…1 Z 10 EStG 1988 sind Betriebsausgaben bzw. Werbungskosten auch Aufwendungen für Aus- und Fortbildungsmaßnahmen in Zusammenhang mit der vom Steuerpflichtigen ausgeübten oder einer damit verwandten beruflichen Tätigkeit und Aufwendungen für umfassende Umschulungsmaßnahmen, die auf eine tatsächliche Ausübung eines anderen Berufes abzielen. Ausbildungskosten sind Aufwendungen…
…Sachbearbeiterin auf technischem Gebiet in einer Konstruktionsabteilung eines österreichischen Kfz-Zulieferers beruflich tätig. Davon ausgehend ist das von ihr begonnene Studium der Betriebswirtschaftslehre (jedenfalls im Zeitpunkt der Kostentragung) als umfassende Umschulungsmaßnahme zu qualifizieren, die ihr das weite Feld der Betriebswirtschaft erschließen und zu einer beruflichen…
…Gemäß § 16 Abs. 1 Z 10 EStG 1988 gehören zu den Werbungskosten "Aufwendungen für Aus- und Fortbildungsmaßnahmen im Zusammenhang mit der vom Steuerpflichtigen ausgeübten oder einer damit verwandten beruflichen Tätigkeit und Aufwendungen für umfassende Umschulungsmaßnahmen, die auf eine tatsächliche Ausübung eines anderen Berufes abzielen. …" …
…Beurteilung der Aufwendungen für diese umfassende Umschulung als Werbungskosten. In diesem Zusammenhang wird auf das Erkenntnis des Verwaltungsgerichtshofs vom 28. Juni 2017, Ra 2016/15/0066, verwiesen, wonach die Auffassung, "… erst die zeitnahe tatsächliche berufliche Verwendung des Hochschulstudiums bewirke dessen Wertung als Umschulungsmaßnahme iSd …
… 16 Abs. 1 Z 10 EStG 1988 sind Werbungskosten auch Aufwendungen für Aus- und Fortbildungsmaßnahmen im Zusammenhang mit der vom Steuerpflichtigen ausgeübten oder einer damit verwandten beruflichen Tätigkeit und Aufwendungen für umfassende Umschulungsmaßnahmen, die auf eine tatsächliche Ausübung eines anderen Berufes abzielen. Nicht abgezogen werden…
…1988 in der ab der Veranlagung 2003 geltenden Fassung des AbgÄG 2004 (BGBl I Nr 180/2004) sind Werbungskosten bzw Betriebsausgaben auch Aufwendungen für Aus- und Fortbildungsmaßnahmen im Zusammenhang mit der vom Steuerpflichtigen ausgeübten oder einer damit verwandten beruflichen Tätigkeit und Aufwendungen für umfassende Umschulungsmaßnahmen…
…2016 eine gewerbliche Tätigkeit im Bereich der biopsychosozialen Beratung, ist nach Ansicht des ho. Finanzamtes noch nicht geeignet, um umfassende Umschulungsmaßnahmen iSd § 4 Abs. 4 Z 7 EStG entsprechend steuerlich geltend zu machen. Hinsichtlich der Fachliteratur wird darauf verwiesen, daß es Sache des Steuerpflichtigen ist…
…Erhaltung der Einnahmen. Werbungskosten sind auch: Z. 10 Aufwendungen für Aus- und Fortbildungsmaßnahmen im Zusammenhang mit der vom Steuerpflichtigen ausgeübten oder einer damit verwandten beruflichen Tätigkeit und Aufwendungen für umfassende Umschulungsmaßnahmen, die auf eine tatsächliche Ausübung eines anderen Berufes abzielen. Mit dem AbgÄG 2004, BGBl…
…bis 22.08.2009, Modul 5 vom 18.09.2009 bis 20.09.2009 und Modul 6 erst 2010 am 30.01.2010) in Höhe von insgesamt € 2.400,-- handle es sich weder um Aus- oder Fortbildungskosten noch um umfassende Umschulungsmaßnahmen gemäß § 16 EStG…
…dem Bundesfinanzgericht mitzuteilen, ob es im Hinblick auf das VwGH- Erkennntnis vom 15.9.2011, Zl. 2008/15/0321, inzwischen die strittigen Aufwendungen als umfassende Umschulungsmaßnahmen gemäß § 16 Abs. 1 Z. 10 EStG 1988 für abzugsfähig halte. Mit Telefax vom 3. November 2014 zog die…
…Gemäß § 16 Abs. 1 Z 10 EStG 1988 gehören zu den Werbungskosten "Aufwendungen für Aus- und Fortbildungsmaßnahmen im Zusammenhang mit der vom Steuerpflichtigen ausgeübten oder einer damit verwandten beruflichen Tätigkeit und Aufwendungen für umfassende Umschulungsmaßnahmen, die auf eine tatsächliche Ausübung eines anderen Berufes abzielen. …" …
…beim Geographiestudium der Bf. weder um eine Aus- bzw. Fortbildung im Rahmen der Tätigkeit der Bf. als Volksschullehrerin noch um eine umfassende Umschulungsmaßnahme im Sinn des § 16 Abs. 1 Z 10 EStG 1988 handle. Mit Vorhalt des Bundesfinanzgerichtes wurde die Bf. unter Hinweis auf die…
…329/1 zu § 4, z.B. Ausbildung einer Arbeitnehmerin aus dem Druckereibereich zur Krankenpflegerin). Bei der Ausbildung zum Shiatsu-Praktikerin handelt es sich zweifelsohne um eine derart umfassende Umschulungsmaßnahme, die, der im Streitzeitraum 2010 bis 2012 im Gastgewerbe nichtselbständig beschäftigten Bf., den Einstieg in einen…
…sind gemäß § 16 Abs. 1 Z 10 EStG 1988 auch Aufwendungen für Aus- und Fortbildungsmaßnahmen im Zusammenhang mit der vom Steuerpflichtigen ausgeübten oder einer damit verwandten beruflichen Tätigkeit und Aufwendungen für umfassende Umschulungsmaßnahmen, die auf eine tatsächliche Ausübung eines anderen Berufes abzielen. Aufwendungen für Nächtigungen…
…zu überprüfen. Im Hinblick auf die eigene Nähe zum Beweisthema wurde die Bf zur Sachverhaltsklärung aufgefordert. Was die Frage nach einer umfassenden Umschulungsmaßnahme angeht, so hat die Bf den Vorhalt des BFG bis zum heutigen Tage nicht beantwortet und sich zur entscheidungsrelevanten Thematik, ob ihre…
…vor, dass Sie bei der A einen Lehrgang zur Ausbildung zu einer Diplom-Kräuterpädagogin absolviert haben und die Kosten als Ausgaben berücksichtigt haben wollen. Da es sich bei diesen Aufwendungen nicht um derart umfassende Umschulungsmaßnahmen handelt, die auf die Ausübung eines neuen (anderen) Berufes abzielen…
…Allgemeines: Gemäß § 16 Abs. 1 Z 10 EStG 1988 sind Aufwendungen für Aus- und Fortbildungsmaßnahmen im Zusammenhang mit der vom Steuerpflichtigen ausgeübten oder einer damit verwandten beruflichen Tätigkeit und Aufwendungen für umfassende Umschulungsmaßnahmen, die auf eine tatsächliche Ausübung eines anderen Berufes abzielen, Werbungskosten. Demgegenüber dürfen…
…cit. sind Werbungskosten auch Aufwendungen für Aus- und Fortbildungsmaßnahmen im Zusammenhang mit der vom Steuerpflichtigen ausgeübten oder einer damit verwandten beruflichen Tätigkeit und Aufwendungen für umfassende Umschulungsmaßnahmen, die auf eine tatsächliche Ausübung eines anderen Berufes abzielen. Insbesondere aufgrund des im Zuge des Erörterungsgespräches neu erstatteten…
…Nach § 16 Abs. 1 Z 10 EStG 1988 sind Werbungskosten auch Aufwendungen für Aus- und Fortbildungsmaßnahmen im Zusammenhang mit der vom Steuerpflichtigen ausgeübten oder einer damit verwandten beruflichen Tätigkeit und Aufwendungen für umfassende Umschulungsmaßnahmen, die auf eine tatsächliche Ausübung eines anderen Berufes abzielen. Nach § 20…
…4 Tz 313; VwGH 31.3.2011, 2009/15/0198). Die ausdrücklich genannte Voraussetzung, dass die (umfassenden) Umschulungsmaßnahmen auf die tatsächliche Ausübung eines anderen Berufes abzielen müssen, ist in Verbindung mit dem allgemeinen Abzugsverbot von Aufwendungen für die Lebensführung gemäß § 20 Abs. 1 Ziffer 2…