…gilt auch dann, wenn die erlassene Betriebsschuld uneinbringlich war (VwGH, 3.6.1992, 87/13/0118). Solang ein unbedingter, rechtswirksamer Schuldnachlass noch nicht eingetreten ist, muss auf Grund der Bilanzwahrheit die Verbindlichkeit in ihrer tatsächlichen Höhe in der Bilanz ausgewiesen werden (Mayr in Doralt, EStG14, …
…die Bilanzänderung wirtschaftlich begründet ist. § 4 Abs. 4 erster Satz EStG 1988 idF BGBl. I Nr. 100/2006 lautet: (4) Betriebsausgaben sind die Aufwendungen oder Ausgaben, die durch den Betrieb veranlaßt sind. Schuldnachlass Bei unbedingten Schuldnachlässen führt, vgl. Wiesner/Grabner/Wanke, EStG § 6 Anm. 68…
…vollinhaltlich anzuerkennen. Bei den im Bericht zitierten Meinungen von Doralt/Mayr und den EStR sei von völlig anderen Sachverhalten ausgegangen worden. Doralt/Mayr würden Bezug auf unbedingte und bedingte Schuldnachlässe Bezug nehmen, wobei als Beispiel für einen unbedingten Schuldnachlass angeführt sei, wie vorzugehen sei, wenn…
…Anteile negative Anschaffungskosten in Höhe von 2,5 Mio. zu berücksichtigen. Dadurch komme es hinsichtlich des Schuldnachlasses zu einer vom Gesetz objektiv nicht ableitbaren doppelten Besteuerung. Ein derartiger Sachverhalt bedeute nach der Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes eine Unbilligkeit. Zur Frage des Vorliegens einer persönlich bedingten Unbilligkeit…
…entfiel folglich ein Anteil von 527.344 Euro. Zusätzlich erfolgte eine Gewinnzurechnung in Höhe von 57.643 Euro auf Grund eines Schuldnachlasses von Kreditverbindlichkeiten bei seiner Bank. Der Gewinnanteil des Bf. aus land- und Forstwirtschaft erhöhte sich danach von 4.042,85 Euro laut Erklärung…
…dass eine Nachsicht im Sinne des § 236 BAO überhaupt nur dann ausgesprochen werden könne, wenn es einen Schuldnachlass auch von den anderen Gläubigern gäbe. Diese Ansicht findet in der BAO jedenfalls keine Deckung. Ich stelle somit den ANTRAG, den angefochtenen Bescheid aufzuheben und meinem wohlbegründeten…
…Sanierungsgewinn Von der Bf. sei im Jahr 1996 ein Sanierungsgewinn in Höhe von ATS 41,294.903,80 geltend gemacht worden. Dieser bestehe aus Schuldnachlässen und Forderungsverzichten in folgender Zusammensetzung: Nachlass C.: ATS 15,952.028,09; A.: ATS 653.327,28; B.: ATS 23…
…und ihren Gläubigerbanken eine Vereinbarung abgeschlossen. Diese ist Teil eines Sanierungskonzeptes. Danach ist mit den Banken ein Schuldnachlass iHv Euro 1,6 Mio nach Maßgabe der Rückführung des Obligos vereinbart worden, weiters die nicht näher bestimmte Möglichkeit, diese Schuld zu erwerben. 30.12.2005: Die…
…nach Erhalt dieses Schreibens hiezu Stellung zu nehmen." In der Vorhaltsbeantwortung vom 24.02.2020 brachte die Beschwerdeführerin im Wesentlichen vor: "Zu Ihrem Vorhaben, die angefochtenen Bescheide dahin gehend verbösernd abzuändern, dass der von der Hypobank gewährte Schuldnachlass in Höhe des Nennwertes gem. § 5 Abs…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch den Richter R in der Beschwerdesache A, Adresse1, vertreten durch V, Rechtsanwälte, Adresse2, gegen den Bescheid des Zollamtes Wien vom 20. Juni 2011, Zahl: 100000/aaa/2006-73, betreffend den (Eventual)Antrag vom 9. Mai 2011 auf…
…persönliche Unbilligkeit liegt insbesondere dann vor, wenn die Einhebung der Abgaben die Existenzgrundlagen des Nachsichtswerbers gefährdete. Allerdings bedarf es zur Bewilligung einer Nachsicht (aus persönlichen Gründen) nicht unbedingt der Existenzgefährdung oder besonderer finanzieller Schwierigkeiten und Notlagen, sondern es genügt, dass die Abstattung der Abgabenschuld mit…
Aignerstraße 10 5026 Salzburg-Aigen www.bfg.gv.at DVR: 2108837 IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch den Richter R über die Beschwerde des A, in B, C, vertreten durch die D GmbH, in E, F, vom 7. Februar 2012, gegen den Bescheid…
…nach Erhalt dieses Schreibens hiezu Stellung zu nehmen." In der Vorhaltsbeantwortung vom 24.02.2020 brachte der Beschwerdeführer im Wesentlichen vor: "Zu Ihrem Vorhaben, die angefochtenen Bescheide dahin gehend verbösernd abzuändern, dass der von der Hypobank gewährte Schuldnachlass in Höhe des Nennwertes gem. § 5 Abs…
…persönliche Unbilligkeit liege insbesondere dann vor, wenn die Einhebung der Abgaben die Existenzgrundlagen der Nachsichtswerberin gefährde. Allerdings bedürfe es zur Bewilligung einer Nachsicht (aus persönlichen Gründen) nicht unbedingt der Existenzgefährdung oder besonderer finanzieller Schwierigkeiten und Notlagen, sondern es genüge, dass die Abstattung der Abgabenschuld mit…
Hintere Zollamtsstraße 2b 1030 Wien www.bfg.gv.at DVR: 2108837 IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch den Richter R. in der Beschwerdesache B., X., Y. N., vertreten durch KPMG Niederösterreich GmbH. Wirtschaftsprüfungs- und Steuerberatungsgesellschaft, Bahnhofplatz 1A/Stiege 1/3. Stock, 2340 Mödling…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch R. in der Beschwerdesache A.B., Adresse1, vertreten durch BDO Austria GmbH Wirtschaftsprüfungs-u. Steuerberatungsgesellschaft, Kohlmarkt 8-10, 1010 Wien, über die Beschwerde vom 8. November 2012 gegen den Bescheid des Finanzamtes Gänserndorf Mistelbach vom 11. Oktober…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch den Richter R in der Beschwerdesache BF, gegen den Bescheid des Finanzamtes Linz vom 7.3.2012 zu StNr. 000/0000, mit dem ein Ansuchen um Nachsicht von Abgabenschuldigkeiten gemäß § 236 BAO abgewiesen wurde, zu Recht erkannt…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch den Senatsvorsitzenden Mag. Markus Knechtl LL.M., die Richterin Mag.a Gertraud Hausherr sowie die fachkundigen Laienrichter Mag. Johannes Denk und Mag Markus Fischer, BA in der Beschwerdesache ***Bf1***, ***Bf1-Adr***, vertreten durch BKS Steuerberatung GmbH & Co…
…der Veranlagung für das Kalenderjahr 2021 (vgl § 124b Z 379 EStG) auf "vergleichbare außergerichtliche Sanierungen" erweitert. Aus den gesetzlichen Bestimmungen ist ersichtlich, dass der außergerichtliche Schuldnachlass im Kalenderjahr 2020 nicht unter § 36 EStG subsumiert werden konnte (siehe auch BFG 14.02.2025, RV/7100469/2019…
Hintere Zollamtsstraße 2b 1030 Wien www.bfg.gv.at DVR: 2108837 IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch die R. in der Beschwerdesache M.K. (Bf.) über die Beschwerde vom 14. April 2013 gegen den Bescheid des Finanzamtes Wien 9/18/19 Klosterneuburg vom…