung…
…Rechtsnormen falsch angewendet wurden. Der inhaltlich rechtswidrige Bescheid beruht sohin auf einer falschen Auslegung des § 9 BAO, welche die belangte Behörde auf den von ihr angenommenen Sachverhalt zur Anwendung brachte (VwSlg 82A/1947; VwGH 16.11.1978; Zl 2317/77). Unrichtige Auslegung des § 9 BAO…
…Oktober 1999, 98/15/0201 mwN.). Der Rüge des Berufungswerbers über die unrichtige Auslegung des Schenkungsvertrags aus dem Jahre 2000 kommt daher keine entscheidende Bedeutung zu, weil durch die Schenkung (beide Schenkungen) (möglicherweise, wie noch zu erläutern sein wird) das zur Finanzierung der Pflegeleistungen den…
…sich als nicht richtig erweist. Dies ist dann der Fall, wenn der Spruch des Bescheides nicht dem Gesetz entspricht. Weshalb diese Rechtswidrigkeit vorliegt (zB unrichtige Auslegung einer Bestimmung, mangelnde Kenntnis des entscheidungsrelevanten Sachverhaltes, Übersehen von Grundlagenbescheiden) ist für die Anwendbarkeit des § 299 BAO nicht ausschlaggebend…
…Nichterhebung einer Beschwerde gegen diesen Bescheid des Unabhängigen Finanzsenates Außenstelle Linz an dessen inhaltlicher Rechtswidrigkeit nichts geändert hätte. Allein durch die Tatsachen, dass die gegenständliche Abgabenschuld der Bf. ausschließlich auf eine von der Finanzbehörde unrichtige Auslegung des § 33 TP 17 Abs. 1 Z 7 lit…
… 299 Abs. 1 BAO ist auch nicht ausschlaggebend, weshalb die Rechtswidrigkeit vorliegt (etwa unrichtige Auslegung einer Bestimmung oder Übersehen von Grundlagenbescheiden etc.). Die Aufhebung nach § 299 BAO liegt im Ermessen der Abgabenbehörde. Bei der Ermessensübung kommt dem Grundsatz der Gleichmäßigkeit der Besteuerung eine zentrale Bedeutung…
… 299 Abs. 1 BAO ist auch nicht ausschlaggebend, weshalb die Rechtswidrigkeit vorliegt (etwa unrichtige Auslegung einer Bestimmung oder Übersehen von Grundlagenbescheiden etc.). Die Aufhebung nach § 299 BAO liegt im Ermessen der Abgabenbehörde. Bei der Ermessensübung kommt dem Grundsatz der Gleichmäßigkeit der Besteuerung eine zentrale Bedeutung…
…sondern jedweden Irrtum meint, der eine getroffene Entscheidung fehlerhaft macht, etwa auch die unrichtige Auslegung oder Anwendung von Rechtsvorschriften. Hier werde in Rz. 37 ausdrücklich angesprochen, dass eine Behörde durch eine unrichtige Erklärung des Abgabenschuldners, namentlich zum Warenursprung, die sie nicht zu überprüfen oder festzustellen…
…ist davon auszugehen, dass der Parkschein zwar aktiviert war, aber das verwendete Gerät in derselben Minute die Aktivierung noch nicht vom Server des Systembetreibers empfangen konnte. 3) Zur Rechtswidrigkeit des Inhalts 3.1) unrichtige rechtliche Auslegung des § 5 Abs 2 Parometerabgabenverordnung Die Behörde führt in…
…offensichtlich unrichtigen Rechtsauslegungen stehe, die vom Bundesministerium für Finanzen im Amtsblatt der österreichischen Finanzverwaltung oder im Internet als amtliche Veröffentlichung in der Findok veröffentlicht worden seien. Die von der bfP in Anspruch genommene Vereinfachungsregelung sei in Rz 1038ff LStR vorgesehen. Die LStR stellten einen Auslegungsbehelf…
…offensichtlich unrichtigen Rechtsauslegungen stehe, die vom Bundesministerium für Finanzen im Amtsblatt der österreichischen Finanzverwaltung oder im Internet als amtliche Veröffentlichung in der Findok veröffentlicht worden seien. Die von der bfP in Anspruch genommene Vereinfachungsregelung sei in Rz 1038ff LStR vorgesehen. Die LStR stellten einen Auslegungsbehelf…
…offensichtlich unrichtigen Rechtsauslegungen stehe, die vom Bundesministerium für Finanzen im Amtsblatt der österreichischen Finanzverwaltung oder im Internet als amtliche Veröffentlichung in der Findok veröffentlicht worden seien. Die von der bfP in Anspruch genommene Vereinfachungsregelung sei in Rz 1038ff LStR vorgesehen. Die LStR stellten einen Auslegungsbehelf…