…Abs. 1 BAO ist die Bescheidbeschwerde mit Beschluss zurückzuweisen, wenn sie nicht fristgerecht eingebracht wurde. Die Beschwerdeführerin, die ***Bf1*** (im Folgenden kurz: Bf.) ist ein schwedisches Unternehmen, das mit Antrag vom 11. April 2018 die Vorsteuererstattung für das Jahr 2017 beantragt hat. Am 26. April…
…279 BAO als unbegründet abgewiesen. Gegen dieses Erkenntnis ist eine Revision an den Verwaltungsgerichtshof nach Art. 133 Abs. 4 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG) nicht zulässig. Entscheidungsgründe Verfahrensgang Die Beschwerdeführerin (Bf.) ist schwedische Staatsbürgerin und war in Österreich ab 1. Jänner 2015 bei der Fa. XY…
…Tannert , die Richterin Dr. Doris Schitter und die fachkundigen Laienrichter Dr. Ulrike Stadelmann und Martin Terzer in der Finanzstrafsache gegen A, geb. xxxx in Leningrad (St. Petersburg), Kraftfahrer, schwedischer Staatsbürger, ehem. whft. in yyyy, Schweden, dzt. unbekannten Aufenthaltes, vertreten durch den Abwesenheitskurator Mag. German Bertsch…
…Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG) zulässig. Entscheidungsgründe Verfahrensgang Im Rahmen der Einkommensteuererklärung für das Jahr 2019 legte der Beschwerdeführer gegenüber dem Finanzamt durch seine steuerliche Vertretung offen, dass er ab Mai 2019 monatliche Auszahlungen aus einer schwedischen Altersvorsorge erhalte, die allerdings in Österreich nicht steuerbar seien…
…Die Warenbewegung endete in Schweden. British Company hat seinem Lieferer keine MwSt-Identifikationsnummer bekannt gegeben. British Company verfügt weder über eine schwedische noch über eine österreichische MwSt-Identifikationsnummer. 4. Es liegt weder ein Reihengeschäft noch ein Dreiecksgeschäft vor. Es besteht kein Anhaltspunkt für Missbrauch oder…
…Arbeit wurden nicht erklärt. Mit Eingabe vom selben Tag brachte die steuerliche Vertreterin des Bf eine Beilage zur Einkommensteuererklärung 2019 ein und führte aus, dass der Bf seit Mai 2019 monatliche Auszahlungen aus einer schwedischen Altersvorsorge erhalte. Diese Auszahlungen seien jedoch im Inland nicht steuerpflichtig…
…Verfahrensgang Mit Schreiben vom 28. Jänner 2016 beantragte der Beschwerdeführer für sich und im Namen seiner beiden in Schweden geborenen Kinder (Bf Sohn und Bf Tochter) für den Fall der Annahme der schwedischen Staatsbürgerschaft die Beibehaltung der österreichischen Staatsbürgerschaft. Nach Durchführung der entsprechenden Verwaltungsverfahren nach…
…des Entsendungszeitraumes im Jahr 2012 an weniger als 183 Tagen in Österreich aufgehalten und sei weder vor noch nach seiner Entsendung in Österreich gewesen. Die Vergütungen habe weder ein österreichischer Arbeitgeber ausbezahlt, noch seien die Vergütungen einer österreichischen Betriebsstätte des schwedischen Arbeitgebers zuzuordnen. Gemäß Art…
…sie auf dem Punkt so herumreiten. Es gibt eine Entscheidung Hedqvist des EuGH, da ist es darum gegangen, dass man mit schwedischen Kronen Bitcoin gekauft hat. Und da war die Frage, ist das eine umsatzsteuerbare Leistung oder eine steuerfreie Leistung. Also da war der Kauf…
…Verfahrensgang Mit Schreiben vom 28. Jänner 2016 beantragte der Beschwerdeführer für sich und seine beiden in Schweden geborenen Kinder (A und B) für den Fall der Annahme der schwedischen Staatsbürgerschaft die Beibehaltung der österreichischen Staatsbürgerschaft. Nach Durchführung der entsprechenden Verwaltungsverfahren nach dem Staatsbürgerschaftsgesetz wies der…
…ab der Einreise nach Österreich. Sie erklärte, dass Sie und ihr Sohn, die schwedische Staatbürgerschaft hätten, dass sie ledig sei und dass sie mit ihrem Sohn in B. wohne und sie Arbeitslosengeld beziehe. Laut Behördenabfrage hatte die Bf. ihren Wohnsitz von 05.02.2018 - 05…
…other assignments. This Power of Attorney cancels any previous and will be valid until revoked. All correspondence should be sent directly to C Sweden AB." Der von der schwedischen in die deutsche Sprache übersetzten Internetseite der Vertreterin ist unter www. CC zu entnehmen, dass C…
…AS 22 f/2005; schwedischer Steuerbescheid AS 64 ff/2005). Im Beschwerdeverfahren ist strittig, ob die vom Beschwerdeführer für das Jahr 2005 in Schweden bezahlte Einkommensteuer in Österreich anzurechnen ist. Der Beschwerdeführer legte Kopien des Entsendungsvertrages und des Dienstvertrages mit dem österreichischen Arbeitgeber vor und…
…Außenprüfung statt. Im Prüfungsbericht wird ausgeführt, die Bf. sei eine 100% kanadische Tochtergesellschaft (Inc.) der schwedischen Muttergesellschaft (AB) und Niederlassung des AB-Konzerns in Kanada. Diese vertreibe weltweit Produkte für den Bereich von Erkundungsbohrungen, wobei ein Teil der Produkte von der inländischen M. GmbH in…
…Berufungsvorentscheidung des Zollamtes zusammengefasst mit der Begründung auf, dass gegenständlich für die Vorschreibung der Abgaben nicht die österreichischen, sondern die schwedischen Zollbehörden zuständig wären, weil im letztgenannten Staat die Beförderung des hier zu beurteilenden Transports begonnen hätte. Auf Grund der von der Abgabenbehörde gegen die…
…Außenprüfung statt. Im Prüfungsbericht wird ausgeführt, die Bf. sei eine 100% kanadische Tochtergesellschaft (Inc.) der schwedischen Muttergesellschaft (AB) und Niederlassung des AB-Konzerns in Kanada. Diese vertreibe weltweit Produkte für den Bereich von Erkundungsbohrungen, wobei ein Teil der Produkte von der inländischen M. GmbH in…
…das Auslandsgeschäft sprunghaft angestiegen sei. Die Umsatzsteuer sei über Jahre hinweg ordnungsgemäß in Deutschland abgeführt worden. Erst eine Kontrollmitteilung der schwedischen Finanzverwaltung habe die Aufmerksamkeit der Bf. auf die durch Überschreitung der Lieferschwelle ausgelöste Umsatzsteuerpflicht in anderen EU-Ländern gerichtet. Die Buchführung sei auf die…
…zu lfd. Nr. 19: Die vorgelegte Kopie einer Frachtbriefausfertigung enthält zwar in Feld 24 einen Stempelabdruck des in der Warenanmeldung und in Feld 2 des Frachtbriefes angegebenen (schwedischen) Warenempfängers und eine unleserliche Paraphe (beides in Kopie), jedoch keine Angabe über den Zeitpunkt der Übernahme. Feld…
…in F. (Österreich) zugeladen worden seien und ein Transport nach Schweden erfolgen sollte. Für diese Waren liege ein Lieferschein der G.GmbH(AT) vor, in dem als Warenempfänger ein schwedischer Staatsbürger namens H. genannt sei. Mit dem bereits genannten Reisebus sei folglich ein unerlaubter, innergemeinschaftlicher…
…nicht darin liegt, zu verhindern, dass der Steuerpflichtige, nach Belieben bestimmen kann, in welchem Mitgliedstaat er Gewinne versteuert und Verluste abzieht. Sie dient vielmehr dazu, die Aushöhlung der schwedischen Steuerbemessungsgrundlage durch konzerninterne grenzüberschreitende Darlehen zu verhindern, und zwar auch dann, wenn das Darlehen fremdüblich ist.