…April 2009, 2008/15/0323). Nach der ständigen Rechtsprechung steht es der Rückforderung auch nicht entgegen, wenn der unrechtmäßige Bezug ausschließlich durch eine unrichtige Auszahlung durch das Finanzamt verursacht worden ist (vgl. das hg Erkenntnis vom 18. April 2007, 2006/13/0174)." In diesem Sinne…
…prüfen, ob allfällige Ausschlussgründe dem Bezug der Familienbeihilfe bzw Teilen davon entgegenstehen. Das Finanzamt vermeint nunmehr, dass (einzig) auf Grund der Höhe des im Jahr 2018 von der Beschwerdeführerin erzielten Einkommens ein unrechtmäßiger Bezug gegeben sei. d) In diesem Zusammenhang vertritt das Finanzamt die Meinung…
…2008/15/0323). Bezüglich der Kinderabsetzbeträge ist festzustellen, dass diese gemäß § 33 Abs. 3 EStG 1988 dann gewährt werden, wenn der Steuerpflichtige auch Familienbeihilfe bezieht. Der Kinderabsetzbetrag ist somit derart mit der Familienbeihilfe verknüpft, dass ein unrechtmäßiger Bezug der Familienbeihilfe auch den gemeinsam mit der…
…I.b. Der an das Bundesfinanzgericht gestellte Antrag in Ausübung des Aufsichtsrechtes gem. § 26 Abs 4 FLAG das zuständige Finanzamt anzuweisen von der Rückforderung des unrechtmäßigen Bezuges abzusehen, wird wegen Unzuständigkeit zurückgewiesen. II. Gegen dieses Erkenntnis ist eine Revision an den Verwaltungsgerichtshof nach Art. 133…
…gewährt worden wäre. Ein Krankengeldbezug infolge der während des Zivildienstes eingetretenen Erkrankung ergibt sich aus dem Versicherungsdatenauszug bezüglich A. bis Juli 2014. Würde man der Ansicht des Bf. folgen, wäre ein unrechtmäßiger Bezug der Beihilfe für den nunmehrigen Rückforderungszeitraum bereits dadurch gegeben, da während des…
…dass die Tochter beim ihm wohne und er für sie aufkomme. Es sei sohin kein unrechtmäßiger Bezug der Familienbeihilfe erfolgt. Als Beweis für sein Vorbringen werde seine Einvernahme sowie die Einvernahme der Tochter angeboten. Am 27.12.2016 legte der Beschwerdeführer neuerlich das Schreiben der…
…13/0079 und Vorjudikatur). Bezüglich der Kinderabsetzbeträge ist festzustellen, dass diese gemäß § 33 Abs. 3 EStG 1988 dann gewährt werden, wenn der Steuerpflichtige auch Familienbeihilfe bezieht. Der Kinderabsetzbetrag ist somit derart mit der Familienbeihilfe verknüpft, dass ein unrechtmäßiger Bezug der Familienbeihilfe auch den gemeinsam mit…
…RV/7100264/2016, jeweils unter Hinweis auf VwGH 20.2.2008, 2006/15/0076). Einer Rückforderung steht nach derzeitiger Rechtslage auch nicht entgegen, wenn der unrechtmäßige Bezug ausschließlich durch das Finanzamt verursacht worden ist (vgl. VwGH 19.12.2013, 2012/16/0047; VwGH 28.10…
…ohne Bedeutung, weil der Rückforderungsanspruch nach § 26 Abs. 1 FLAG 1967 nur auf die objektive Unrechtmäßigkeit des Bezuges der Familienbeihilfe abstellt. Einer Rückforderung steht nach derzeitiger Rechtslage auch nicht entgegen, wenn der unrechtmäßige Bezug ausschließlich durch das Finanzamt verursacht worden ist (Lenneis/Wanke, FLAG, § 26…
…liefern. Aus § 26 Abs. 1 FLAG 1967 ergibt sich eine objektive Erstattungspflicht zu Unrecht bezogener Familienbeihilfe. Subjektive Momente, wie Verschulden, Gutgläubigkeit oder die Verwendung der Familienbeihilfe, sind nach ständiger Rechtsprechung des VwGH für die Verpflichtung zur Rückerstattung unrechtmäßiger Beihilfenbezüge unerheblich. Entscheidend ist lediglich, ob der…
…zustand, weil sie in diesem Zeitraum Nicht Alleinstehende war und die Einkünfte des Beschwerdeführers den in § 12 KBGG normierten Grenzbetrag weit überschritten haben, liegt insoweit ein unrechtmäßiger Bezug des Zuschusses vor, der nach der aufgezeigten Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes aber nicht Gegenstand einer (auf § 18 Abs…
…normiert eine objektive Rückerstattungspflicht, desjenigen, der die Familienbeihilfe zu Unrecht bezogen hat. Die Verpflichtung zur Rückerstattung ist von subjektiven Momenten unabhängig. Subjektive Momente, wie Verschulden, Gutgläubigkeit oder die Verwendung der Familienbeihilfe sind für die Verpflichtung zur Rückerstattung unrechtmäßiger Beihilfenbezüge unerheblich (vgl. zB. VwGH 24.6…
…1967 normiert, dass wer Familienbeihilfe zu Unrecht bezogen hat, die entsprechenden Beträge zurückzuzahlen hat. Erwägungen: Im vorliegenden Fall ist strittig, ob die Familienbeihilfe und der Kinderabsetzbetrag für den Zeitraum Jänner bis Februar 2017 zu Recht vom Bf. rückgefordert wurde. Ein unrechtmäßiger Bezug liegt vor, wenn…
…Beschwerdeführer als anspruchsberechtigte Person in Frage. Zusammengefasst steht fest, dass durch das gemeinsame Wohnen und Wirtschaften im Haus in O****** ein Beihilfenanspruch des Beschwerdeführers gegeben war und somit ein unrechtmäßiger Bezug nicht vorgelegen ist. Die Rückforderung der Familienbeihilfe und der Kinderabsetzbeträge erfolgte beim vorliegenden Sachverhalt…
…eine objektive Erstattungspflicht von zu Unrecht bezogenen Beträgen. Subjektive Momente wie etwa die Gutgläubigkeit des Bezuges dieser Beträge oder deren Verwendung für den Unterhalt des anspruchsvermittelnden Kindes sind nach der ständigen Rechtsprechung des VwGH für die Verpflichtung zur Rückerstattung unrechtmäßiger Bezüge unerheblich (VwGH 28.10…
…auch tatsächlich ansässig ist und sich regelmäßig in dieser Wohnung aufhält. Andernfalls besteht ein unrechtmäßiger Bezug; die gesamte Beihilfe wäre zurückzuzahlen. Sie werden um Stellungnahme ersucht, warum Sie also laufend Mietzinsbeihilfe beantragt und bezogen haben für eine Wohnung, die Sie laut eigenen Angaben (= "Lebensmittelpunkt…
…auf die Ausführungen in der Beschwerde gegen den Rückzahlungsbescheid des Finanzamtes aufgrund der Einkommensüberschreitung im Jahr 2008 verwiesen.Bitte um Stellungnahme v.a. zu den Punkten des unrechtmäßigen Bezuges der Kindesmutter im Jahr 2006, die wegen zu hohen Einkommens gar keinen ZKBG hätte bekommen dürfen…
…2008/15/0323). Bezüglich der Kinderabsetzbeträge ist festzustellen, dass diese gemäß § 33 Abs. 3 EStG 1988 dann gewährt werden, wenn der Steuerpflichtige auch Familienbeihilfe bezieht. Der Kinderabsetzbetrag ist somit derart mit der Familienbeihilfe verknüpft, dass ein unrechtmäßiger Bezug der Familienbeihilfe auch den gemeinsam mit der…
…Rechtsprechung des VwGH für die Verpflichtung zur Rückerstattung unrechtmäßiger Beihilfenbezüge unerheblich. Entscheidend ist lediglich, ob der Empfänger die Beträge zu Unrecht erhalten hat (s zB VwGH 24.6.2009, 2007/15/0162, und VwGH 19.12.2013, 2012/16/0047). Bezüglich der Kinderabsetzbeträge ist festzustellen…
…überschritten worden sei, falle der Anspruch auf Familienbeihilfe und Kinderabsetzbeträge weg. Bezüglich der Auskunft der Sachbearbeiterin sei zu erwähnen, dass auch ein durch das Finanzamt verursachter, unrechtmäßiger Bezug von Familienbeihilfe einer Rückforderung nicht entgegenstehe. Der rein objektiv unrechtmäßige Bezug von Familienbeihilfe sei ausreichend. Weder für…