…würden (§ 42 Abs 3 InvFG 1993). Dagegen seien thesaurierte Substanzgewinne inländischer Investmentfonds gemäß § 40 Abs 2 Z 1 InvFG 1993 nicht als Bestandteil der ausschüttungsgleichen Erträge gewertet und erst im Rahmen der Ausschüttung der Substanzgewinne bzw der Veräußerung der Investmentfondsanteile steuerlich erfasst worden. e. Diese…
…würden (§ 42 Abs 3 InvFG 1993). Dagegen seien thesaurierte Substanzgewinne inländischer Investmentfonds gemäß § 40 Abs 2 Z 1 InvFG 1993 nicht als Bestandteil der ausschüttungsgleichen Erträge gewertet worden und erst im Rahmen der Ausschüttung der Substanzgewinne bzw der Veräußerung der Investmentfondsanteile steuerlich erfasst worden. e…
… 42 Abs. 3 InvFG 1993 idF vor BBG). Hingegen seien thesaurierte Substanzgewinne inländischer Investmentfonds gemäß § 40 Abs. 2 Z 1 InvFG 1993 nicht als Bestandteil der ausschüttungsgleichhen Erträge gewertet worden und somit erst im Rahmen der Ausschüttung der Substanzgewinne bzw. der Veräußerung der Investmentfondsanteile steuerlich…
…4 BAO erlassenen Einkommensteuerbescheiden 2006 und 2007 die Steuer von Substanzgewinnen aus ausländischen Investmentfonds in Höhe von 97 € (2006) und 107,73 € (2007) sowie die Steuer von Kapitalerträgen aus ausländischen Kapitalanlagen in Höhe von 280,03 € (2006) und 412,92 € (2007…
…die Anschaffungskosten der Fondsanteile nach § 186 Abs. 3 InvFG komme. So werde die konsequente Einmalbesteuerung von thesaurierten Altgewinnen bei Kapitalgesellschaften sichergestellt und eine Diskriminierung von Kapitalgesellschaften gegenüber natürlichen Personen und Privatstiftungen vermieden. Die bei Kapitalgesellschaften als Fondsinhaber anwendbare Beteiligungsertragsbefreiung gem. § 10 KStG sei nämlich keine…
…dh jede entgeltliche Übertragung einer Beteiligung wie z.B. bei einem Tausch von Anteilen außerhalb des UmgrStG) Gewinne aus der Veräußerung von Bezugsrechten Ein steuerpflichtiger Substanzgewinn liegt auch dann vor, wenn die Tochtergesellschaft über thesaurierte Gewinne verfügt, die im Kaufpreis abgegolten werden (BFH 2.2…
…sind bzw. waren Meldefonds. Im Verfahren vor der Abgabenbehörde wurde vom Bf die Meinung vertreten, die (inländische) depotführende Bank (***14***) habe bei der Besteuerung der Fondsergebnisse gesetzwidrig Steuern (KESt) auf Substanzgewinne abgezogen. Eine derartige Vorgangsweise sei nach der Gesetzeslage bei Vorliegen von sog. Altbestand rechtswidrig…
…dass dem Finanzamt Unterlagen vorliegen würden, welchen zufolge er Geldanlagen bei Herrn XY bzw. bei der XYF getätigt habe und die Zinsen aus diesen Anlagen thesauriert worden seien. Folgende Fragen wurden an den Bf. gerichtet: "- In welcher Höhe und wann haben sie Geld bei Hrn…
…vorgesehen, dass die österreichische Aktiengesellschaft Ausschüttungen oder Teile davon im Namen der Gesellschafter reinvestiert. Die Anteilinhaber des Antragstellers können bei thesaurierenden Anteilen selbst nicht darüber entscheiden, ob Erträge ausgeschüttet oder thesauriert werden. Bei den ausschüttenden Anteilen bleibt die Entscheidungsmacht bei einer AG bei den Aktionären…
…wobei die Auszahlung bei größeren Anlagebeträgen monatlich, sonst in individuell vereinbarten Zeitabständen erfolgt sei, oder b) die monatlich anfallenden Zinsen seien thesauriert worden, wobei die Anleger über die Zinszuwächse in monatlichen Mitteilungen informiert worden seien. Auch bei dieser Variante hätte aber jederzeit Geld entnommen oder…
…1988 normiert. Soweit Erträge bei inländischen Investmentfonds thesauriert werden, wird gemäß § 13 InvFG 1993 jährlich eine Kapitalertragsteuer aus dem Investmentfonds "ausgezahlt". Im Betriebsvermögen gilt die KESt-Pflicht sowie die Endbesteuerung nur für ordentliche Erträge, nicht jedoch für die Substanzgewinne. Bei kapitalertragsteuerbefreiten Anlegern zahlt die kuponauszahlende…
…iHv. 32.835,04 Euro sei als Substanzauszahlung bzw. um Auszahlungen eines Teilbetrages der thesaurierten Wertsteigerungen zu werten. Zur Untermauerung seiner Argumente hat der Bf. neben dem den Bundesfinanzgericht übermittelnden Urteil des LG Gericht2 Gz zzz in der Beschwerde auch das Gutachten von Dr. GU…
…wie z.B. Gewinne aus der Veräußerung von Aktien, GmbH Anteilen und Forderungswertpapieren). Entsprechend ist bis zur Rechtslage vor BudBG 2011 zwischen laufenden Kapitalerträgen und Substanzgewinnen zu differenzieren, da Wertschwankungen des Vermögensstamms nur in Ausnahmefällen als Einkünfte aus Spekulationsgeschäften erfasst wurden (vgl. Kirchmayr-Schiesselberger/Finsterer…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch den Vorsitzenden Dr. Romuald Kopf und die weiteren Senatsmitglieder Mag. Armin Treichl, Herbert Steiner MBA MSc und Mag. Michael Kühne im Beisein der Schriftführerin Jennifer Reinher in der Beschwerdesache des BF, vertreten durch WTG, gegen die Bescheide…
…mitgeteilt, dass dem Finanzamt Unterlagen vorliegen würden, welchen zufolge er Geld bei L (in der Folge: L) bzw. bei der L Finanzberatung (in der Folge: L-GmbH) veranlagt habe und die Zinsen aus diesen Anlagen thesauriert, also nicht bar ausgezahlt worden seien. Der Bf. wurde…
…sowohl vom Konkursgericht als auch vom gerichtlich beeideten Sachverständigen Dr. GU angenommen. Sowohl im Konkursverfahren seien Beträge laut Gewinnmitteilungen (inklusive thesaurierter Zinsen) anerkannt worden, im Gutachten habe der Sachverständige eine Schadenssumme von über 35 Mio. Euro bei einem eingesetzten Kapital von geschätzten 20.000.000…
…ausgeführt, dass laut Auskunft des Vertreters von X eine Wiederaufnahme des Verfahrens sowohl vor dem OLG III als auch vor dem Straflandesgericht III anhängig sei. Laut den Treuhandaufträgen habe X Substanzgewinnscheine an der M-AG treuhändig für die Vertragspartner zu erwerben und zu verwalten gehabt…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch den Vorsitzenden Dr. Romuald Kopf und die weiteren Senatsmitglieder Mag. Armin Treichl, Herbert Steiner MBA MS und Mag. Michael Kühne im Beisein der Schriftführerin Jennifer Reinher in der Beschwerdesache der Bf., vertreten durch WTG, gegen die Bescheide…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch den Senatsvorsitzenden Dr. Michael Rauscher sowie die weiteren Senatsmitglieder Mag. Franz Glashüttner, Patrick Mokre und Bernd Strahammer im Beisein der Schriftführerin Kontrollorin Denise Schimonek über die Beschwerde des ***Bf***, ***Bf-Adr***, vertreten durch die APP Steuerberatung GmbH…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch die Senatsvorsitzende V und die weiteren Senatsmitglieder R, BA und BK in der Beschwerdesache BF, Adr, vertreten durch STB, gegen die zu St.Nr. xxxx ergangenen Bescheide des Finanzamtes FA, vertreten durch AB, vom 24.05.2012…