…diese besondere Form der Postaufgabe mit dem Einlangen des Schriftstückes bei der Behörde gerechnet werden kann. Auch in der Unterlassung der (allgemein jedenfalls nicht vorgeschriebenen) Überprüfung des Einlangens der Erklärungen bei der Abgabenbehörde kann kein auffallend sorgloses Verhalten erblickt werden (vgl VwGH 20. Oktober 2022…
…diese besondere Form der Postaufgabe mit dem Einlangen des Schriftstückes bei der Behörde gerechnet werden kann. Auch in der Unterlassung der (allgemein jedenfalls nicht vorgeschriebenen) Überprüfung des Einlangens der Erklärungen bei der Abgabenbehörde kann kein auffallend sorgloses Verhalten erblickt werden (vgl VwGH 20. Oktober 2022…
…diese besondere Form der Postaufgabe mit dem Einlangen des Schriftstückes bei der Behörde gerechnet werden kann. Auch in der Unterlassung der (allgemein jedenfalls nicht vorgeschriebenen) Überprüfung des Einlangens der Erklärungen bei der Abgabenbehörde kann kein auffallend sorgloses Verhalten erblickt werden (vgl VwGH 20. Oktober 2022…
…Amt für Betrugsbekämpfung, hat dieses doch durch Antragstellungen bereits die aufgezeigten Rechtswidrigkeiten zu verantworten. 3. Es liegt zur Sache allenfalls ein sorgloses Verhalten im Sinne eines minderen Grades des Versehens zur strittigen Frage der Meldungen zum WiEReG vor, allenfalls nur leichte Fahrlässigkeit. Die vom Amtsbeauftragten…
…April 2023 sei vor Zustellung des Säumniszuschlagsbescheides erfolgt. Da die Bf. stets um eine reibungslose Abwicklung ihrer Steuerangelegenheiten bemüht sei, könne in diesem Fall kein auffallend sorgloses Verhalten unterstellt werden. Die dargestellte einmalige außerordentliche Ausnahmesituation, die zu einer zeitlichen Verzögerung bei der Überweisung geführt hat…
…der Österreichischen Post AG wäre das Risiko eingegangen worden, die Versendung des Bescheides (samt Aufforderung zur Entrichtung der Steuerschuld) seitens des steuerlichen Vertreters per Post vorzunehmen. Dies wäre vom Finanzamt als auffallend sorgloses Verhalten beurteilt worden. Der Vertreter hätte zusätzliche Vorkehrungen treffen müssen, um sicherzustellen…
…Nachlässigkeit (§ 1332 ABGB). Auffallend sorgloses Verhalten schließe leichte Fahrlässigkeit aus (vgl. auch Ellinger/Iro/Kramer/Sutter/Urtz, BA03, § 308 Anm 9). Auffallend sorglos handle, wer die für die Einhaltung von Fristen erforderliche und nach den persönlichen Fähigkeiten zumutbare Sorgfalt außer Acht lasse (vgl. VwGH 24…
…ein sorgfältiger Mensch begeht. Keine leichte Fahrlässigkeit liegt aber vor, wenn jemand auffallend sorglos handelt (VwGH 31. 5. 2011, 2007/15/0169). Grobes Verschulden im Sinne des § 217 Abs. 7 BAO ist ebenfalls in einem Verhalten zu sehen, wenn das unbeachtet blieb, was im gegebenen…
…darüber vor, ob die von ihnen zur Post gegebene Beschwerde beim Finanzamt eingelangt sei. In der Unterlassung der Überprüfung des Einlangens dieses Schriftsatzes bei der Abgabenbehörde kann zunächst kein auffallend sorgloses Verhalten erblickt werden. Die belangte Behörde und das Bundesfinanzgericht gehen aber davon aus, dass…
…darüber vor, ob die von ihnen zur Post gegebene Beschwerde beim Finanzamt eingelangt sei. In der Unterlassung der Überprüfung des Einlangens dieses Schriftsatzes bei der Abgabenbehörde kann zunächst kein auffallend sorgloses Verhalten erblickt werden. Die belangte Behörde und das Bundesfinanzgericht gehen aber davon aus, dass…
…darüber vor, ob die von ihnen zur Post gegebene Beschwerde beim Finanzamt eingelangt sei. In der Unterlassung der Überprüfung des Einlangens dieses Schriftsatzes bei der Abgabenbehörde kann zunächst kein auffallend sorgloses Verhalten erblickt werden. Die belangte Behörde und das Bundesfinanzgericht gehen aber davon aus, dass…
…Kontrollsystem sei inzwischen nochmals optimiert worden. Im Hinblick darauf, dass der Kanzleiassistentin bislang noch nie ein auffallend sorgloses Verhalten - insbesondere nicht im Zusammenhang mit Fristen - an den Tag gelegt habe, liege kein grobes Verschulden des Vertreters an der Säumnis vor. Die Voraussetzungen für eine Nichtfestsetzung…
…Steuerschulden des Verkäufers Kenntnis zu verschaffen. So hätte lediglich ein Auszug des Abgabenkontos verlangt werden müssen. Wegen der angeblichen Unkenntnis der Steuerschulden sei daher ein sorgloses Verhalten anzulasten, denn bei Anwendung der notwendigen Sorgfalt hätte man die Steuerschulden kennen müssen. Was die Nachforderung von 2…
…bedürfe es nicht. Wenn ein fristgebundener Antrag im Wege der Post, aber nicht als bescheinigte Sendung eingebracht worden sei, so liege darin - bei Verlust der Sendung auf dem Postwege - nicht ein auffallend sorgloses Verhalten, das eine Wiedereinsetzung aus Verschuldensgründen von vornherein ausschließe, vor, zumal keine…
…oder der Nachlässigkeit (§ 1332 ABGB), somit bei leichter Fahrlässigkeit, vor; auffallend sorgloses Verhalten schließt leichte Fahrlässigkeit aus (vgl. Ellinger/Sutter/Urtz, BAO3 § 217 Anm 48). Das (grobe) Verschulden des Vertreters ist dem Verschulden des Vertretenen gleichzuhalten (vgl VwGH 26.01.2017, Ra 2014/15/0007…
…Vergleichsmaßstab, wäre so ein Fehler keinesfalls unterlaufen, den dieser würde in regelmäßigen Abständen seine Databox kontrollieren, sodass der Beschwerdeführerin ein auffallend sorgloses Verhalten vorgeworfen werden kann. Es wurden auch seitens der Beschwerdeführerin keine Gründe dargelegt, weshalb es ihr in all der Zeit nicht möglich war…
…Zwangsstrafe von 1.000,00 € am Abgabenkonto der Bf. (Abgabenart "ZO") verbucht wurde. Ein diesbezügliches sorgloses Verhalten bzw. Verschulden der Vertreterin ist keine Entschuldigung für die Nichtbeachtung der in Rede stehenden rechtlichen Pflichten und ist jedenfalls der Bf. zuzurechnen. Zur wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit der Bf…
…könne. Grobes Verschulden werde in den obigen BFG-Entscheidungen mit auffallender Sorglosigkeit gleichgesetzt (zB GZ. RV/5100700/2012 vom 12.09.2014). Ein auffallend sorgloses Verhalten liege hier tatsächlich nicht vor. So sei der Auftrag zur Überweisung an die Hausbank (Raika) rechtzeitig mittels Telebanking erteilt…
…im vollen Bewusstsein des Problems - nicht die rechtzeitige Veranlassung der nötigen Schritte durch das Finanzamt urgiert haben und sich auch nicht um mögliche alternative Lösungen kümmerten, ist als auffallend sorgloses Verhalten anzusehen und überschreitet somit die Schwelle des groben Verschuldens (vgl. VwGH 15.06.1993…
…zugestellt worden ist. Dem Bf. ist in diesem Zusammenhang sorgloses Verhalten bei der Wahrnehmung der Einspruchsfrist vorzuwerfen, weil er das Zustelldatum der Strafverfügung nicht vermerkt hat. Die im Verkehr mit Behörden und Gerichten und für die Einhaltung von Terminen und Fristen erforderliche Sorgfalt macht es…