…eines Säumniszuschlages ohne Rücksicht auf die sachliche Richtigkeit der Vorschreibung (VwGH 30.5.1995, 95/13/0130). Bemessungsgrundlage des Säumniszuschlages ist die nicht entrichtete (bzw. die nicht rechtzeitig entrichtete) Abgabenschuld; dies unabhängig davon, ob die Festsetzung der Stammabgabe (im vorliegenden Fall: der Umsatzsteuer) rechtmäßig ist…
…Festsetzung der Stammabgabe (im vorliegenden Fall der Einkommensteuervorauszahlung 2018) rechtmäßig ist, ob die Festsetzung rechtskräftig ist oder ob die Festsetzung mit Bescheidbeschwerde angefochten ist (Ritz, BAO6, § 217 Tz 4, mit Verweis auf die dort angeführte Judikatur). Die Säumniszuschlagspflicht setzt somit nicht den Bestand einer sachlich…
…unbegründet abgewiesen. Dies zusammengefasst mit der Begründung, dass ein Säumniszuschlag eine objektive Säumnisfolge darstelle und weder die Rechtskraft des Stammabgabenbescheids noch die sachliche Richtigkeit der zugrundeliegenden Abgabenfestsetzung nötig sei. Mit Schreiben vom 12.02.2026, eingebracht am 05.03.2026, beantragte der Bf. die Entscheidung…
…dass die Säumniszuschlagsverpflichtung Formalschuldcharakter habe. Für das Entstehen der Säumniszuschlagspflicht sei allein maßgeblich, ob die objektiven Tatbestandsmerkmale erfüllt seien. Vorausgesetzt werde nur die formelle Abgabenzahlungsschuld. Weder die Rechtskraft des Stammabgabenbescheides noch die sachliche Richtigkeit der zugrundeliegenden Abgabenfestsetzung sei nötig. Säumniszuschläge fielen grundsätzlich immer dann an…
…Rücksicht auf die sachliche Richtigkeit der Vorschreibung (vgl. VwGH 18.9.2003, 2002/16/0072; siehe dazu auch VwGH 26.5.1999, 99/13/0053, 0054). Bemessungsgrundlage des Säumniszuschlages ist die nicht entrichtete Abgabenschuldigkeit, dies unabhängig davon, ob die Festsetzung der Stammabgabe rechtmäßig ist und…
…Verpflichtung zur Entrichtung des Säumniszuschlages ohne Rücksicht auf die sachliche Richtigkeit der Vorschreibung (vgl. VwGH 18.9.2003, 2002/16/0072). Bemessungsgrundlage des Säumniszuschlages ist die nicht entrichtete Abgabenschuldigkeit; dies unabhängig davon, ob die Festsetzung der Stammabgabe rechtmäßig oder ob die Festsetzung mit Berufung angefochten…
…Rücksicht auf die sachliche Richtigkeit der Vorschreibung (vgl. VwGH 18.9.2003, 2002/16/0072; siehe dazu auch VwGH 26.5.1999, 99/13/0053, 0054). Bemessungsgrundlage des Säumniszuschlages ist die nicht entrichtete Abgabenschuldigkeit, dies unabhängig davon, ob die Festsetzung der Stammabgabe rechtmäßig ist und…
…voraus. Bei festgesetzten Abgaben besteht eine allfällige Verpflichtung zur Entrichtung des Säumniszuschlages ohne Rücksicht auf die sachliche Richtigkeit der Vorschreibung (vgl. VwGH 18.9.2003, 2002/16/0072; siehe dazu auch VwGH 26.5.1999, 99/13/0053, 0054). Wenn in der Beschwerde vorgebracht wird…
…Rücksicht auf die sachliche Richtigkeit der Vorschreibung (VwGH 18.9.2003, 2002/16//0072, mit Verweis auf VwGH 30.5.1995, 95/13/0130). Das hat zur Folge, dass ein Säumniszuschlagsbescheid auch dann rechtmäßig ist, wenn die zugrundeliegende Abgabenfestsetzung unrichtig ist. Der Säumniszuschlag weist eine…
…dass die Säumniszuschlagsverpflichtung Formalschuldcharakter habe. Für das Entstehen der Säumniszuschlagspflicht sei allein maßgeblich, ob die objektiven Tatbestandsmerkmale erfüllt seien. Vorausgesetzt werde nur die formelle Abgabenzahlungsschuld. Weder die Rechtskraft des Stammabgabenbescheides noch die sachliche Richtigkeit der zugrundeliegenden Abgabenfestsetzung seien nötig. Säumniszuschläge fielen grundsätzlich immer dann an…
…die sachliche Richtigkeit der der Säumniszuschlagsfestsetzung zugrundeliegenden Abgabenfestsetzung. Da die dem angefochtenen Bescheid zugrundeliegenden Abgaben unverändert dem Rechtsbestand angehörten, seien auch die vorgeschriebenen Säumniszuschläge (derzeit) aufrecht zu erhalten. Zusätzlich wurde auf die Bestimmung des § 217 Abs. 8 BAO bzw. auf eine (antragsgemäß) erfolgte Aussetzung der…
…Ermessens verpflichtet, wobei die Verpflichtung zur Entrichtung eines Säumniszuschlages bereits mit Ablauf des für die Entrichtung der betreffenden Abgaben maßgebenden Fälligkeitstages entstehe (VwGH 23.11.1987, 87/15/0088). Die Verpflichtung zur Entrichtung eines Säumniszuschlages trete unabhängig von der sachlichen Richtigkeit des Abgabenbescheides ein. Nach…
…Entrichtung des Säumniszuschlages ohne Rücksicht auf die sachliche Richtigkeit der Vorschreibung (vgl. VwGH 18.09.2003, 2002/16/0072). Bemessungsgrundlage des Säumniszuschlages ist die nicht entrichtete (bzw. nicht rechtzeitig entrichtete) Abgabenschuldigkeit; dies unabhängig davon, *ob die Festsetzung der Stammabgabe rechtmäßig ist (zB VwGH 26.05…
…wenn der Abgabepflichtige Bücher oder Aufzeichnungen, die er nach den Abgabenvorschriften zu führen hat, nicht vorlegt oder wenn die Bücher oder Aufzeichnungen sachlich unrichtig sind oder solche formelle Mängel aufweisen, die geeignet sind, die sachliche Richtigkeit der Bücher oder Aufzeichnungen in Zweifel zu ziehen." Unstrittig…
…hat Formalschuldcharakter. Für das Entstehen der Säumniszuschlagspflicht ist allein maßgeblich, ob die objektiven Tatbestandsmerkmale erfüllt sind. Es wird eine formelle Abgabenzahlungsschuld vorausgesetzt und es ist weder die Rechtskraft des Stammabgabenbescheides noch die sachliche Richtigkeit der zu Grunde liegenden Abgabenfestsetzung nötig. Die Festsetzung von Säumniszuschlägen, welche…
…erfüllt ist. Diesfalls genügt der Bestand einer formellen Abgabenzahlungsschuld, und zwar unabhängig von der sachlichen Richtigkeit oder der Rechtskraft der Abgabenfestsetzung und unabhängig davon, welche Gründe die beschwerdeführende Partei gegen die Rechtmäßigkeit des Stammabgabenbescheides (im vorliegenden Fall der Umsatzsteuerbescheide) vorbringt. Auch der Umstand, dass die…
…sachlich richtigen, sondern nur einer formellen Abgabenschuld voraus. Demnach besteht bei festgesetzten Abgaben eine allfällige Verpflichtung zur Entrichtung eines Säumniszuschlages ohne Rücksicht auf die sachliche Richtigkeit der Stammabgabe (VwGH 18.9.2003, 2002/16/0072). In Anbetracht dieser Rechtslage waren lediglich die objektiven Voraussetzungen der…
…Säumniszuschlages ohne Rücksicht auf die sachliche Richtigkeit der Vorschreibung (VwGH 30.05.1995, 95/13/0130). Bemessungsgrundlage des Säumniszuschlages ist die nicht entrichtete (bzw. die nicht rechtzeitig entrichtete) Abgabenschuld; dies unabhängig davon, ob die Festsetzung der Stammabgabe (im vorliegenden Fall: der Lohnsteuer und des Dienstgeberbeitrages…
…ohne Rücksicht auf die sachliche Richtigkeit der Vorschreibung (VwGH 30.5.1995, 95/13/0130). Bemessungsgrundlage des Säumniszuschlages ist die nicht entrichtete (bzw. die nicht rechtzeitig entrichtete) Abgabenschuld; dies unabhängig davon, ob die Festsetzung der Stammabgabe (im vorliegenden Fall: der Umsatzsteuer, der Lohnsteuer und des…
…Bestand einer formellen Abgabenzahlungsschuld, nicht hingegen auch den einer sachlich richtigen oder bereits rechtskräftigen Abgabenschuld voraus. Im Bereich des Säumniszuschlages ist lediglich die objektive Voraussetzung der Säumnis, nicht aber die Richtigkeit des zu Grunde liegenden Abgabenbescheides zu prüfen (VwGH 17.9.1990, 90/15/0028…