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BFG RV/7102915/2017Sales Bonus als laufender oder sonstiger Bezug gemäß § 67 Abs. 1 EStG ?
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Erkenntnis28.05.2024

…für die laufenden Bezüge ist kleiner als sechs Monate. Die Boni wurden im Jahr 2010 vierteljährlich ausbezahlt. Wobei ein Teil nach Tarif (sechstelerhöhend) und drei Teile als sonstiger Bezug abgerechnet wurden. (…)" Weiters wurden im Bericht über die Außenprüfung und der Niederschrift über die Schlussbesprechung…

BFG RV/1100021/2021Berechnung des Vertrauensschadens bei einer Falschauskunft des Finanzamtes
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Senat - Erkenntnis27.04.2026Teil 1/2

…gemäß § 67 Abs. 10 EStG 1988 im Kalendermonat der Zahlung - nicht sechstelerhöhend) (AÖF 2011/159)" Erst im Rahmen der Wartungserlässe 2015 erfolgte in den Lohnsteuerrichtlinien (Rz 1110a) unter Hinweis auf die Entscheidung des VwGH vom 25.05.2012 (Gz. 2009/15/0188) eine Ergänzung (Klarstellung…

BFG RV/7101848/2024Erhöhung von Bruttobezügen
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Erkenntnis30.04.2025

…Ö lt. Beilage Steuererklärung | | Von den mit Anbringen vom 20.1.2022 nachgemeldeten, noch nicht der österreichischen Steuerberechnung unterworfenen Bezügen in Höhe von 8.730,97 sind daher jedenfalls 7.531,58 € als sonstige Bezüge nicht sechstelerhöhend zu berücksichtigen. Dh, dass der…

BFG RV/7100888/2017Sonstige Bezüge gemäß § 67 EStG iZm im Inland nicht steuerbaren laufenden Bezügen
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Erkenntnis08.10.2018

… 67, Rz. 7). Wenn der Gesetzgeber sogar im Inland grundsätzlich steuerbare Bezüge von einer sechstelerhöhenden Wirkung ausschließe, müsse dies aus der Sicht des Finanzamtes auch für solche Bezüge gelten, die im Inland zur Gänze nicht steuerbar seien, also für das inländische Steuersystem gar nicht existieren…

BFG RV/1100681/2014Berechnung des Jahressechstels
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Erkenntnis21.01.2015

  IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch den Richter Mag. Armin Treichl, über die Beschwerde des bf , vertreten durch Mag. Thomas Kollaczia-Putz, Steuerberater in 1010 Wien, Annagasse 3a/35, gegen den Bescheid des Finanzamtes Bregenz , betreffend Einkommensteuer 2005 zu Recht erkannt: 1…