…Schluss gelangen, dass es sich bei den von der Bf und der Mitbeteiligten eingebrachten181.800,00 € in wirtschaftlicher Sicht um Eigenkapital der GmbH (GH) gehandelt hat und daher die behaupteten unechten stillen Gesellschaftsverhältnisse steuerlich nicht zu berücksichtigen sind (VwGH 18.10.1989, 88/13…
…Gesellschaften abgeschlossen werden, die von der gleichen Person vertreten oder wirtschaftlich dominiert werden, seien wegen des in solchen Fällen typischerweise zu besorgenden Wegfalls der sonst bei Vertragsabschlüssen zu unterstellenden Interessengegensätze aus dem Gebot der Gleichmäßigkeit der Besteuerung die gleichen Anforderungen zu erheben. Eine unechte stille…
…die KG und Mitges angeführt und (mit Ausnahme der ausgesprochenen Nichtausgleichsfähigkeit der Verluste) die erklärungsgemäße Veranlagung von Einkünften einheitlich an den Geschäftsherren sowie an die atypisch stillen Beteiligten erfolgt. Damit sei der Bescheidadressat hinreichend identifiziert. Ein an eine unechte stille Gesellschaft zu richtender Bescheid gemäß …
…angeführt und (mit Ausnahme der ausgesprochenen Nichtausgleichsfähigkeit der Verluste) die erklärungsgemäße Veranlagung von Einkünften einheitlich an den Geschäftsherren (die *XY* *GmbH&CoKG*) sowie an die atypisch stillen Beteiligten erfolgt. Damit sei der Bescheidadressat hinreichend identifiziert. Ein an eine unechte stille Gesellschaft zu richtender Bescheid gemäß …
…die Vereinbarung eine echte stille Gesellschaft errichtet wurde oder ob die Merkmale eines partiarischen Darlehens überwiegen. Eine unechte stille Beteiligung kann bereits von vorherein ausgeschlossen werden, da eine Beteiligung an den stillen Reserven ausgeschlossen ist (Vertrag Punkt II c). Das Wesen der stillen Gesellschaft besteht…
…22). Die stille Gesellschaft endet bei Vorliegen eines Auflösungsgrundes ohne Abwicklung (Hochedlinger, aaO, § 186 Rz 1).Damit tritt die Vollbeendigung der stillen Gesellschaft aber bereits mit dem Wirksamwerden der Auflösung ein. Eine unechte stille Gesellschaft endet - wie ausgeführt- ohne Abwicklung mit Wirkung eines Auflösungsgrundes. Dies…
…Schluss gelangen, dass es sich bei den von der Bf und der Mitbeteiligten eingebrachten181.800,00 € in wirtschaftlicher Sicht um Eigenkapital der GmbH (GH) gehandelt hat und daher die behaupteten unechten stillen Gesellschaftsverhältnisse steuerlich nicht zu berücksichtigen sind (VwGH 18.10.1989, 88/13…
…Gesellschaften abgeschlossen werden, die von der gleichen Person vertreten oder wirtschaftlich dominiert werden, seien wegen des in solchen Fällen typischerweise zu besorgenden Wegfalls der sonst bei Vertragsabschlüssen zu unterstellenden Interessengegensätze aus dem Gebot der Gleichmäßigkeit der Besteuerung die gleichen Anforderungen zu erheben. Eine unechte stille…
…der ***Bf1*** (und die Parteifähigkeit der "stillen Gesellschaft" im Abgabenverfahrensrecht) von Anfang an zu verneinen seien, eine einheitliche und gesonderte Einkünftefeststellung habe daher zu unterbleiben. Nach der höchstgerichtlichen Rechtsprechung sei die in Form einer unecht stillen Gesellschaftseinlage erfolgte Mittelzuführung an eine Kapitalgesellschaft durch einen Gesellschafter…
…sei. Eine unechte stille Gesellschaft ende ohne Abwicklung mit Wirkung eines Auflösungsgrundes. Dies gelte auch dann, wenn die stille Gesellschaft gemäß § 185 Abs. 2 UGB durch Eröffnung des Konkursverfahrens über das Vermögen eines Gesellschafters aufgelöst werde. Das UGB unterscheide im Abschnitt über die stille Gesellschaft …
…GesBR, EWIV, Miteigentumsgemeinschaft und bei einer unechten (atypischen) stillen Gesellschaft vor (vgl. Ritz, BAO 5 , § 188 Tz 2). Nach § 191 Abs. 1 lit. c BAO ergeht der Feststellungsbescheid an die Personenvereinigung (Personengemeinschaft) ohne eigene Rechtspersönlichkeit, deren Gesellschaftern (Mitgliedern) gemeinschaftliche Einkünfte zugeflossen sind. Nach § 191 Abs…
…Offene Gesellschaft, Kommanditgesellschaft, Europäische Wirtschaftliche Interessenvereinigung, Gesellschaft bürgerlichen Rechts, unechte stille Gesellschaften) sind selbst nicht Steuersubjekt der Einkommensteuer und unterliegen als solche nicht der Einkommensteuer. Sie gelten als transparente Gebilde, ihr Einkommen wird den Gesellschaftern unmittelbar zugerechnet; es unterliegen daher die Gewinnanteile der Gesellschafter bei…
…Offene Gesellschaft, Kommanditgesellschaft, Europäische Wirtschaftliche Interessenvereinigung, Gesellschaft bürgerlichen Rechts, unechte stille Gesellschaften) sind selbst nicht Steuersubjekt der Einkommensteuer und unterliegen als solche nicht der Einkommensteuer. Sie gelten als transparente Gebilde, ihr Einkommen wird den Gesellschaftern unmittelbar zugerechnet; es unterliegen daher die Gewinnanteile der Gesellschafter bei…
…KG, GesBR, EWIV, unechte stille Gesellschaft, Miteigentumsgemeinschaft oder ein ähnliches Gebilde zur Führung der Geschäfte iSd § 81 Abs 1 bestellt ist, ergibt sich primär aus dem betreffenden Gesellschaftsvertrag. Subsidiär gelten die entsprechenden Bestimmungen des UGB bzw des ABGB (vgl Bergmann/Ehrke-Rabel, Abgabenverfahren, in Bergmann…
…GesBR, EWIV, unechte stille Gesellschaft, Miteigentumsgemeinschaft oder ein ähnliches Gebilde zur Führung der Geschäfte iSd § 81 Abs 1 bestellt ist, ergibt sich primär aus dem betreffenden Gesellschaftsvertrag. Subsidiär gelten die entsprechenden Bestimmungen des UGB bzw des ABGB. Subsidiär ist somit bei einer OG nach § 114…
…zu erlassen. Aufgrund des Ergebnisses des durchgeführten Ermittlungsverfahrens steht folgender Sachverhalt fest: Die EST AG und die EST AG und Mitgesellschafter (unechte stille Gesellschaft) wurden gemeinsam geprüft. Aus dem Grundlagenverfahren sind folgende Verlängerungshandlungen von der belangten Behörde für die Einkommensteuer 2003 eingewendet worden: Im Jahr…
…einer stillen Beteiligung (also sowohl die echte als auch die unechte/atypische stille Beteiligung) an einer Kapitalgesellschaft erfüllen den Tatbestand gemäß § 5 Abs. 1 Z 3 KVG, weil in beiden Fällen der stille Gesellschafter am Gewinn der KapGes beteiligt ist. Voraussetzung dafür ist die stille…
…Bezugnahme auf seine bisherige Judikatur aus, ein an eine unechte (atypische) stille Gesellschaft zu richtender Bescheid gemäß § 188 BAO könne die Bezeichnung des Geschäftsherrn (Inhaber des Unternehmens) mit dem Zusatz "und Mitgesellschafter" enthalten. Die stille Gesellschaft sei auch dadurch bezeichnet, dass sie die Namen oder…
…BAO (zB im § 81) wird der Begriff der Personenvereinigung (Personengemeinschaft) ohne eigene Rechtspersönlichkeit als Oberbegriff für die Personengesellschaften des Unternehmensrechtes, die GesBR, die Miteigentumsgemeinschaft, die sog unechte (atypische) stille Gesellschaft und für ähnliche Gebilde verwendet (zB Unger in Althuber/Tanzer/Unger, BAO-HB, § 79, 226).…
…81 BAO wie beispielsweise die GesbR oder die unechte atypische stille Gesellschaft, bei welcher die Gesellschafter nach steuerlichen Grundsätzen als Mitunternehmer betrachtet werden, zivilrechtlich nicht rechtsfähig, aber sehr wohl abgabenrechtlich (teilweise) rechtsfähig, weshalb der Bf. als atypisch stille Gesellschaft abgabenrechtlich Parteifähigkeit zukommt. An diesem Umstand…