…der Einhebung gemäß § 212a BAO ist eine noch unerledigte Beschwerde gegen einen Abgabenbescheid, der zu einer Nachforderung geführt hat. Zu der in § 212a Abs. 1 BAO umschriebenen Voraussetzung des Resultierens einer Nachforderung aus dem mit Berufung angefochtenen Abgabenbescheid führt der Verwaltungsgerichtshof aus, dass es sich…
…nur (tatsächlich eingebrachte und noch unerledigte) „Berufungen“ der Abgabenbehörde zweiter Instanz zur Entscheidung vorzulegen waren, war die mit Vorlagebericht vom 19. September 2012 erfolgte Vorlage einer nicht (mehr) existenten „Berufung“ unzulässig. Dem Vorlagebericht bzw. der „Berufungsvorlage“ (in Übereinstimmung mit der seit der Verwaltungsgerichtsbarkeits-Novelle 2012…
…Berufungsvorentscheidung zu erlassen, der Abgabenbehörde zweiter Instanz vorgelegt, so ist § 262 (Erlassung einer Beschwerdevorentscheidung) nicht anwendbar. Gemäß § 323 Abs. 37 BAO sind die das frühere Berufungs- und nunmehrige Beschwerdeverfahren betreffenden Änderungen der Bundesabgabenordnung, soweit sie Beschwerden betreffen, auch auf am 1. Jänner 2014 unerledigte Berufungen…
…X1) nicht die Tatbestandvoraussetzungen für die durchgeführte Bescheidänderung gemäß § 295 Abs. 1 BAO vorgelegen sind. Das Finanzamt Baden Mödling hatte diese am 1.1.2014 noch unerledigte Berufung vom 4.03.2012 gemäß § 323 Abs. 37 BAO als Bescheidbeschwerde zu behandeln und diese mit Beschwerdevorentscheidung…
…Wert nahe Null, sodass das Ergebnis des Bruches ebenfalls ein O-Wert ist, der eine Anrechnung der Quellensteuer bis auf einen vernachlässigbaren Restwert ausschließt." Von der Abgabenbehörde wurde die am 31.12.2013 noch unerledigte Berufung vom 30.07.2013 gemäß § 323 Abs. 37 BAO…
…Der Beschwerdeführer erhob gegen diese Feststellungsbescheide am 2.11.2009 Berufung. Mit Eingabe vom 7.9.2012 beantragte der Beschwerdeführer unter Verweis auf die unerledigte Berufung vom 2.11.2009 die Aussetzung der Einhebung der für ihn festgesetzten Einkommensteuer für die Jahre 1999 bis 2003…
…Beurteilung 2.1. Zu Spruchpunkt I. (Zurücknahmeerklärung) Mit der am 1. Jänner 2014 in Kraft getretenen Verwaltungsgerichtsbarkeit-Novelle 2012 hat das Bundesfinanzgericht seine Tätigkeit aufgenommen. An diesem Tag unerledigte Berufungen sind als Beschwerden zu erledigen (siehe § 323 Abs. 37 BAO). Nach § 93 Abs. 2 BAO…
…die Berufung gegen den Wiederaufnahmebescheid 1995 sowie den wiederaufgenommenen Feststellungsbescheid 1995 bis zum gesetzten Termin nachzureichen. Dieses Ersuchschreiben sei unbeantwortet geblieben. Aufgrund dessen, dass trotz Aufforderung die nach Ansicht des Beschwerdeführers nach noch unerledigte Berufung gegen den Wiederaufnahmebescheid 1995 sowie den wiederaufgenommenen Feststellungsbescheid 1995 dem…
…Verwaltungsgerichtsbarkeitsreform zum 1. Jänner 2014 hat das BFG im Wesentlichen die früheren Aufgaben des UFS übernommen. Am 1. Jänner 2014 unerledigte Berufungen sind gemäß § 323 Abs. 37 BAO nunmehr als Beschwerden zu erledigen. Die Berufung bzw. nunmehr Beschwerde des Bf. erfüllt die Anforderungen des § 250…
… wie zB. Beschwerdevorentscheidung statt Berufungsvorentscheidung usw. – zum Zeitpunkt der Erlassung des Abweisungsbescheides vom 13. November 2012 sinngemäß gültig. Wie sich aus dem Akteninhalt ergibt, lag zum Zeitpunkt der Erlassung des die beantragte Aussetzung der Einhebung abweisenden Bescheides keine unerledigte Berufung mehr vor, sodass dem Antrag…
…zB. Berufung statt Beschwerde oder Berufungsvorentscheidung statt Beschwerdevorentscheidung usw. – zum Zeitpunkt der Erlassung der Abweisungsbescheide vom 14.9.2010 sinngemäß gültig. Wie sich aus dem Akteninhalt ergibt, liegt zum Zeitpunkt der Erlassung der gegenständlichen Entscheidung keine unerledigte Berufung/Beschwerde in den Abgabensachen mehr vor, sodass…
…Beschwerdevorentscheidung statt Berufungsvorentscheidung usw. – zum Zeitpunkt der Erlassung des Abweisungsbescheides vom 14. August 2013 sinngemäß gültig. Wie sich aus dem Akteninhalt ergibt, lag zum Zeitpunkt der Erlassung des die beantragten Aussetzungen der Einhebung abweisenden Bescheides keine unerledigte Berufung mehr vor (siehe Zurückweisungsbescheide je vom 14…
…Mit Schreiben vom 11. November 2013 (Eingangsstempel 15. November 2013) samt Beilagen wurde Berufung gegen den Einkommensteuerbescheid 2012 vom 4. November 2013 erhoben (BFG-Akt Bl. 40 ff.) Gemäß § 323 Abs. 37 BAO ist eine unerledigte Berufung, die vor dem 31. Dezember 2013 erhoben worden…
…BAO ist die oben angeführte, ab 1. Jänner 2014 in Kraft getretene Fassung des § 212a Abs. 3 auch auf an diesem Tag unerledigte Berufungen – somit auch im gegenständlichen Beschwerdeverfahren - anzuwenden. § 85 Abs. 2 BAO lautet: Mängel von Eingaben (Formgebrechen, inhaltliche Mängel, fehlen einer Unterschrift) berechtigen…
…2). Daher gilt die Berufung vom 26. 6. 2007 als auch gegen die Einkommensteuerbescheide vom 26. 11. 2009 gerichtet. Über die infolge der Vorlageantrags vom 18. 12. 2009 weiterhin unerledigte Berufung ist somit zu entscheiden. Eine Zurückweisung der Berufung insoweit sie sich gegen den alten…
…3 BAO). Mit der am 1. Jänner 2014 in Kraft getretenen Verwaltungsgerichtsbarkeit-Novelle 2012 hat das Bundesfinanzgericht seine Tätigkeit aufgenommen. An diesem Tag unerledigte Berufungen sind als Beschwerden zu erledigen (siehe § 323 Abs. 37 BAO). Die Zurücknahme von Beschwerden ist auch nach Zustellung der Beschwerdevorentscheidungen…
…Folge wurde - zwecks Herstellung eines rechtskonformen Zustandes - die gegen die Feststellungsbescheide 1995 bis 1997 erhobene, ob vorgenannten Beschlusses wiederum unerledigte Berufung vom UFS mit Berufungsentscheidung vom 23.7.2013, RV/0054-K/13 als unzulässig zurückgewiesen. Mittels Telefax vom 12.4.2022 hat der Bf…
…Die dafür nach diesem Erkenntnis maßgeblichen Gründe sind jedoch auf die Frage, ob unerledigte Berufungen gegen Umsatzsteuerfestsetzungsbescheide bei Erlassung des Umsatzsteuerjahresbescheides von der Wirkung des § 274 BAO ausgeschlossen bleiben sollen, sodass der Jahresbescheid mangels Erhebung einer weiteren Berufung unangefochten in Rechtskraft erwachsen würde, nicht übertragbar…
…keine unerledigte Berufung vorhanden sei. Fristgerecht wurde dagegen Berufung/Beschwerde erhoben, die Bf. ersuchte um Stattgabe und um Anberaumung einer mündlichen Berufungsverhandlung. In gegenständlicher Angelegenheit befinde sich der Antrag auf Wiedereinsetzung erst im Berufungsstadium und stehe auch, - wenn dieser Berufung stattgegeben werde, im zugrundeliegenden Berufungsverfahren…
…Aussetzung der Einhebung - zunächst einen diesbezüglichen Antrag, der im gegebenen Fall unbestritten vorliegt, voraussetzt; - eine weitere wesentliche Voraussetzung ist die Abhängigkeit der Abgabenhöhe von einer unerledigten Beschwerde. Eine Beschwerdevorentscheidung (bisher Berufungsvorentscheidung) ist (war) eine das Beschwerdeverfahren abschließende Erledigung (Ritz, BAO Kommentar4 und BAO Kommentar5, § 212a…