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7 Treffer1737 msnur geltende Fassungen
BFG RV/6300001/2015Versuchte Abgabenhinterziehungen eines Steuerberaters mittels Verdunkelung seiner Honorarerlöse und Nichteinreichung von Steuererklärungen, um zu niedrige Schätzungen durch die Abgabenbehörde zu erzwingen; Strafbemessung
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Erkenntnis19.04.2019Teil 1/2

IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch den Richter Dr. Richard Tannert in der Finanzstrafsache gegen A, geb. xxxx, ehem. Unternehmensberater, whft. XXX, vertreten durch Mag. Josef Herr, Rechtsanwalt, Thunstraße 16, 5400 Hallein, wegen versuchter Abgabenhinterziehungen gemäß § 33 Abs. 1 iVm § 13 des Finanzstrafgesetzes…

BFG RV/1300002/2012Tschechische Rechtsanwältin im Verdacht, als Bargeldkurier die Meldepflicht im Bargeldverkehr über die Schweizer Grenze zu verletzen; Recht auf Beschlagnahme von teilweise sichergestellten Bankunterlagen
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Erkenntnis26.01.2015

…über die Unterlagen auch unter Anwendung von Gewalt entzogen werden würde, ist dieser Verhalten der Finanzstraftäterin eine straflose Nachtat zu ihrer vorherigen Verletzung der Anmeldepflicht bei der Ausreise aus der EU in die Schweiz bzw. zu allfälligen vormaligen Tatbeiträgen zur Verletzung der Anmeldepflicht dritter Personen…

BFG RV/1300001/2016Absolute Verjährung im Finanzstrafverfahren; Berücksichtigung der Anhängigkeit höchstgerichtlicher Verfahren
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Erkenntnis11.06.2018

…nach Z. 2 leg.cit den Unwert vollständig abdecken und allfällige weitere Verhaltensweisen im Nachprüfungsverfahren (Z. 3 leg.cit.) daher allenfalls als straflose Nachtaten einzustufen sind, welche sich gegen dasselbe Rechtsgut wie die Haupttaten richten und keine über diese hinausgehende Rechtsgutbeeinträchtigungen bewirken (vgl. Reger/Nordmeyer…

BFG RV/5101101/2014Abgabenerhöhung(en) für neuerliche Selbstanzeigen, wenn die Tat(en) vor dem Inkrafttreten jener finanzstrafgesetzlichen Regelung, die für neuerliche Selbstanzeigen eine Abgabenerhöhung vorsieht, begangen wurden
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Erkenntnis22.05.2015

…Einkunftsquellen bzw. Einkünfte zu den genannten Steuerzeiträumen der Abgabenbehörde mitgeteilt bzw. offen gelegt hat, etwas zu ändern, als diese (weiteren) Verhaltensweisen allenfalls als straflose Nachtaten einzustufen sind (vgl.. Reger/Nordmeyer/Hacker/Kuroki, aaO, K 33/17). Somit waren die Taten hinsichtlich der Steuerjahre 2005, 2006…

BFG RV/2300004/20201. Abgabenverkürzungen im Zusammenhang mit Autohandel, 2. Tatbegriff, Zuordnung der Taten zu einem Steuersubjekt
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Senat - Beschluss03.09.2020Teil 1/5

…1-3) AVOG 2010) und steuerstrafrechtlich (§ 58 (1) lit. f FinStrG) nicht in den Amtsbereich des Finanzamtes Graz-Stadt fällt, ist der Senat für deren Finanzvergehen nicht zuständig. Damit bleibt zwar ein Fiskaldelikt nicht straflos, sondern ergibt sich eine andere Zuständigkeit einer Strafbehörde. IV. Beschwerdeausführung:

BFG RV/7300060/2024Vollendete Abgabenhinterziehung durch Unterlassung der Einreichung von Jahreserklärungen bei Unkenntnis der Behörde von der Entstehung des Abgabenanspruches
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Senat - Erkenntnis08.10.2024Teil 1/2

…2024, zugestellt am 10. August 2024, binnen offener Frist nachfolgende Beschwerde an das Bundesfinanzgericht Wien und führt diese wie folgt aus: Zur Zulässigkeit und Rechtzeitigkeit der Beschwerde: Die Entscheidung wird hinsichtlich der Strafhöhe angefochten. Es liegt eine unrichtige rechtliche Beurteilung vor. Gemäß §150 Abs. 1…

BFG RV/7300063/2020Steuerberater als Bestimmungstäter eines von ihm vertretenen Abgabepflichtigen, Zusatzstrafe zu vorangegangener Bestrafung
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Senat - Erkenntnis05.10.2021Teil 2/2

…entsprechende Säumnisfolgen abzuwenden. Mit dieser Untätigkeit hat er es für möglich gehalten und sich damit abgefunden, dass es zu Verkürzungen kommt. Zum Versuch, mit einem Nachtatverhalten zu begründen, dass "aus diesem Verhalten eindeutig erkennbar ist, dass hier keinesfalls ein vorsätzliches Verhalten gegeben war. Auch ergibt…