…gemacht und festgestellt, dass sich sowohl der Wohnort als auch - mit einer Ausnahme - alle Tätigkeitsorte innerhalb des 30-Km-Korridors befänden, aber keine tägliche Rückkehr an den Wohnort vorliege. Demzufolge stünde gem DBA Österreich-Deutschland dem Tätigkeitsstaat (Deutschland) das Besteuerungsrecht zu. 2. Das Bundesfinanzgericht hat…
…wenn die tägliche Rückkehr vom Arbeitsplatz an den Ort des zweiten Haushaltes zumutbar und der Familienwohnsitz für eine tägliche Rückkehr vom Arbeitsplatz dorthin zu weit entfernt ist (VwGH 31.7.2012, 2008/13/0086). Die tägliche Zurücklegung einer Distanz tour-retour von (mehr als) 262…
…daher davon auszugehen, dass eine tägliche Rückkehr zum Wohnort in ***Ort1*** zugemutet werden könne. Mit gegen den vorgenannten Bescheid von der steuerlichen Vertreterin des Beschwerdeführers eingebrachter Beschwerde vom 25.11.2016 wurde die Anerkennung der geltend gemachten Kosten der doppelten Haushaltsführung beantragt. Begründend wurde dabei…
…dass er nicht als Schichtarbeiter in einem entfernt gelegenen Betrieb tätig sei, für den der Ausbau des Verkehrsnetzes von Bedeutung für die Zumutbarkeit der täglichen Rückkehr sei, sondern dass von seinem raschen Erscheinen am Dienstort Menschenleben abhängen können. In der Einkommensteuererklärung für das Jahr 2014…
…Steuerpflichtigen so weit entfernt sei, dass ihr eine tägliche Rückkehr auf Grund der langen Fahrzeiten nicht zugemutet werden könne. Diese unzumutbaren Fahrzeiten hätte die Bf anhand einer repräsentativen Arbeitswoche vom April 2016 näher dargelegt und wurde an die Finanzverwaltung übermittelt. Zu diesem Zeitpunkt sei die…
…unvermeidbaren Mehraufwendungen, die einem Steuerpflichtigen dadurch erwachsen, dass er am Beschäftigungsort wohnen muss und ihm eine Verlegung des Familienwohnsitzes an den Beschäftigungsort ebenso wenig zugemutet werden kann wie die tägliche Rückkehr zum Familienwohnsitz, sind als Werbungskosten aus doppelter Haushaltsführung abzugsfähig (VwGH 3.3.92, 88…
…sei darauf zu schließen, dass der Bf nach Dienstende nach Österreich einreise; es finde eine fast tägliche Rückkehr nach Österreich statt, wo der Bf nach eigenen Aussagen überwiegend nächtige (zur Begründung im Einzelnen: siehe abweisende BVE vom 12.9.2013). 11. Im Vorlageantrag vom 11…
…seine Arbeit aufnehmen und oft bis spät in die Nacht arbeiten habe müssen, was auch trotz einer geringeren Entfernung von 80 km eine tägliche Rückkehr unzumutbar gemacht habe. Mit Beschwerdevorentscheidung vom 15. September 2016 wies das Finanzamt die gegenständliche Beschwerde mit der Begründung als unzulässig…
…zur Durchführung von Dienstverrichtungen verlasse oder so weit weg von seinem ständigen Wohnort (Familienwohnsitz) arbeite, dass ihm eine tägliche Rückkehr an seinem ständigen Wohnort nicht zugemutet werden könne. Durch die Tätigkeit des Bf. in Österreich sei ein neuer Mittelpunkt der Tätigkeit in Österreich begründet worden…
…All-In-Verträge haben. Die Normalarbeitszeit des Bf. macht daher die tägliche Rückkehr zum Familienwohnsitz nicht unzumutbar. (B) Gemäß § 12 Abs 1 Arbeitszeitgesetz – AZG idgF ist den Arbeitnehmern nach Beendigung der Tagesarbeitszeit eine ununterbrochene Ruhezeit von mindestens elf Stunden zu gewähren. Wie Pkt. 1.1.…
…auch unvermeidbare Mehraufwendungen, die dem Abgabepflichtigen dadurch erwachsen, dass er am Beschäftigungsort wohnen muss und ihm die Verlegung des Familienwohnsitzes an den Beschäftigungsort ebenso wenig zugemutet werden kann wie die tägliche Rückkehr zum Familienwohnsitz (vgl. mit Hinweisen auf Vorjudikatur das Erkenntnis vom 26. Mai 2010…
…versagte das Finanzamt den geltend gemachten Aufwendungen die Anerkennung als Werbungskosten. Begründend führte es sinngemäß aus: Zum einen sei die tägliche Rückkehr zum Familienwohnsitz bis zu einer Entfernung von 120 km jedenfalls zumutbar und möglich. Zum anderen verfüge die Bf laut Melderegister nur über einen…
…aus, dass die Kosten für Familienheimfahrten in diesem Fall grundsätzlich nicht anzuerkennen seien, da die tägliche Rückkehr zum Familienwohnsitz zumutbar sei, wenn die Entfernung des Familienwohnsitzes vom Beschäftigungsort weniger als 80 km betrage oder die Fahrzeit mit dem tatsächlich benutzten Verkehrsmittel (VwGH 19.12.2013…
so weit weg von seinem ständigen Wohnort (Familienwohnsitz) arbeitet, dass ihm eine tägliche Rückkehr an seinen ständigen Wohnort (Familienwohnsitz) nicht zugemutet werden kann, Tagesgelder zu erhalten hat, sind diese im Rahmen der Bestimmungen des § 26 Z 4 lit. b und d EStG steuerfrei. Als Dienstort…
…BF aufgefordert, die Voraussetzungen einer beruflich veranlassten doppelten Haushaltsführung nachzuweisen. Der BF gab diesbezüglich bekannt, dass die tägliche Rückkehr an den Familienwohnsitz in den Jahren 2015 bis 2017 aufgrund der Entfernung von 220 Kilometern nicht zumutbar gewesen sei und seine Lebensgefährtin, Frau Z, am Familienwohnsitz…
…im Vorlageantrag vom 27.09.2010) wie folgt dar: Die Bf. habe dann Nächtigungsgelder ausbezahlt, wenn sie zu dem Ergebnis gelangt sei, dass dem Dienstnehmer die tägliche Rückkehr zum Wohnort/Familienwohnsitz (auf Grund von: Entfernung, Verkehrsverbindung, Arbeitszeiten udgl.) nicht zumutbar sei. Da die Steuerfreiheit (ua…
…in N. den Haushalt mit drei Kindern führe. Der Familienwohnsitz sei so weit vom Beschäftigungsort entfernt, dass eine tägliche Rückkehr nicht möglich ist und konnte ein neuer Familienwohnsitz am Beschäftigungsort trotz Bemühungen nicht gefunden werden. Zudem sei die Verlegung des Familienwohnsitzes nicht zumutbar, da die…
…Haushaltsführung) ist beruflich veranlasst, wenn der Familienwohnsitz vom Beschäftigungsort des Steuerpflichtigen so weit entfernt ist, dass ihm eine tägliche Rückkehr nicht zugemutet werden kann. Als Werbungskosten aus einer doppelten Haushaltsführung kommen nur die unvermeidbaren Mehraufwendungen in Betracht, die dem Steuerpflichtigen dadurch erwachsen, dass er am…
…während sich sein Beschäftigungsort in Österreich befindet. Eine tägliche Rückkehr vom Beschäftigungsort in Österreich zum Familienwohnsitz in Polen ist aufgrund der Entfernung nicht zumutbar. Der Beschwerdeführer unterhält daher aus beruflichen Gründen einen Wohnsitz am Beschäftigungsort in Österreich und seinen Familienwohnsitz in Polen. Der Hauptwohnsitz des…
…sei davon auszugehen, dass diesen eine tägliche Rückkehr zu ihrem Familienwohnsitz (in Ungarn) nicht zugemutet werden könne. Bei Abschluss des Arbeitsvertrages sei in der Arbeitskräfteüberlassung weder dem Überlasser noch der Arbeitskraft bekannt, wie lange die Arbeitskraft am ersten Einsatzort und nachfolgenden anderen Orten in Zukunft…