…dem § 21 UStG entsprechender Voranmeldungen eine Verkürzung von Vorauszahlungen bewirkt bzw. ungerechtfertigt Abgabengutschriften für 2018 iHv € 4.420,56, für 2019 iHv € 24.744,52 geltend gemacht zu haben und dies nicht nur für möglich sondern für gewiss gehalten zu haben, wird gemäß…
…dass sie zu lauten hat: I.a. ***Bf1*** (in Folge: der Beschuldigte) ist schuldig, vorsätzlich durch Abgabe einer unrichtigen Voranmeldung (§ 21 des Umsatzsteuergesetz 1994) eine ungerechtfertigte Abgabengutschrift geltend gemacht und dadurch die Finanzordnungswidrigkeit gemäß § 49 Abs. 1 lit. b FinStrG begangen zu haben. I.b…
…auch nicht die Höhe des geschuldeten Betrages bekannt gegeben zu haben [Anmerkung: gemeint wohl: durch Abgabe unrichtiger Voranmeldungen (§ 21 des Umsatzsteuergesetzes 1994) ungerechtfertigte Abgabengutschriften geltend macht] und zwar: Umsatzsteuer 2013 in Höhe von € 3.528,76. Sie habe dadurch das Finanzvergehen nach § 49 Abs…
…2 lit. a FinStrG konsumiert eine solche wegen einer eventuellen Finanzordnungswidrigkeit nach § 49 Abs. 1 lit. b FinStrG, wenn zumindest bedingt vorsätzlich durch Abgabe unrichtiger Umsatzsteuervoranmeldungen ungerechtfertigte Abgabengutschriften geltend gemacht werden (zum grundsätzlichen Verhältnis zwischen § 33 Abs. 2 lit. a FinStrG und § 49 Abs. 1…
…durch die Einreichung inhaltlich unrichtiger Umsatzsteuervoranmeldungen für 07-12/2013 (nicht zustehender Vorsteuerabzug aus Rechnungen Fa. N. und Fa. X.) ungerechtfertigte Abgabengutschriften iHv € 17.236,80 geltend gemacht. Er hat hierdurch das Finanzvergehen der Finanzordnungswidrigkeit gemäß § 49 Abs. 1 lit. b FinStrG begangen. Gemäß …
…sei denn, dass der zuständigen Abgabenbehörde bis zu diesem Zeitpunkt die Höhe des geschuldeten Betrages bekanntgegeben wird. Lit. b) durch Abgabe unrichtiger Voranmeldungen (§ 21 des Umsatzsteuergesetzes 1994) ungerechtfertigte Abgabengutschriften geltend macht. Gemäß § 8 Abs. 1 FinStrG handelt vorsätzlich, wer einen Sachverhalt verwirklichen will, der einem…
…diesem Zeitpunkt die Höhe des geschuldeten Betrages bekanntgegeben wird; im übrigen ist die Versäumung eines Zahlungstermines für sich allein nicht strafbar; b) durch Abgabe unrichtiger Voranmeldungen (§ 21 des Umsatzsteuergesetzes 1994) ungerechtfertigte Abgabengutschriften geltend macht. § 29 FinStrG bestimmt: Selbstanzeige § 29. (1) Wer sich eines Finanzvergehens schuldig…
…Zeitpunkt die Höhe des geschuldeten Betrages bekanntgegeben wird; im Übrigen ist die Versäumung eines Zahlungstermines für sich allein nicht strafbar; b) durch Abgabe unrichtiger Voranmeldungen (§ 21 des Umsatzsteuergesetzes 1994) ungerechtfertigte Abgabengutschriften geltend macht. Gemäß § 8 Abs. 1 FinStrG handelt vorsätzlich, wer einen Sachverhalt verwirklichen will…
…konnten. Gemäß § 33 Abs. 5 FinStrG wird die Abgabenhinterziehung mit einer Geldstrafe bis zum Zweifachen des für den Strafrahmen maßgeblichen Verkürzungsbetrages (der ungerechtfertigten Abgabengutschrift) geahndet. Dieser umfasst nur jene Abgabenbeträge (ungerechtfertigte Gutschriften), deren Verkürzung im Zusammenhang mit den Unrichtigkeiten bewirkt wurde, auf die sich der…
…insbesondere Vorauszahlungen an Umsatzsteuer, nicht spätestens am fünften Tag nach Fälligkeit entrichtet oder abgeführt werden, und durch Abgabe unrichtiger Umsatzsteuervoranmeldungen ungerechtfertigte Abgabengutschriften geltend gemacht werden. Ein Finanzvergehen iZm Umsatzsteuervoranmeldungen könne somit nur bei (zumindest) vorsätzlichem Verhalten vorliegen. Obwohl die Abgabenbehörde im zugrundeliegenden Sachverhalt eine grob…
…FinStrG zur Anwendung, wonach sich ebenfalls einer Finanzordnungswidrigkeit schuldig gemacht hat, wer zumindest bedingt vorsätzlich durch die Abgabe unrichtiger Umsatzsteuervoranmeldungen ungerechtfertigte Abgabengutschriften geltend gemacht hat. Eine Bekanntgabe der geschuldeten Selbstbemessungsabgabe bis zum fünften Tag nach Fälligkeit wäre ein entsprechender Strafaufhebungsgrund (z.B. BFG 1.10…
…FinStrG zur Anwendung, wonach sich ebenfalls einer Finanzordnungswidrigkeit schuldig gemacht hat, wer zumindest bedingt vorsätzlich durch die Abgabe unrichtiger Umsatzsteuervoranmeldungen ungerechtfertigte Abgabengutschriften geltend gemacht hat. Eine Bekanntgabe der geschuldeten Selbstbemessungsabgabe bis zum fünften Tag nach Fälligkeit ist ein entsprechender Strafaufhebungsgrund (z.B. BFG 1.10…
…b FinStrG, somit von vorsätzlicher Begehung, in Bezug auf die selbstangezeigten Abgabenbeträge auszugehen ist. Dazu ist darauf hinzuweisen, dass eine derartige Finanzordnungswidrigkeit schon dann begangen wurde, wenn durch Abgabe unrichtiger Voranmeldungen ungerechtfertigte Abgabengutschriften geltend gemacht werden (siehe § 49 Abs. 1 lit. b FinStrG). Davon ist…
…durch Abgabe unrichtiger Voranmeldungen (§ 21 des Umsatzsteuergesetzes 1994) ungerechtfertigte Abgabengutschriften geltend macht. (2) Die Finanzordnungswidrigkeit wird mit einer Geldstrafe geahndet, deren Höchstmaß die Hälfte des nicht oder verspätet entrichteten oder abgeführten Abgabenbetrages oder der geltend gemachten Abgabengutschrift beträgt." Die Haftung nach § 11 BAO setzt eine…
…und § 49 Abs. 1 lit. a FinStrG in Betracht zu ziehen. Hinsichtlich beider Delikte ist die objektive Tatseite, nämlich ungerechtfertigte Abgabengutschrift zu bewirken, erfüllt. Während hinsichtlich Finanzordnungswidrigkeit gern § 49 FinStrG auf der subjektiven Tatseite zumindest bedingt vorsätzliches Handeln vorausgesetzt wird, tritt bei § 33 Abs. 2…
…1 lit. b FinStrG macht sich schuldig, wer vorsäzlich durch Abgabe unrichtiger Voranmeldungen gemäß § 21 UStG ungerechtfertigte Abgabengutschriften geltend macht. Zum objektiven Tatbestand und somit zum Vorsteuerabzug unserer Mandantin ist folgendes auszuführen. Gemäß § 12 Abs. 3 UStG sind Vorsteuerbeträge für Lieferungen und sonstige Leistungen vom…
…1 lit. b FinStrG macht sich Einer Finanzordnungswidrigkeit schuldig, wer vorsätzlich durch Abgabe unrichtiger Voranmeldungen (§ 21 des Umsatzsteuergesetzes 1994) ungerechtfertigte Abgabengutschriften geltend macht. Beweiswürdigung: Unstrittig ist, dass eine Selbstanzeige anlässlich einer Prüfungsmaßnahme erstattet und den Vorgaben des § 29 Abs. 2 FinStrG zur Entrichtung entsprochen wurde…
…b) durch Abgabe unrichtiger Voranmeldungen (§ 21 des Umsatzsteuergesetzes 1994) ungerechtfertigte Abgabengutschriften geltend macht. (2) Die Finanzordnungswidrigkeit wird mit einer Geldstrafe geahndet, deren Höchstmaß die Hälfte des nicht oder verspätet entrichteten oder abgeführten Abgabenbetrages oder der geltend gemachten Abgabengutschrift beträgt." 3.1.2. Die Haftung nach …
…b) durch Abgabe unrichtiger Voranmeldungen (§ 21 des Umsatzsteuergesetzes 1994) ungerechtfertigte Abgabengutschriften geltend macht. (2) Die Finanzordnungswidrigkeit wird mit einer Geldstrafe geahndet, deren Höchstmaß die Hälfte des nicht oder verspätet entrichteten oder abgeführten Abgabenbetrages oder der geltend gemachten Abgabengutschrift beträgt." 3.1.2. Die Haftung nach …
…geschuldeten Betrages bekanntgegeben wird; im Übrigen ist die Versäumung eines Zahlungstermines für sich allein nicht strafbar, oder (lit. b) durch Abgabe unrichtiger Voranmeldungen (§ 21 UStG 1994) ungerechtfertigte Abgabengutschriften geltend macht. Gemäß § 8 Abs. 1 FinStrG handelt vorsätzlich, wer einen Sachverhalt verwirklichen will, der einem gesetzlichen…