…95/16/0098; 25.5.2000, 2000/16/0066-0071), eine entstandene Steuerschuld kann jedoch durch eine spätere Änderung dann nachträglich wegfallen, wenn ein steuervernichtender Tatbestand, wie etwa § 17 GrEStG 1987, erfüllt ist (vgl VwGH 30.8.1995, 94/16/0295). Aufgrund des von der…
…mehr beseitigt werden. Grundsätzlich können spätere Änderungen eine bereits entstandene Steuerschuld nur dann wegfallen lassen, wenn sie einen steuervernichtenden Tatbestand erfüllen (VwGH vom 26.02.1981, 15/0439/80, 15/1307/80); ein solcher steuervernichtender Tatbestand ist dem Gebührenrecht nicht nur fremd, aus § 17 Abs…
…07.05.1981,16/1155,1156/80; 09.08.2001,2000/16/0085) Eingangs ist vorauszuschicken, dass zur Beurteilung, ob im zu beurteilenden Fall ein steuervernichtender Tatbestand des § 17 Abs.1 Z 2 GrEStG vorliegt, es unerheblich ist, dass der verfahrensgegenständliche Erwerbsvorgang nicht in das…
…Einantwortungsbeschluss durch die Beschwerdeführerin selbst nicht anwendbar. Da bei der GrESt die Steuerpflicht für jeden verwirklichten Erwerbsvorgang besteht sind eine Erstattung der Steuer hinsichtlich eines Erwerbsvorgangs nur dann infrage kommt, wenn dafür ein steuervernichtender Tatbestand erfüllt wurde, ist eine Erstattung in diesem Fall nicht möglich…
…mit der Unterzeichnung des Bestandvertrages entstandene Gebührenschuld kann somit nachträglich nicht mehr beseitigt werden. Grundsätzlich können spätere Änderungen eine bereits entstandene Steuerschuld nur dann wegfallen lassen, wenn sie einen steuervernichtenden Tatbestand erfüllen; ein solcher steuervernichtender Tatbestand ist dem Gebührenrecht nicht nur fremd, aus § 17 Abs…
…mit der Unterzeichnung des Bestandvertrages entstandene Gebührenschuld kann somit nachträglich nicht mehr beseitigt werden. Grundsätzlich können spätere Änderungen eine bereits entstandene Steuerschuld nur dann wegfallen lassen, wenn sie einen steuervernichtenden Tatbestand erfüllen; ein solcher steuervernichtender Tatbestand ist dem Gebührenrecht nicht nur fremd, aus § 17 Abs…
…mit der Unterzeichnung des Bestandvertrages entstandene Gebührenschuld kann somit nachträglich nicht mehr beseitigt werden. Grundsätzlich können spätere Änderungen eine bereits entstandene Steuerschuld nur dann wegfallen lassen, wenn sie einen steuervernichtenden Tatbestand erfüllen; ein solcher steuervernichtender Tatbestand ist dem Gebührenrecht nicht nur fremd, aus § 17 Abs…
…Unterzeichnung oder Aushändigung der Urkunde entstandene Gebührenschuld kann somit nachträglich nicht mehr beseitigt werden. Grundsätzlich können spätere Änderungen eine bereits entstandene Steuerschuld nur dann wegfallen lassen, wenn sie einen steuervernichtenden Tatbestand erfüllen; ein solcher steuervernichtender Tatbestand ist dem Gebührenrecht nicht nur fremd, aus § 17 Abs…
…ist der steuervernichtende Tatbestand, der den Erstattungsanspruch begründet, erfüllt. Erfüllt eine, wenngleich aufgrund der Vertragsfreiheit des Schuldrechtes zulässige, Aufhebung nicht die Voraussetzungen des § 17, ist ein steuervernichtender Tatbestand nicht erfüllt und die bereits entstandene Steuerschuld bleibt bestehen. Das GrEStG lässt die Abänderung der Steuer nur…
…mehr beseitigt werden. Grundsätzlich können spätere Änderungen eine bereits entstandene Steuerschuld nur dann wegfallen lassen, wenn sie einen steuervernichtenden Tatbestand erfüllen (VwGH vom 26. Februar 1981, 15/0439/80, 15/1307/80); ein solcher steuervernichtender Tatbestand ist dem Gebührenrecht nicht nur fremd, aus § 17 Abs…
…Unterzeichnung oder Aushändigung der Urkunde entstandene Gebührenschuld kann somit nachträglich nicht mehr beseitigt werden. Grundsätzlich können spätere Änderungen eine bereits entstandene Steuerschuld nur dann wegfallen lassen, wenn sie einen steuervernichtenden Tatbestand erfüllen; ein solcher steuervernichtender Tatbestand ist dem Gebührenrecht nicht nur fremd, aus § 17 Abs…
…Februar 2015 gesetzt (§ 1 Abs 1 Z 1 GrEStG 1987). Unter Berücksichtigung des Grundsatzes, dass bei Verkehrsteuern die einmal entstandene Steuerpflicht durch nachträgliche Ereignisse (abgesehen von der Verwirklichung steuervernichtender Tatbestände zB gemäß § 17 GrEStG 1987) nicht beseitigt wird, ist daher für die Beantwortung der Frage…
…nicht mehr beseitigt werden kann. Spätere Änderungen können eine entstandene Steuerschuld nur dann in Wegfall bringen, wenn sie – wie etwa § 17 GrEStG 1987- einen steuervernichtenden Tatbestand erfüllen (VwGH 26.02.1981, 15/0439/80, VwGH 30.08.1995, 94/16/0295 und VwGH 30.04…
… 17 Abs. 1 Z 4 GrEStG hat § 33 ErbStG in der zuletzt bereinigten Fassung zum Vorbild. Es kann also bei Schenkungen mangels Erfüllung eines steuervernichtenden Tatbestandes die zuvor entstandene Steuerschuld nicht mehr beseitigt werden. Die Bestimmung des § 17 Abs. 1 Z 1 GrEStG ist deshalb…
… 17 Abs. 1 Z 4 GrEStG hat § 33 ErbStG in der zuletzt bereinigten Fassung zum Vorbild. Es kann also bei Schenkungen mangels Erfüllung eines steuervernichtenden Tatbestandes die zuvor entstandene Steuerschuld nicht mehr beseitigt werden. Die Bestimmung des § 17 Abs. 1 Z 1 GrEStG ist deshalb…
… 2 Rz. 125 und die dort referierte Rechtsprechung des VwGH). Das KVG kennt dazu auch keinen steuervernichtenden Tatbestand - etwa in einer nachträglichen Änderung in Bezug auf zugeführtes Kapital - der eine entstandene Steuerschuld wieder beseitigen würde. Die nachträgliche Umstellung der Finanzierung, die auch erst aus der…
…beigelegt worden sein, nicht mehr beseitigt werden kann. Spätere Änderungen können eine entstandene Steuerschuld nur dann in Wegfall bringen, wenn sie - wie etwa § 17 GrEStG- einen steuervernichtenden Tatbestand erfüllen (VwGH 26.2.1981, 15/0439/80, 15/1307/80, VwGH 30.8.1995, 94/16…
…Ereignisse nicht wieder beseitigt werden sollen. Spätere Änderungen können eine entstandene Steuerschuld nur dann in Wegfall bringen, wenn sie – wie etwa § 17 GrEStG 1987- einen steuervernichtenden Tatbestand erfüllen (VwGH 26.02.1981, 15/0439/80, VwGH 30.08.1995, 94/16/0295 und VwGH 30…
…entstandene Steuerschuld nur dann in Wegfall bringen, wenn sie - wie etwa nach § 17 GrEStG oder vormals nach § 33 ErbStG - einen steuervernichtenden Tatbestand erfüllen (vgl. VwGH 30.8.1995, 94/16/0295). Rückgängig gemacht ist ein Erwerbsvorgang allerdings nur dann, wenn sich die Vertragspartner derart aus…
…vom 8. November 1973, 666/73, und vom 26. Juni 1997, 97/16/0024). Spätere Änderungen können eine entstandene Steuerschuld nur dann in Wegfall bringen, wenn sie einen steuervernichtenden Tatbestand erfüllen (VwGH vom 26. Februar 1981, 15/0439/80, 15/1307/80, vom 30. August…