…c BWAG für Grundstücke, die im Eigentum von Vereinigungen stehen, deren statutenmäßige Aufgabe überwiegend die Schaffung von Wohnungseigentum ist, sowie für unbebaute Grundstücke oder für Anteile an solchen Grundstücken, die durch physische oder juristische Personen von diesen Vereinigungen zum Zwecke der Bebauung oder zum Zwecke…
…oder zum Zwecke der Begründung von Wohnungseigentum erworben wurden, oder c) die im Eigentum von Vereinigungen stehen, deren statutenmäßige Aufgabe überwiegend die Schaffung von Wohnungseigentum ist, sowie für unbebaute Grundstücke oder für Anteile an solchen Grundstücken, die durch physische oder juristische Personen von diesen Vereinigungen…
…In den adaptierten Statuten vom 5.11.2010 sind nunmehr unter § 14 die Mittel zur Erreichung des Vereinszweckes beschrieben: „1. Die ideellen Mittel sind in § 4 Aufgaben beschrieben. 2. Die erforderlichen materiellen Mittel sollen aufgebracht werden durch: 2.1. Mitgliedsbeiträge, Spenden und Schenkungen 2.2…
…In den adaptierten Statuten vom 5.11.2010 sind nunmehr unter § 14 die Mittel zur Erreichung des Vereinszweckes beschrieben: „1. Die ideellen Mittel sind in § 4 Aufgaben beschrieben. 2. Die erforderlichen materiellen Mittel sollen aufgebracht werden durch: 2.1. Mitgliedsbeiträge, Spenden und Schenkungen 2.2…
…Abhängigkeit der angeführten Personengruppen ist nicht gegeben. Zunächst ist davon auszugehen, dass es sich beim ganz überwiegenden Teil sowohl der Interviewer als auch der Callcenter-Agents um geringfügig Beschäftigte handelt, die ein monatliches Einkommen von rund 200 € aus ihrer Tätigkeit bei der Bf. beziehen…
…abzugsfähig: - Die Berufs- und Wirtschaftsverbände müssen sich nach ihrer Satzung und tatsächlichen Geschäftsführung ausschließlich oder überwiegend mit der Wahrnehmung der betrieblichen und beruflichen Interessen ihrer Mitglieder befassen. - Die Beiträge können nur in angemessener, statutenmäßig festgesetzter Höhe abgesetzt werden. (10) Beim Wechsel der Gewinnermittlungsart gilt folgendes…
…abzugsfähig: - Die Berufs- und Wirtschaftsverbände müssen sich nach ihrer Satzung und tatsächlichen Geschäftsführung ausschließlich oder überwiegend mit der Wahrnehmung der betrieblichen und beruflichen Interessen ihrer Mitglieder befassen. - Die Beiträge können nur in angemessener, statutenmäßig festgesetzter Höhe abgesetzt werden. (10) Beim Wechsel der Gewinnermittlungsart gilt folgendes…
…abzugsfähig: - Die Berufs- und Wirtschaftsverbände müssen sich nach ihrer Satzung und tatsächlichen Geschäftsführung ausschließlich oder überwiegend mit der Wahrnehmung der betrieblichen und beruflichen Interessen ihrer Mitglieder befassen. - Die Beiträge können nur in angemessener, statutenmäßig festgesetzter Höhe abgesetzt werden. (10) Beim Wechsel der Gewinnermittlungsart gilt folgendes…
…abzugsfähig: - Die Berufs- und Wirtschaftsverbände müssen sich nach ihrer Satzung und tatsächlichen Geschäftsführung ausschließlich oder überwiegend mit der Wahrnehmung der betrieblichen und beruflichen Interessen ihrer Mitglieder befassen. - Die Beiträge können nur in angemessener, statutenmäßig festgesetzter Höhe abgesetzt werden. (10) Beim Wechsel der Gewinnermittlungsart gilt folgendes…
…ihre Infrastruktur zur Durchführung seiner Tätigkeit zu nutzen. 3 Tätigkeit/Aufgaben Neben der Erfüllung der gesetzlich vorgesehenen Aufgaben wird der Geschäftsführer für die Gesellschaft überwiegend Leistungen im Rahmen von Kunden-Projekten erbringen, wobei zu seinen Aufgaben insbesondere folgende Tätigkeiten gehören: Akquisition von neuen Aufträgen Kaufmännische…
…Interessenvertretungen. Die Beiträge sind nur unter folgenden Voraussetzungen abzugsfähig: – Die Berufsverbände und Interessenvertretungen müssen sich nach ihrer Satzung und tatsächlichen Geschäftsführung ausschließlich oder überwiegend mit der Wahrnehmung der beruflichen Interessen ihrer Mitglieder befassen. – Die Beiträge können nur in angemessener, statutenmäßig festgesetzter Höhe abgezogen werden. 4…
…Interessenvertretungen. Die Beiträge sind nur unter folgenden Voraussetzungen abzugsfähig: - Die Berufsverbände und Interessenvertretungen müssen sich nach ihrer Satzung und tatsächlichen Geschäftsführung ausschließlich oder überwiegend mit der Wahrnehmung der beruflichen Interessen ihrer Mitglieder befassen. - Die Beiträge können nur in angemessener, statutenmäßig festgesetzter Höhe abgezogen werden. 4…
…abzugsfähig: - Die Berufsverbände und Interessenvertretungen müssen sich nach ihrer Satzung und tatsächlichen Geschäftsführung ausschließlich oder überwiegend mit der Wahrnehmung der beruflichen Interessen ihrer Mitglieder befassen. - Die Beiträge können nur in angemessener, statutenmäßig festgesetzter Höhe abgezogen werden. Bei Berufsverbänden und Interessenvertretungen handelt es sich um Zusammenschlüsse…
…Interessenvertretungen. Die Beiträge sind nur unter folgenden Voraussetzungen abzugsfähig: - Die Berufsverbände und Interessenvertretungen müssen sich nach ihrer Satzung und tatsächlichen Geschäftsführung ausschließlich oder überwiegend mit der Wahrnehmung der beruflichen Interessen ihrer Mitglieder befassen. - Die Beiträge können nur in angemessener, statutenmäßig festgesetzter Höhe abgezogen werden. 4…
…neben Pflichtbeiträgen nur Beiträge für die freiwillige Mitgliedschaft an Berufsverbänden und Interessensvertretungen dann, wenn sie nach ihrer Satzung und tatsächlichen Geschäftsführung ausschließlich oder überwiegend mit der Wahrnehmung beruflicher Interessen ihre Mitglieder befasst seien und die Beiträge in angemessener statutenmäßiger Höhe abgezogen würden, als Werbungskosten absetzbar…
…abzugsfähig: - Die Berufs- und Wirtschaftsverbände müssen sich nach ihrer Satzung und tatsächlichen Geschäftsführung ausschließlich oder überwiegend mit der Wahrnehmung der betrieblichen und beruflichen Interessen ihrer Mitglieder befassen. - Die Beiträge können nur in angemessener, statutenmäßig festgesetzter Höhe abgesetzt werden. (10) Beim Wechsel der Gewinnermittlungsart gilt folgendes…
…als Personengemeinschaft auf dem Gebiet der Bodenreform eine öffentlich rechtliche Körperschaft, besitzt somit eigene Rechtspersönlichkeit und unterliegt der Aufsicht der Agrarbehörden (§ 23) Abs. 3: Die Agrargemeinschaft hat die Aufgabe, zur erfolgreichen Bewirtschaftung agrargemeinschaftlicher Grundstücke, die persönlichen und wirtschaftlichen Kräfte der Mitglieder zu vereinigen § 3 Abs…
Dass Herr ***X*** seine Werbetätigkeit für den Bf zum (überwiegenden) Teil in einem an seinem privaten Wohnsitz eingerichteten Büro, zum Teil in den Büroräumlichkeiten des Bf ausübte, ergibt sich aus den diesbezüglichen Angaben von Herrn ***X*** im Rahmen der aktenkundigen abgabenbehördlichen Befragung vom 18.6…
… 5 Abs. 6 OÖ Feuerwehrgesetz). Die Feuerwehr ist für ihre hoheitlichen Aufgaben nicht zum Vorsteuerabzug berechtigt und es besteht für bestimmte wirtschaftliche Tätigkeiten (Feuerwehrfeste in beschränkten Umfang) eine umsatzsteuerliche Liebhabereivermutung. Zwar wurde im gegenständlichen Fall die h. nicht überwiegend aus Gemeindemitteln beschafft, auf Grund der…
…Vorlageantrag ergänzen und präzisieren, wurden bisher ignoriert. Tatsächlich überwiegen die Merkmale eines Dienstverhältnisses nicht gegenüber jenen eines freien Dienstverhältnisses. Die von uns gestellten Berufungsanträge ("Berufung vom 26. Juli 2012) halten wir weiterhin aufrecht. 8. Die Abgabenbehörde hat den Aussetzungsantrag (Punkt 3. des Schriftsatzes vom 26…