…Adresse1, hat zwischen dem 29.8.2010 und dem 21.9.2010 fünfzehn näher bezeichnete Zollanmeldungen zur Überführung in den zoll- und steuerrechtlich freien Verkehr mit steuerbefreiender Lieferung (Verfahren 42**) abgegeben und ist dabei als indirekter Vertreter des Empfängers X (nachstehend mit "X" bezeichnet), Frankreich…
…steuerbefreienden ig Lieferungen im Zeitpunkt der Anmeldungen mangels ausreichender Nachweisführung der Voraussetzung und auf Grund der durchgeführten Amtshilfeersuchen nicht als gegeben anzusehen waren und dass daher die Begünstigungen der Steuerbefreiung nach Art. 6 Abs. 3 UStG 1994 nicht vorlagen. Die Voraussetzungen der Anmeldung als steuerbefreiende…
…Zahl: ***001***, für jene eingangsabgabenpflichtigen Waren, die mit insgesamt 39 Anmeldungen im Zeitraum vom 3. Juli 2007 bis 21. August 2008 in den zoll- und steuerrechtlich freien Verkehr mit steuerbefreiender Lieferung überführt wurden, gemäß Art. 221 Abs. 1 Zollkodex (ZK) eine gemäß Art. 204 Abs…
…steuerlichen Erfassung im Steuergebiet im Anschluss an die Lieferungen). Somit sei zu keinem Zeitpunkt und in keiner Weise der Versuch unternommen worden, die Gelegenheit für einen unversteuerten Bezug iSd § 6 Abs 3 Z 6 TabStG zu erwirken, indem eine steuerbefreiende Zweckbestimmung glaubhaft gemacht worden wäre…
…steuerlichen Erfassung im Steuergebiet im Anschluss an die Lieferungen). Somit sei zu keinem Zeitpunkt und in keiner Weise der Versuch unternommen worden, die Gelegenheit für einen unversteuerten Bezug iSd § 4 Abs 2 Z 4 BierStG zu erwirken, indem eine steuerbefreiende Zweckbestimmung glaubhaft gemacht worden wäre…
…steuerlichen Erfassung im Steuergebiet im Anschluss an die Lieferungen). Somit sei zu keinem Zeitpunkt und in keiner Weise der Versuch unternommen worden, die Gelegenheit für einen unversteuerten Bezug iSd § 4 Abs 4 Z 7 AlkStG zu erwirken, indem eine steuerbefreiende Zweckbestimmung glaubhaft gemacht worden wäre…
…steuerlichen Erfassung im Steuergebiet im Anschluss an die Lieferungen). Somit sei zu keinem Zeitpunkt und in keiner Weise der Versuch unternommen worden, die Gelegenheit für einen unversteuerten Bezug iSd § 4 Abs 4 Z 7 AlkStG zu erwirken, indem eine steuerbefreiende Zweckbestimmung glaubhaft gemacht worden wäre…
…folgt begründet: "Bestehen ernsthafte Gründe zu der Annahme, dass der mit der fraglichen Lieferung zusammenhängende innergemeinschaftliche Erwerb im Bestimmungsland - trotzgegenseitiger Amtshilfe und Zusammenarbeit zwischen den Finanzbehörden der betroffenen Mitgliedstaaten - der Zahlung der Mehrwertsteuer entgehen könnte, muss der Ausgangsmitgliedstaat grundsätzlich dem Lieferer der Gegenstände die Befreiung…
…Überführung der ggstl. Ware mittels Verfahren 4200 mit Anmeldung 0xxx8 in den steuerrechtlich freien Verkehr der Gemeinschaft. Sohin war ein Verfahren 4200 nicht mittels steuerbefreiender Wirkung nicht möglich, weil es sich um keine Lieferung aus dem Drittland, sollen aus der EU (Italien) handelt; dies widerspricht…
…steuerlichen Erfassung im Steuergebiet im Anschluss an die Lieferungen). Somit sei zu keinem Zeitpunkt und in keiner Weise der Versuch unternommen worden, die Gelegenheit für einen unversteuerten Bezug iSd § 4 Abs 4 Z 7 AlkStG zu erwirken, indem eine steuerbefreiende Zweckbestimmung glaubhaft gemacht worden wäre…
…11.2008 110 Lieferungen mit einem Zollsatz von 6% und einer EUSt von 10% mittels Verfahren 4000 Abfertigung zum zollrechtlichen freien Verkehr ohne steuerbefreiende Wirkung durchgeführt worden und im Zeitraum 13.11.2008 bis 18.2.2009 65 Lieferungen derselben Ware. Sämtliche Lieferungen seien für…
…X., Adr., Stadt, unter Verwendung ihrer Sonder-UID Nummer (für Zollzwecke) die Überführung von Sendungen (Handy und Prozessoren) in den zoll- und steuerrechtlich freien Verkehr mit steuerbefreiender Lieferung (Verfahrenscode 4200) beim Zollamt A.. Als Versender (Feld 2) wurde die schweizer Gesellschaft B. GmbH, AdrB. Zürich…
…Bf" bezeichnet) als indirekte Vertreterin der X, die Zollanmeldung CRN abgegeben und die Überführung von medizinischen Spritzen der Warennummer 9018 3190 00 (1 Packstück mit 88,00 kg) in den zoll- und steuerrechtlich freien Verkehr mit steuerbefreiender Lieferung (Befreiung von der Einfuhrumsatzsteuer, Verfahrenscode: 4200) beantragt…
…Das Zollamt stellt dazu fest, hinsichtlich der verfahrensgegenständlichen im Bescheid genannten eingangsabgabenpflichtigen Waren sei es zur Überführung in den zollrechtlich und steuerrechtlich freien Verkehr mit steuerbefreiender Lieferung (Code 42xx) gekommen und die NNGmbH habe die hiefür erforderlichen Pflichten nicht erfüllt. Für dieses Unternehmen sei dadurch…
…X. SA, AdrX, die Überführung von Mobiltelefonen in den zoll- und steuerrechtlich freien Verkehr mit steuerbefreiender Lieferung (Verfahrenscode 42). Die Zollanmeldungen wurden wie angemeldet angenommen und die Waren überlassen. Die Einfuhrumsatzsteuer wurde zunächst nicht festgesetzt. Als Versender/Ausführer (Feld 2) wurde jeweils die Fa. X…
…Ing. B. SA, Adr, die Überführung von Mobiltelefonen in den zoll- und steuerrechtlich freien Verkehr mit steuerbefreiender Lieferung (Verfahrenscode 42). Die Zollanmeldungen wurden wie angemeldet angenommen und die Waren überlassen. Die Einfuhrumsatzsteuer wurde zunächst nicht festgesetzt. Als Versender/Ausführer (Feld 2) wurde die Fa. Ing…
…o. in Bratislava, Slowakei, die Überführung von Parfumwaren in den zoll- und steuerrechtlich freien Verkehr mit steuerbefreiender Lieferung (Verfahrenscode 42). Die Zollanmeldungen wurden wie angemeldet angenommen und die Waren überlassen. Die Einfuhrumsatzsteuer wurde zunächst nicht festgesetzt. Als Versender/Ausführer (Feld 2) wurde jeweils die B.…
…ein Speditionsunternehmen, beantragte im Zeitraum 2006 bis 2011 unter Verwendung ihrer Sonder-UID als indirekte Vertreterin der D-GmbH die Überführung von Parfümeriewaren in den zoll- und steuerrechtlich freien Verkehr mit steuerbefreiender Lieferung (Verfahrenscode 42). In einigen Fällen wurde die indirekte Vertretung der jeweiligen Warenempfängerin…
…dass die Bf. als indirekte Vertreterin in den vorliegenden Geschäftsfällen unter Verwendung ihrer Sonder-UID-Nummer Waren zum zoll- und steuerrechtlich freien Verkehr mit anschließender steuerbefreiender Lieferung angemeldet hat und damit zum buchmäßigen Nachweis der Voraussetzungen des Art. 7 UStG 1994 verpflichtet war. Den Nachweis…
…Waren erklärt wurden, so ist auf Folgendes zu verweisen. Eine der Voraussetzungen zur Überführung von Waren in den zoll- und steuerrechtlich freien Verkehr mit anschließender innergemeinschaftlicher steuerbefreiender Lieferung (Verfahren Code 4200) war das Vorliegen der originalen ATR-Bescheinigung. Die türkischen Exportgesetze haben vorgeschrieben, dass türkische…