…zu jenem nach § 33 Abs. 2 lit. a FinStrG in einem Verhältnis der "Scheinkonkurrenz" - etwa nach Art so genannter stillschweigender Subsidiarität - stehe, weil der Unrechts- und Schuldgehalt der Finanzordnungswidrigkeit in jenem der Abgabenhinterziehung vollständig aufgeht, könne nicht zweifelhaft sein (VwGH 29.9.2004, 2002/13 …
Wissentlich handelt gemäß § 5 Abs. 3 Strafgesetzbuch (StGB) jemand, der den Umstand oder den Erfolg, für den das Gesetz Wissentlichkeit voraussetzt, nicht bloß für möglich hält, sondern ein Vorliegen oder Eintreten für gewiss hält. Absichtlich handelt gemäß § 5 Abs. 2 StGB ein Täter, wenn es…
…in einem Verhältnis der "Scheinkonkurrenz" bzw. einer stillschweigenden Subsidiarität steht (der Unrechts- und Schuldgehalt der genannten Finanzordnungswidrigkeit geht in jenem der bezeichneten Abgabenhinterziehung vollständig auf) wird dieser Tatbestand im Hinblick auf verkürzte Umsatzsteuervorauszahlungen lediglich dann zum Tragen kommen, wenn weder eine vorsätzliche Verkürzung der Jahresumsatzsteuer…
… 33 Abs. 2 lit. a FinStrG in einem Verhältnis der „Scheinkonkurrenz“ bzw. einer stillschweigenden Subsidiarität steht (d. h. der Unrechts- und Schuldgehalt der genannten Finanzordnungswidrigkeit geht in jenem der bezeichneten Abgabenhinterziehung vollständig auf), wird dieser Tatbestand im Hinblick auf verkürzte Umsatzsteuervorauszahlungen lediglich insofern zum Tragen…
…als getrennte Tätigkeiten - im Lichte der Einigung am Verhandlungstag nunmehr - gewerbliche Vermietung an Pflegepersonen" und "Betreuung von Pflegepersonen" anzusehen sind, weil die Tätigkeiten von zwei verschiedenen Personen ausgeübt werden, oder ob dennoch die Subsidiaritätsklausel des § 28 Abs 1 EStG 1988 zu befolgen ist. Anzumerken ist…
…findet im Gesetz keine Deckung. Diesbezüglich ist auf die in § 2 Abs 3 EStG normierten Einkunftsarten hinzuweisen, deren systematische Einordnung (Subsidiaritätsprinzip) im Bereich der Einkommensbesteuerung von natürlichen Personen, welche nicht betriebliche Einkünfte iSd § 2 Abs 3 Z 1-3 EStG beziehen, keine Rechtsgrundlage dafür bietet…
…Presseverlautbarungen, diese Produktion betreffend, wird der Vertragspartner nur in Übereinstimmung/Absprache mit dem Produzenten abgeben. Einvernehmlich und ausdrücklich gilt Stillschweigen über den Inhalt des Vertrages und im speziellen über die Höhe der Gage des Künstlers als vereinbart. 7. Versicherungen Der Künstler erklärt sich bereit, sich…
Bahnhofplatz 7 4020 y www.bfg.gv.at DVR: 2108837 IM NAMEN DER REPUBLIK! Das Bundesfinanzgericht hat durch den Richter R in der Beschwerdesache Bw gegen den Bescheid des FA y vom 03.10.2011, betreffend Abweisung des Antrages auf Gewährung der Familienbeihilfe für die…
Bahnhofplatz 7 4020 L www.bfg.gv.at DVR: 2108837 IM NAMEN DER REPUBLIK! Das Bundesfinanzgericht hat durch den Richter Mag. Marco Laudacher, in der Beschwerdesache der TSP, 4020 L, Landstr. 47, vom 12. August 2011, vertreten durch Firma OSG, gegen den Bescheid des Finanzamtes…
…der Gesellschaft Einsicht zu nehmen. Der stille Gesellschafter ist dabei verpflichtet, über alle ihm zur Kenntnis gelangenden Umstände der Gesellschaft gegenüber Dritten Stillschweigen zu bewahren. (3) Der stille Gesellschafter ist in sämtliche strategische Entscheidungen der IdU einzubeziehen. Insbesondere dürfen jene Rechtsgeschäfte, die entweder nach denn…
In der seitens des Steuerpflichtigen ins Treffen geführten Rechtssache DMC brachten zwei in Österreich ansässige Kapitalgesellschaften ihre Kommanditanteile an der deutschen GmbH&CoKG, die abkommensrechtlich wie Betriebsstätten zu behandeln waren, in die deutsche Komplementär-GmbH ein. Als Gegenleistung erhielten die österreichischen Kapitalgesellschaften Anteile an der…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch den Richter ***Ri*** in der Beschwerdesache der ***Bf1***, ***Bf1-Adr***, vertreten durch ***Vt*** Wirtschaftsprüfung und Steuerberatung, ***Vt-Adr***, über die Beschwerde vom 28. April 2017 gegen die Bescheide des Finanzamtes Oststeiermark (nunmehr Finanzamt Österreich) vom 29…
Hintere Zollamtsstraße 2b 1030 Wien www.bfg.gv.at DVR: 2108837 IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch den Richter R in der Beschwerdesache Bf, vertreten durch Böck&Partner Hainfeld StB GmbH, betreffend die Beschwerde vom 27.7.2010, gegen die Bescheide des FA…
In der im Zuge des Erörterungstermins vom 23. Mai 2022 überreichten "Abschließenden Stellungnahme der Abgabenbehörde" vertritt die belangte Behörde die Meinung, dass die zivilrechtliche Frage, ob M-Z. auch ohne Verzichtserklärung des Bf. die Stiftungsurkunde derart hätte abändern dürfen, dass nur mehr Y.Z. die…
Nach den glaubwürdigen und auch vom Finanzamt grundsätzlich nicht bestrittenen Angaben des steuerlichen Vertreters gegenüber dem Richter und den Ausführungen der Bf in der Beschwerde wollte man vor Inkrafttreten der Immobilienertragsteuer (1.4.2012) die gegenständlichen Immobilien noch in eine zu gründende GesmbH "transferieren" und…
enthält keine Einschränkung auf bestimmte Aufgaben; hoheitliche und nicht hoheitliche Aufgaben sind gleichermaßen erfasst. Wenn auch die Führung eines Weingutes nicht zu den hoheitlichen Aufgaben der Gebietskörperschaft zählt, erfüllt die Ausgliederung und Übertragung dieser Aufgabe an die beschwerdeführende Partei, einer GmbH & Co KEG, den Befreiungstatbestand…
Unstrittig ist, dass die Beteiligung an einer Luxemburger S.A.R.L. (Sociètè à responsabilitè limitèe) unter die zweite Gruppierung fällt, die "sonstigen Gesellschaftsanteile" iS der oben fett formatierten Bestimmung (vgl. auch Z 26 des OECD-Kommentars zu Art. 10 OECD-MA und Loukota/Jirousek…
(3) Werden Beihilfen trotz unterlassener Notifikation durchgeführt, so handelt es sich um rechtswidrige Beihilfen, die gegen Artikel 108 Abs 3 Satz 3 AEUV (Durchführungsverbot) verstoßen, wonach der betreffende Mitgliedstaat die beabsichtigte Maßnahme nicht durchführen darf, bevor die Kommission eine abschließende Entscheidung erlassen hat. Eine (nachträgliche…
und RV/5101133 bis 1136/2015 IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch die Richterin RI in der Beschwerdesache S-GmbH, Adr, über die Beschwerde vom 16.4.2015 gegen die Bescheide der belangten Behörde Finanzamt für Gebühren, Verkehrsteuern und Glücksspiel vom 10.2…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch den Richter Ri in der Beschwerdesache Bf., AdresseBf., vertreten durch PWC PricewaterhouseCoopers WP u StB, Erdbergstraße 200, 1030 Wien, über die Beschwerde vom 08.04.2016 gegen den Bescheid des Finanzamt für Gebühren, Verkehrsteuern und Glücksspiel vom…