…würden im Pfändungsbescheid die Gebühren und Auslagensätze fehlen, bemerkte das Zollamt, es seien bei finanzbehördlichen Pfändungen auf Grund von Sicherstellungsaufträgen für Schuldigkeiten, deren Höhe noch nicht feststehe, die Gebühren und Auslagenersätze erst dann anzufordern, wenn die Abgaben, zu deren Gunsten die sicherstellungsweise Pfändung stattgefunden habe…
…würden im Pfändungsbescheid die Gebühren und Auslagensätze fehlen, bemerkte das Zollamt, es seien bei finanzbehördlichen Pfändungen auf Grund von Sicherstellungsaufträgen für Schuldigkeiten, deren Höhe noch nicht feststehe, die Gebühren und Auslagenersätze erst dann anzufordern, wenn die Abgaben, zu deren Gunsten die sicherstellungsweise Pfändung stattgefunden habe…
…würden im Pfändungsbescheid die Gebühren und Auslagensätze fehlen, bemerkte das Zollamt, es seien bei finanzbehördlichen Pfändungen auf Grund von Sicherstellungsaufträgen für Schuldigkeiten, deren Höhe noch nicht feststehe, die Gebühren und Auslagenersätze erst dann anzufordern, wenn die Abgaben, zu deren Gunsten die sicherstellungsweise Pfändung stattgefunden habe…
…würden im Pfändungsbescheid die Gebühren und Auslagensätze fehlen, bemerkte das Zollamt, es seien bei finanzbehördlichen Pfändungen auf Grund von Sicherstellungsaufträgen für Schuldigkeiten, deren Höhe noch nicht feststehe, die Gebühren und Auslagenersätze erst dann anzufordern, wenn die Abgaben, zu deren Gunsten die sicherstellungsweise Pfändung stattgefunden habe…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch den Richter R über die Säumnisbeschwerde und des damit verbundenen Antrages auf Einstellung sicherstellungsweiser Pfändungsmaßnahmen des A, in B, vom 25. Oktober 2016 bzw. 1. April 2016 betreffend das Finanzamt Salzburg-Stadt, vertreten durch C, gem. § 284…
…Vor diesem Hintergrund sei die Schätzung und Pfändung nicht zulässig. Die Beschwerdeführerin forderte die belangte Behörde daher auf, den Sicherstellungsbescheid vom 24.2.2025 außer Kraft zu setzen und das Verfügungsverbot (Bescheid sicherstellungsweise Pfändung eines Herausgabeanspruches) vom 24.2.2025 aufzuheben. Die belangte Behörde wertete…
…2008/13/0140). Der durch eine sicherstellungsweise Pfändung begründete Pfandrang bleibt für das Verwertungsverfahren gewahrt, das nach Eintritt der Vollstreckbarkeit zugunsten der Abgabenforderung eingeleitet wird. Bei Sicherstellungen auf unbewegliches Vermögen und auf grundbücherlich sichergestellte Geldforderungen kommt neben einer gerichtlichen Exekution zur Sicherstellung auch eine grundbücherliche…
…11. 2011. Der dieser sicherstellungsweisen Vollstreckung zugrunde liegende Sicherstellungsauftrag wurde am 23. Oktober 2011 erlassen. Rechtslage und Erwägungen Gem. § 65 Abs. 1 AbgEO erfolgt die Vollstreckung auf Geldforderungen des Abgabenschuldners mittels Pfändung derselben. Im Pfändungsbescheid sind die Höhe der Abgabenschuld und der Gebühren und Auslagenersätze (…
…über die Beschwerde vom 31.08.2016 gegen den Bescheid des Finanzamtes Wien 4/5/10 vom 18.08.2016 betreffend Pfändung einer Geldforderung zu Recht erkannt: Die Beschwerde wird als unbegründet abgewiesen. Der angefochtene Bescheid bleibt unverändert. Eine Revision an den Verwaltungsgerichtshof ist nach…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch den Richter***1*** in der Beschwerdesache ***Bf1***, ***Bf1-Adr***, vertreten durch Dr. Heinz Wöber Steuerberatung und Wirtschaftsprüfung GmbH, Mariahilfer Straße 209, 1150 Wien, über die Beschwerde vom 3. Mai 2019 gegen den Bescheid des Finanzamtes Wien…
…Beschwerde vom 19.4.2014 gegen den Bescheid des Finanzamtes für Gebühren, Verkehrsteuern und Glücksspiel vom 7.4.2014, betreffend Pfändung einer Geldforderung nach der am 27.10.2016 in 1030 Wien, Hintere Zollamtsstraße 2b, durchgeführten mündlichen Verhandlung zu Recht erkannt: Die Beschwerde wird als…
…Kalchberggasse 6/1, 8010 Graz , gegen den Bescheid des Finanzamtes vom 27.03.2014, über die Pfändung einer Geldforderung gemäß § 65 AbgEO zu Recht erkannt: Die Beschwerde wird abgewiesen. Eine Revision an den Verwaltungsgerichtshof ist nach Art. 133 Abs. 4 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG) unzulässig…
Da eine Gefährdung oder wesentliche Erschwerung der Einbringung bei Vermögensverschiebung ins Ausland vorliegt, muss im Fall, dass sich der Abgabepflichtige und sein Vermögen von Anfang an im Ausland befinden analog von einer Gefährdung oder zumindest wesentlichen Erschwerung der Einbringlichkeit ausgegangen werden. Wie der Verwaltungsgerichtshof in…
…über die Beschwerde vom 27. November 2015 gegen den Bescheid der belangten Behörde Finanzamt Wien 8/16/17 vom 29. Oktober 2015, betreffend Pfändung einer Geldforderung gemäß § 65 AbgEO, zu Recht erkannt: Der Beschwerde wird gemäß § 279 BAO Folge gegeben. Der angefochtene Bescheid wird aufgehoben…
…die Republik Österreich an der betreffenden Forderung ein Pfandrecht erworben hat. Die Zustellung des Zahlungsverbotes ist zu eigenen Handen vorzunehmen. Abs.3 Die Pfändung ist mit Zustellung des Zahlungsverbotes an den Drittschuldner als bewirkt anzusehen. Auf dem Abgabenkonto des Bw. hafteten laut Rückstandsausweis vom 14…
…Pfandrechtes für die Liegenschaften beantragt worden. Weitere sichernde Maßnahmen seien nicht festgelegt worden. Eine Pfändung von Abgabenguthaben sei nicht Inhalt des Bescheides. Die aus Sicht des Finanzamtes bestehenden Abgabenansprüche seien im Hinblick auf den Wert der Liegenschaften jedenfalls gedeckt. Das Finanzamt legte in der weiteren…
…Erzabt-Klotz-Straße 12, 5020 Salzburg, über die Beschwerde vom 10. März 2018 gegen den Bescheid des Finanzamtes Salzburg-Stadt (nun Finanzamt Österreich) vom 19. Februar 2018 betreffend Pfändung einer Geldforderung 2018, Abgabenkontonummer: ***BFStNr***, zu Recht erkannt: I. Die Beschwerde wird gemäß § 279 BAO als…
…1010 Wien, über die Beschwerde vom 10. Mai 2021 gegen den Bescheid des Finanzamtes Österreich vom 8. April 2021 betreffend Pfändung einer Geldforderung 2021 Steuernummer ***BF1StNr1*** zu Recht erkannt: I. Die Beschwerde wird gemäß § 279 BAO als unbegründet abgewiesen. II. Gegen dieses Erkenntnis ist eine…
…über die Beschwerde vom 29. Mai 2020 gegen die Bescheide des Finanzamtes Wien 4/5/10 vom 26. Februar 2020, betreffend Pfändung einer Geldforderung, Steuernummer ***BF1StNr1***, zu Recht erkannt: Der Beschwerde wird gemäß § 279 BAO Folge gegeben. Die angefochtenen Bescheide werden - ersatzlos - aufgehoben. Gegen dieses…
…Bf1-Adr***, über die Beschwerde vom 15. Juli 2019 gegen die Bescheide des Finanzamtes Klagenfurt vom 19. Juni 2019 betreffend die Pfändung von Geldforderungen gegenüber ***1*** zu Recht erkannt: I. Die Beschwerde wird gemäß § 279 BAO als unbegründet abgewiesen. II. Gegen dieses Erkenntnis ist eine…