…Stromlieferungen i.H.v. € 194,13 seien als Vorsteuern zu berücksichtigen. Am 19.1.2023 stellte der Insolvenzverwalter einen Vorlageantrag an das Bundesfinanzgericht. Dem Antrag war eine Buchungsliste über bislang nicht berücksichtigte Werbungskosten und Vorsteuerbeträgen beigefügt. Am 20.1.2023 brachte auch der Steuerpflichtige…
… 2. der Begünstigte eines Strombezugsrechtes aus Erzeugungsanlagen gemäß Z 1. Strombezugsrechte sind langfristige Stromlieferungen, die entweder über Istwertaufschaltung direkt oder über Fahrpläne abgewickelt werden und deren Abgeltung nicht auf einem Marktpreis beruht. In diesen Fällen gilt der Betreiber gemäß Z 1 insoweit nicht als Beitragsschuldner…
…Umsatzsteuer" (iSe Verkehrssteuer, wobei der EKB-S im Gegensatz zur USt nicht "weiterverrechnet" werden könne) unterzogen, als jeder andere in Österreich steuerpflichtige Unternehmer, der nicht Stromproduzent sei. Außerdem führe er zu dem (für das vorgebliche Ziel der Entlastung der Endkundenpreise) absolut kontraproduktiven Ergebnis, dass der…
…Einnahmen: 851,86 € - AfA: 726,00 € - übrige Betriebsausgaben: 315,92 € Mit Ergänzungsersuchen vom 7. Dezember 2010 wurde der Beschwerdeführer um Vorlage weiterer Unterlagen im Zusammenhang mit der Errichtung und dem Betrieb der Photovoltaikanlage ersucht (Stromlieferungen 2004 bis 2008; Stromkäufe 2004 bis 2008…
…Haus seien grundsätzlich nicht abzugsfähige Ausgaben im Sinne des § 20 Abs. 1 Z 1 EStG 1988. Da der Betrieb gegenständlicher Photovoltaikanlage nicht als unternehmerische Tätigkeit zu betrachten, sondern dem Privatvermögen zuzurechnen sei, seien die Stromlieferungen nicht umsatzsteuerbar, der Vorsteuerabzug sei gem. § 12 Abs. 2 lit…
… 2. der Begünstigte eines Strombezugsrechtes aus Erzeugungsanlagen gemäß Z 1. Strombezugsrechte sind langfristige Stromlieferungen, die entweder über Istwertaufschaltung direkt oder über Fahrpläne abgewickelt werden und deren Abgeltung nicht auf einem Marktpreis beruht. In diesen Fällen gilt der Betreiber gemäß Z 1 insoweit nicht als Beitragsschuldner…
…auch im Wege der Volleinspeisung und den damit verbundenen Einnahmen aus den Stromlieferungen erreicht - wenn auch aufgrund der Belastung der daraus resultierenden Einkünfte mit Körperschaftsteuer in einem geringeren Ausmaß. Auch in wirtschaftlicher Betrachtungsweise ergibt sich damit im vorliegenden Fall keine andere Beurteilung: die Einspeisung von…
… Welche Bankkonten existieren, wem sind diese zuzuordnen? Von welchem Konto wurde die Photovoltaikanlage bezahlt? Auf welches Konto fließen die Einnahmen für die Stromlieferungen?“ Im Antwortschreiben vom 28. Jänner 2011 wurden folgende Informationen übermittelt: „Zu Punkt 1a): Ein eigenes Berechnungsformular liegt bei. Da das Einkommen im…
…dass es keine Rolle spielt, ob der Strom ganz oder teilweise ins öffentliche Netz eingespeist wird. Entgeltliche Stromlieferungen eines Unternehmers an eine Stromgesellschaft sind nach § 1 Abs.1 Z 1 UStG steuerbar. Der Bezug von Strom für private oder landwirtschaftliche Zwecke von einer Stromgesellschaft ist…
…seien die beantragten Vorsteuer in Höhe von 7.690,22 € nicht anzuerkennen, da diese mit der Pauschalierung abgegolten seien. Hinsichtlich der Umsatzsteuer aus den Stromlieferungen an die Fa Ö sei darauf hinzuweisen, dass für Lieferungen eines pauschalierten Land- und Forstwirtes an einen anderen Unternehmer…
…Abs. 1 Z 1 EStG 1988. Der unternehmerische Anteil des erzeugten Stroms bemisst sich im Verhältnis von erzeugter Energie und privatem Verbrauch (jährliche Durchschnittsbetrachtung - gemessen in KWh -, die sich aus der Jahresabrechnung des Stromlieferanten bzw. Stromabnehmers ergibt). Übersteigt der private Verbrauch die erzeugte Energie, so…
…übereinstimmen und dürften den Grundsatz der Verhältnismäßigkeit nicht verletzen. Steuern, die den Steuerpflichtigen übermäßig belasteten und seine finanziellen Verhältnisse grundlegend beeinträchtigten - sogenannte "konfiskatorische" Steuern - stellten eine Unverhältnismäßigkeit dar. Die Erhebung der Abgabe müsse im öffentlichen Interesse gerechtfertigt sein. Der Energiekrisenbeitrag-Strom erfülle diese Anforderungen nicht…
…übereinstimmen und dürften den Grundsatz der Verhältnismäßigkeit nicht verletzen. Steuern, die den Steuerpflichtigen übermäßig belasteten und seine finanziellen Verhältnisse grundlegend beeinträchtigten - sogenannte "konfiskatorische" Steuern - stellten eine Unverhältnismäßigkeit dar. Die Erhebung der Abgabe müsse im öffentlichen Interesse gerechtfertigt sein. Der EKB-S erfülle diese Anforderungen nicht…
…übereinstimmen und dürften den Grundsatz der Verhältnismäßigkeit nicht verletzen. Steuern, die den Steuerpflichtigen übermäßig belasteten und seine finanziellen Verhältnisse grundlegend beeinträchtigten - sogenannte "konfiskatorische" Steuern - stellten eine Unverhältnismäßigkeit dar. Die Erhebung der Abgabe müsse im öffentlichen Interesse gerechtfertigt sein. Der Energiekrisenbeitrag-Strom erfülle diese Anforderungen nicht…
…übereinstimmen und dürften den Grundsatz der Verhältnismäßigkeit nicht verletzen. Steuern, die den Steuerpflichtigen übermäßig belasteten und seine finanziellen Verhältnisse grundlegend beeinträchtigten - sogenannte "konfiskatorische" Steuern - stellten eine Unverhältnismäßigkeit dar. Die Erhebung der Abgabe müsse im öffentlichen Interesse gerechtfertigt sein. Der EKB-S erfülle diese Anforderungen nicht…
…übereinstimmen und dürften den Grundsatz der Verhältnismäßigkeit nicht verletzen. Steuern, die den Steuerpflichtigen übermäßig belasteten und seine finanziellen Verhältnisse grundlegend beeinträchtigten - sogenannte "konfiskatorische" Steuern - stellten eine Unverhältnismäßigkeit dar. Die Erhebung der Abgabe müsse im öffentlichen Interesse gerechtfertigt sein. Der EKB-S erfülle diese Anforderungen nicht…
…übereinstimmen und dürften den Grundsatz der Verhältnismäßigkeit nicht verletzen. Steuern, die den Steuerpflichtigen übermäßig belasteten und seine finanziellen Verhältnisse grundlegend beeinträchtigten - sogenannte "konfiskatorische" Steuern - stellten eine Unverhältnismäßigkeit dar. Die Erhebung der Abgabe müsse im öffentlichen Interesse gerechtfertigt sein. Der EKB-S erfülle diese Anforderungen nicht…
… 2. der Begünstigte eines Strombezugsrechtes aus Erzeugungsanlagen gemäß Z 1. Strombezugsrechte sind langfristige Stromlieferungen, die entweder über Istwertaufschaltung direkt oder über Fahrpläne abgewickelt werden und deren Abgeltung nicht auf einem Marktpreis beruht. In diesen Fällen gilt der Betreiber gemäß Z 1 insoweit nicht als Beitragsschuldner…
…dass gemäß § 20 Abs. 1 Z 1 EStG 1988 die Ausgaben für den Haushalt des Steuerpflichtigen nicht abzugsfähig seien. Laut Erlass über die ertrag- und umsatzsteuerliche Beurteilung von Photovoltaikanlagen (BMF-010203/0452-VI/6/2012, vom 8.10.2012) lägen dann Ausgaben für den Haushalt…
…Selbst bei einem steuerbaren bzw steuerfreien Vorgang sei zu beachten, dass die Vorsteuern hauptsächlich die Anschaffung von Grafikkarten und die Stromlieferungen für den Betrieb des Rechenzentrums betreffen würden. Diese Vorleistungen würden in wirtschaftlicher Betrachtungsweise mit dem Bereitstellen der Rechenleistung an die Mining-Pool-Betreiber und…