…Bemessungsgrundlage von EUR 177.300 vorgeschrieben. Begründend wurde ausgeführt, dass ungewöhnliche oder persönliche Verhältnisse nicht zu berücksichtigen seien. Als Bemessungsgrundlage sei der Wert laut Gutachten ohne Abzug des Fruchtgenussrechtes heranzuziehen. In der gegen diesen Bescheid erhobenen Beschwerde wurde ausgeführt, dass der Bescheid einer rechtlich unrichtigen…
…ungewöhnliche oder persönliche Verhältnissse sind nicht zu berücksichtigen. Der gemeine Wert ist eine fiktive Größe, die mit Hilfe der Preisschätzung zu ermitteln ist (vgl. das Erk. vom 15. September 1993 Zl. 91/13/0125). Unter der Beschaffenheit des Wirtschaftsgutes sind die tatsächlichen und rechtlichen Verhältnisse…
…ungewöhnliche oder persönliche Verhältnissse sind nicht zu berücksichtigen. Der gemeine Wert ist eine fiktive Größe, die mit Hilfe der Preisschätzung zu ermitteln ist (vgl. das Erk. vom 15. September 1993 Zl. 91/13/0125). Unter der Beschaffenheit des Wirtschaftsgutes sind die tatsächlichen und rechtlichen Verhältnisse…
…wäre. Dabei sind alle Umstände, die den Preis beeinflussen, zu berücksichtigen. Ungewöhnliche oder persönliche Verhältnisse sind nicht zu berücksichtigen. Es handelt sich somit beim gemeinen Wert um einen objektiven Wert für einen bestimmten Vermögensgegenstand. Der gemeine Wert gemäß § 10 BewG ist eine fiktive Größe, die…
…Preis beeinflussen, zu berücksichtigen sind. Dazu würden auch Rechtsverhältnisse zählen, welche mit dem bewertungsgegenständlichen Objekt fest verbunden sind, es sei denn, sie wären ungewöhnlich oder auf persönliche Verhältnisse zurückzuführen. Es sei in Wien üblich, unbefristete Mietverträge in Zinshäusern, die dem MRG unterliegen, abzuschließen. Die Vermietung…
…und rechtlichen Verhältnisse zu verstehen, die dem zu bewertenden Wirtschaftsgut arteigen sind (vgl. VwGH 30.03.2017, Ra 2016/16/0037 ; 22.10.1992, 91/16/0044). Gerade bei der Feststellung des gemeinen Wertes sind gemäß § 10 Abs 2 ungewöhnliche oder persönliche Verhältnisse nicht zu…
…Umstände, die den Preis beeinflussen, zu berücksichtigen. Ungewöhnliche oder persönliche Verhältnisse sind nicht zu berücksichtigen. (3) Als persönliche Verhältnisse sind auch Verfügungsbeschränkungen anzusehen, die in der Person des Steuerpflichtigen oder eines Rechtsvorgängers begründet sind. Das gilt insbesondere für Verfügungsbeschränkungen, die auf letztwilligen Anordnungen beruhen. 4…
…alle Umstände, die den Preis beeinflussen, zu berücksichtigen. Ungewöhnliche oder persönliche Verhältnisse sind nicht zu berücksichtigen. Der gemeine Wert ist der rein objektive Wert (VwGH 18.2.1983, 81/17/0005), den eine Sache nach dem Grad ihrer Beschaffenheit für jeden Besitzer hat. Der gemeine…
…alle Umstände, die den Preis beeinflussen, zu berücksichtigen. Ungewöhnliche oder persönliche Verhältnisse sind nicht zu berücksichtigen. Der gemeine Wert ist der rein objektive Wert (VwGH 18.2.1983, 81/17/0005), den eine Sache nach dem Grad ihrer Beschaffenheit für jeden Besitzer hat. Der gemeine…
…alle Umstände, die den Preis beeinflussen, zu berücksichtigen. Ungewöhnliche oder persönliche Verhältnisse sind nicht zu berücksichtigen. Der gemeine Wert ist der rein objektive Wert (VwGH 18.2.1983, 81/17/0005), den eine Sache nach dem Grad ihrer Beschaffenheit für jeden Besitzer hat. Der gemeine…
…alle Umstände, die den Preis beeinflussen, zu berücksichtigen. Ungewöhnliche oder persönliche Verhältnisse sind nicht zu berücksichtigen. Der gemeine Wert ist der rein objektive Wert (VwGH 18.2.1983, 81/17/0005), den eine Sache nach dem Grad ihrer Beschaffenheit für jeden Besitzer hat. Der gemeine…
…vor: "..Es ist wohl unstrittig, dass der gemeine Wert gemäß Bewertungsgesetz einen objektiven Wert darzustellen hat und dabei gemäß § 10 Bewertungsgesetz "ungewöhnliche oder persönliche Verhältnisse nicht zu berücksichtigen sind". Dabei sind auch "alle Umstände, die den Preis beeinflussen zu berücksichtigen". Damit ist es für die…
…die den Preis beeinflussen, zu berücksichtigen. Ungewöhnliche oder persönliche Verhältnisse sind nicht zu berücksichtigen." Nach der stRsp des VwGH handelt es sich beim gemeinen Wert um eine fiktive Größe, die mit Hilfe der Preisschätzung zu ermitteln ist, und zwar ausgehend von einem objektiven Maßstab (vgl…
…Ungewöhnliche oder persönliche Verhältnisse sind nicht zu berücksichtigen. Nach dieser Begriffsbestimmung ist unter dem gemeinen Wert (Verkehrswert) ein Betrag zu verstehen, der im Verkaufsfall üblicherweise als Erlös erzielbar wäre. Demzufolge lassen Kaufpreise, die für das zu bewertende oder für eine gleichartige Liegenschaft im maßgeblichen Bewertungszeitpunkt…
…Dabei sind alle Umstände, die den Preis beeinflussen, zu berücksichtigen. Ungewöhnliche oder persönliche Verhältnisse sind nicht zu berücksichtigen. Diese Begriffsbestimmung gibt den objektiven Wert wieder. Im Wirtschaftsleben findet man dafür auch den Ausdruck Verkehrswert. Die Frage, ob einem Erben eine seine wirtschaftliche Leistungsfähigkeit beeinträchtigende Belastung…
…im gewöhnlichen Geschäftsverkehr nach der Beschaffenheit des Wirtschaftsgutes bei einer Veräußerung zu erzielen wäre. Dabei sind alle preisbeeinflussenden Umstände zu berücksichtigen. Nur ungewöhnliche oder persönliche Verhältnisse bleiben außer Betrachtung. Daraus leuchtet hervor, dass nur objektive Umstände zu berücksichtigen sind, nicht aber subjektive (hier des Käufers). …
…den Preis beeinflussen, zu berücksichtigen. Ungewöhnliche oder persönliche Verhältnisse sind nicht zu berücksichtigen. Gmäß § 10 Abs. 3 BewG 1955 sind als persönliche Verhältnisse auch Verfügungsbeschränkungen anzusehen, die in der Person des Steuerpflichtigen oder eines Rechtsvorgängers begründet sind. Das gilt insbesondere für Verfügungsbeschränkungen, die auf letztwilligen…
…kommt auf den Preis an, der im gewöhnlichen Geschäftsverkehr (am freien Markt) - unter zueinander fremden Personen - für die Einräumung eines solchen Baurechtes (zB bei Einmalerlag) gezahlt würde, wobei ungewöhnliche oder persönliche Verhältnisse auszublenden sind. Die tatsächlich gezahlte Gegenleistung bildet nicht die Bemessungsgrundlage; § 15 BewG zur…
…zu berücksichtigen. Ungewöhnliche oder persönliche Verhältnisse seien nicht zu berücksichtigen. Lasse sich der gemeine Wert aus Verkäufen nicht ableiten, so sei er unter Berücksichtigung des Gesamtvermögens und der Ertragsaussichten der Gesellschaft zu schätzen (Wiener Verfahren). Der gemeine Wert der Anteile könne aus folgenden Gründen nicht…
…die den Preis beeinflussen, zu berücksichtigen. Ungewöhnliche oder persönliche Verhältnisse sind nicht zu berücksichtigen. Entrichtung - Vergütung der NoVA Durch die Zulassung der Fahrzeuge (von 23.6.2022 bis 4.1.2023) ist bei der A. GmbH unstrittig der NoVA-Tatbestand des § 1 Z 3 iVm…