…Rechts selbst gerichtet. III. Rechtslage 1. Gemäß § 1 Abs. 2 Z 2 KStG 1988 sind Betriebe gewerblicher Art von Körperschaften des öffentlichen Rechts unbeschränkt körperschaftsteuerpflichtig. 2. Gemäß § 2 Abs. 1 KStG 1988 ist "Betrieb gewerblicher Art einer Körperschaft des öffentlichen Rechts jede Einrichtung, die – wirtschaftlich…
…Jahr 2010 fand bei der Bf. u.a. hinsichtlich der Umsatz- und Körperschaftsteuer der Jahre 2005 - 2007 eine Außenprüfung (AP) statt (Bericht vom 26.3.2010). Infolgedessen wurden Feststellungen zur unbeschränkten Körperschaftsteuerpflicht der Bf. getroffen. Die AP hielt fest, dass sich im Vermögen der Bf…
…eine Gesellschaft mit beschränkter Haftung, wurde mit Gesellschaftsvertrag vom 14. Februar 2002 gegründet und ist im Inland unbeschränkt körperschaftsteuerpflichtig. Die Stammeinlage beträgt seit Gründung 36.000 € und wurde zur Gänze einbezahlt. Mit dem in Beschwerde gezogenen Bescheid vom 17. November 2014 wurde die Körperschaftsteuervorauszahlung…
…schon vor dem 17.3.2021. 3. Rechtliche Beurteilung 3.1. Zu Spruchpunkt I. (Abweisung) Die Bf ist unbeschränkt körperschaftsteuerpflichtig (§ 1 Abs 2 Z 1 KStG) und ab jenem Zeitpunkt steuerpflichtig, in dem die Rechtsgrundlage wie Satzung, Gesellschaftsvertrag oder Stiftungsbrief festgestellt ist und sie erstmalig…
…eines Jahres. 2. Die Bf hat ihren Sitz in Österreich und ist hier unbeschränkt körperschaftsteuerpflichtig. Die GMAusland hingegen ist in einer polnischen Sonderwirtschaftszone (SWZ) ansässig und in Österreich nicht unbeschränkt steuerpflichtig. 3. In einer Sonderwirtschaftszone ansässige Unternehmen erhalten für bestimmte Betätigungen eine regionale Förderung in…
…ist "Leasing von Mobilien und Immobilien, der Handel mit Immobilien". Die Bf. ist im Inland unbeschränkt körperschaftsteuerpflichtig. Die Stammeinlage der Bf. beträgt seit Gründung unverändert 35.000 Euro und ist vom einzigen Gesellschafter zur Hälfte (17.500 Euro) eingezahlt. a) Bescheide Die belangte Behörde (bel…
…andere übergegangen sei. Unbeschränkt steuerpflichtige Kapitalgesellschaften würden auch dann unter die Mindestkörperschaftsteuerpflicht fallen, wenn sie kein steuerlich relevantes Einkommen erzielten bzw. ihre Tätigkeit als Liebhaberei zu werten sei. Dies zeige die Systematik des § 1 KStG 1988, wonach als unbeschränkt körperschaftsteuerpflichtige Körperschaft angesehen werde, wer im…
…2 Z 2 KStG 1988 gelten BgA von KöR als Körperschaften. Diese sind, soweit sie ihre Geschäftsleitung oder ihren Sitz im Inland haben, unbeschränkt körperschaftsteuerpflichtig. Abseits eines BgA sind inländische KöR nur mit ihren Einkünften iSd § 21 Abs. 2 und 3 KStG 1988 beschränkt steuerpflichtig (…
…des § 27 BAO haben, unbeschränkt körperschaftsteuerpflichtig. Gemäß § 7 Abs 1 KStG 1988 ist der Körperschaftsteuer jenes Einkommen zugrunde zu legen, das der unbeschränkt Steuerpflichtige innerhalb eines Kalenderjahres bezogen hat. Gemäß § 7 Abs 2 KStG 1988 bezeichnet Einkommen den Gesamtbetrag der Einkünfte aus den im § 2…
…Tz 1). Zu den juristischen Personen des privaten Rechts, die gemäß § 1 Abs. 2 Z 1 KStG 1988 unbeschränkt körperschaftsteuerpflichtig sind, zählt der Verein. Als Verein im Sinne des Vereinsgesetzes 2002 ist nach der Definition des § 1 Abs 1 VerG ein freiwilliger, auf Dauer angelegter…
…ihren Sitz im Sinne des § 27 Bundesabgabenordnung haben, unbeschränkt körperschaftsteuerpflichtig. Gemäß § 7 Abs. 1 KStG 1988 ist der Körperschaftsteuer das Einkommen zugrunde zu legen, das der unbeschränkt Steuerpflichtige innerhalb eines Kalenderjahres bezogen hat. Das Einkommen ist dabei nach § 7 Abs. 2 KStG 1988 der Gesamtbetrag…
…selbst gerichtet. 2. Rechtslage 2.1. Gemäß § 1 Abs. 2 Z 2 KStG 1988 sind Betriebe gewerblicher Art von Körperschaften des öffentlichen Rechts unbeschränkt körperschaftsteuerpflichtig. 2.2. Gemäß § 2 Abs. 1 KStG 1988 ist "Betrieb gewerblicher Art einer Körperschaft des öffentlichen Rechts jede Einrichtung, die –…
…selbst gerichtet. 2. Rechtslage 2.1. Gemäß § 1 Abs. 2 Z 2 KStG 1988 sind Betriebe gewerblicher Art von Körperschaften des öffentlichen Rechts unbeschränkt körperschaftsteuerpflichtig. 2.2. Gemäß § 2 Abs. 1 KStG 1988 ist "Betrieb gewerblicher Art einer Körperschaft des öffentlichen Rechts jede Einrichtung, die –…
… 2 Abs. 3 Z 1 bis Z 3 des Einkommensteuergesetzes 1988 dienen. Der Systematik des Körperschaftsteuergesetzes ( KStG) 1988 entsprechend sind Betriebe gewerblicher Art (BgA) von Körperschaften öffentlichen Rechts unbeschränkt körperschaftsteuerpflichtig und stellen einbringungsfähiges Vermögen im Sinne des § 12 UmgrStG dar. Betriebe einer Körperschaft öffentlichen Rechts…
…zu berücksichtigen. In Punkt 2 dieses Programmes werde ausgeführt: „Die w ist eine sog. Domizilgesellschaft („Briefkastenfirma“). Sie sei daher in Österreich unbeschränkt körperschaftsteuerpflichtig. Die w führt als Personalgestellter und evtl. als Subunternehmer in Österreich Lieferungen und sonstige Leistungen im Sinne des UStG aus, sie sei…
…einzige Betriebsstätte der Firma befindet sich in Adr. Von dort aus werden die Geschäfte durch den eingetragenen Geschäftsführer und Alleingesellschafter Bf tatsächlich geführt. Die Firma ist daher in Österreich unbeschränkt körperschaftsteuerpflichtig. Die Firma führt als Personalgesteller und evtl. auch als Subunternehmer in Österreich Lieferungen und…
…Einkünfte aus privaten Grundstücksveräußerungen. Liegt zwar kein unentbehrlichen Hilfsbetrieb vor, stellt sich ein wirtschaftlicher Geschäftsbetrieb aber als Mittel zur Erreichung der gemeinnützigen Zwecke dar, so ist die Körperschaft nur hinsichtlich dieses Betriebes (unbeschränkt) körperschaftsteuerpflichtig (§ 45 Abs. 1 BAO). Unterhält eine Körperschaft einen anderen wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb…
…4 KStG der sinngemäß anzuwendenden Befreiung gem. § 21 Abs 2 Z 3 , 6. TS KStG 1988 , weil sie von der unbeschränkten Körperschaftsteuerpflicht im Rahmen eines ebenfalls steuerbefreiten Betriebes befreit sind [§ 5 Z 5 KStG; Prillinger in Lang/Schuch/Staringer, KSTG (2009), § 21 TZ 97,98…
…die Geschäfte durch den eingetragenen Geschäftsführer und Alleingesellschafter M tatsächlich geführt. Die X International s.r.o. ist daher in Österreich unbeschränkt körperschaftsteuerpflichtig. Die X International s.r.o. führt als Personalgesteller und evtl. auch als Subunternehmer in Österreich Lieferungen und sonstige Leistungen im Sinne…
…dass sich der Ort der Geschäftsleitung der Beschwerdeführerin in Österreich befand, und diese damit in Österreich unbeschränkt körperschaftsteuerpflichtig war. Vom Finanzamt wurden dazu umfangreiche Feststellungen getroffen und im Sicherstellungsauftrag detailliert angeführt. Die Begründung dieses Bescheides geht über das übliche Ausmaß einer erstinstanzlichen Erledigung im Sicherstellungsverfahren…