…ist dann bei der Ermittlung der Bemessungsgrundlage zu berücksichtigen, wenn sich der Käufer vertraglich verpflichtet hat, den Verkäufer bezüglich dieser Verbindlichkeit schad- und klaglos zu halten (VwGH 29.11.2011, 2011/16/041). "Übernommene sonstige Leistungen" i.S. dieser Bestimmung sind auch Leistungen an Dritte…
…zur Hälfte zu tragen. Die Verkäuferin verpflichtet sich, die Käuferin bezüglich des von ihr zu übernehmenden Teiles der Kosten schad- und klaglos zu halten. Der Verkäuferin steht das Recht zur Auswahl der Deponie zu. Das im Kaufvertrag angeführte Gutachten (siehe Punkt V), ist dem Kaufvertrag…
…17) KOSTEN und GEBÜHREN" des ursprünglichen Mietvertrages vom 11.06.2013 trägt die Kosten der Errichtung des Vertrages die Vermieterin, die Bf. "Die Kosten der Vergebührung tragen zur Gänze die Mieter. Diese verpflichten sich auch, die Vermieterin hinsichtlich einer Gebührenmitteilung völlig schad- und klaglos zu…
…Recht als (einzige) Gebührenschuldnerin in Anspruch genommen. Überdies hat sich die Bf bereits vertraglich zur Tragung der "Kosten der Vergebührung" verpflichtet und den Mietern vertraglich zugesichert, sie "hinsichtlich einer Gebührenmitteilung völlig [S]chad- und klaglos zu halten". Das Bundesfinanzgericht kann im Lichte der gegebenen Sachlage…
…"17) KOSTEN und GEBÜHREN" des Mietvertrages trägt die Kosten der Errichtung des Vertrages die Vermieterin, die Bf. "Die Kosten der Vergebührung trägt zur Gänze die Mieterin. Diese verpflichtet sich auch, die Vermieterin hinsichtlich einer Gebührenmitteilung völlig schad- und klaglos zu halten." Weiters wurde vertraglich festgehalten…
…"17) KOSTEN und GEBÜHREN" des Mietvertrages trägt die Kosten der Errichtung des Vertrages die Vermieterin, die Bf. "Die Kosten der Vergebührung tragen zur Gänze die Mieter. Diese verpflichten sich auch, die Vermieterin hinsichtlich einer Gebührenmitteilung völlig schad- und klaglos zu halten." Weiters wurde vertraglich festgehalten…
…"17) KOSTEN und GEBÜHREN" des Mietvertrages trägt die Kosten der Errichtung des Vertrages die Vermieterin, die Bf. "Die Kosten der Vergebührung tragen zur Gänze die Mieter. Diese verpflichten sich auch, die Vermieterin hinsichtlich einer Gebührenmitteilung völlig schad- und klaglos zu halten." Weiters wurde vertraglich festgehalten…
…"17) KOSTEN und GEBÜHREN" des Mietvertrages trägt die Kosten der Errichtung des Vertrages die Vermieterin, die Bf. "Die Kosten der Vergebührung tragen zur Gänze die Mieter. Diese verpflichten sich auch, die Vermieterin hinsichtlich einer Gebührenmitteilung völlig schad- und klaglos zu halten." Weiters wurde vertraglich festgehalten…
…"17) KOSTEN und GEBÜHREN" des Mietvertrages trägt die Kosten der Errichtung des Vertrages die Vermieterin, die Bf. "Die Kosten der Vergebührung tragen zur Gänze die Mieter. Diese verpflichten sich auch, die Vermieterin hinsichtlich einer Gebührenmitteilung völlig schad- und klaglos zu halten." Weiters wurde vertraglich festgehalten…
…"17) KOSTEN und GEBÜHREN" des Mietvertrages trägt die Kosten der Errichtung des Vertrages die Vermieterin, die Bf. "Die Kosten der Vergebührung trägt zur Gänze der Mieter. Dieser verpflichtet sich auch, die Vermieterin hinsichtlich einer Gebührenmitteilung völlig schad- und klaglos zu halten." Weiters wurde vertraglich festgehalten…
…"17) KOSTEN und GEBÜHREN" des Mietvertrages trägt die Kosten der Errichtung des Vertrages die Vermieterin, die Bf. "Die Kosten der Vergebührung trägt zur Gänze die Mieterin. Diese verpflichtet sich auch, die Vermieterin hinsichtlich einer Gebührenmitteilung völlig schad- und klaglos zu halten." Weiters wurde vertraglich festgehalten…
…"17) KOSTEN und GEBÜHREN" des Mietvertrages trägt die Kosten der Errichtung des Vertrages die Vermieterin, die Bf. "Die Kosten der Vergebührung tragen zur Gänze die Mieter. Diese verpflichten sich auch, die Vermieterin hinsichtlich einer Gebührenmitteilung völlig schad- und klaglos zu halten." Weiters wurde vertraglich festgehalten…
…"17) KOSTEN und GEBÜHREN" des Mietvertrages trägt die Kosten der Errichtung des Vertrages die Vermieterin, die Bf. "Die Kosten der Vergebührung tragen zur Gänze die Mieter. Diese verpflichten sich auch, die Vermieterin hinsichtlich einer Gebührenmitteilung völlig schad- und klaglos zu halten." Weiters wurde vertraglich festgehalten…
…Recht als (einzige) Gebührenschuldnerin in Anspruch genommen. Überdies hat sich die Bf bereits vertraglich zur Tragung der "Kosten der Vergebührung" verpflichtet und den Mietern vertraglich zugesichert, sie "hinsichtlich einer Gebührenmitteilung völlig [S]chad- und klaglos zu halten". Das Bundesfinanzgericht kann im Lichte der gegebenen Sachlage…
…schad- und klaglos zu halten, sowie anfallende Verfahrenskosten und Abgaben, welcher Art auch immer, zu tragen, etwaige Flurschäden außerhalb der vertragsgegenständlichen Liegenschaft sind nach den Richtwerten der NÖ Landwirtschaftskammer abzugelten.... 8.4 eine getrennte Verrechnung der Energieversorgungskosten der Windkraftanlage sicherzustellen und alle Anschluss-, Leitungs- und…
…schad- und klaglos zu halten, sowie anfallende Verfahrenskosten und Abgaben, welcher Art auch immer, zu tragen, etwaige Flurschäden außerhalb der vertragsgegenständlichen Liegenschaft sind nach den Richtwerten der NÖ Landwirtschaftskammer abzugelten.... 8.4 eine getrennte Verrechnung der Energieversorgungskosten der Windkraftanlage sicherzustellen und alle Anschluss-, Leitungs- und…
…schad- und klaglos zu halten, sowie anfallende Verfahrenskosten und Abgaben, welcher Art auch immer, zu tragen, etwaige Flurschäden außerhalb der vertragsgegenständlichen Liegenschaft sind nach den Richtwerten der NÖ Landwirtschaftskammer abzugelten.... 8.4 eine getrennte Verrechnung der Energieversorgungskosten der Windkraftanlage sicherzustellen und alle Anschluss-, Leitungs- und…
…bei etwaigen Versorgungsunternehmen, öffentlichen Körperschaften oder Dritten bestehen. Sollte der Käufer in diesem Zusammenhang von Dritten in Anspruch genommen werden, wird die Verkäuferin ihn schad- und klaglos halten; Im gegenständlichen Verwaltungsstrafverfahren werden nun u.a. ausdrücklich auch Rückstände "ab 01.01.2017" releviert. Hätte die…
…die AfA (Abschreibung für Aufwendungen). Auch allfällige im Zusammenhang mit dem Übergabsobjekt bestehende Verbindlichkeiten werden so wie bisher alleine und ausschließlich durch die Übergeberin während der Ausübung des Dienstbarkeitsrechtes des Fruchtgenusses getragen und diesbezüglich ebenfalls der Übernehmer vollkommen schad- und klaglos gehalten. […]" Die Grunderwerbsteuer…
…schad- und klaglos zu halten, sowie anfallende Verfahrenskosten und Abgaben, welcher Art auch immer, zu tragen, etwaige Flurschäden außerhalb der vertragsgegenständlichen Liegenschaft sind nach den Richtwerten der NÖ Landwirtschaftskammer abzugelten.... 8.4 eine getrennte Verrechnung der Energieversorgungskosten der Windkraftanlage sicherzustellen und alle Anschluss-, Leitungs- und…