…Kramer/Sutter/Urtz, BAO3 § 19 Anm 8, Stand 1.9.2020, rdb.at). Da der ruhende Nachlass seine Rechtspersönlichkeit erst mit der Einantwortung verliert, besteht er - wie im Beschwerdefall - konsequenterweise dann weiter, wenn eine Einantwortung nicht stattgefunden hat (Obermaier, Zum Unterbleiben der Verlassenschaftsabhandlung, ÖJZ 2008…
…der Verlassenschaftsabhandlung, ÖJZ 2008/15). Da gemäß § 79 BAO im Abgaben(verfahrens-)recht für die Rechts- und Handlungsfähigkeit die Bestimmungen des bürgerlichen Rechts gelten, ist der ruhende Nachlass beispielsweise auch Adressat von Bescheiden (vgl etwa VwGH 25. Februar 2010, 2010/16/0029; VwGH 24. Juni…
…keine Verlassenschaftsabhandlung durchgeführt wurde, sondern das Nachlassvermögen gemäß § 154 AußStrG an Zahlungs statt überlassen worden ist. 2. Rechtliche Würdigung Der ruhende Nachlass ist eine anerkannte juristische Person. Das österreichische Recht ordnet den Erbschaftserwerb erst mit der Einantwortung an, nur aus dem verfahrensrechtlich erforderlichen Zeitraum zwischen…
…stellt einen materiell-rechtlichen Erwerbstitel dar. Er stellt aber keinen Erwerbstitel für die Erbschaft selbst, sondern nur für die im Beschluss bezeichneten einzelnen Bestandteile dar und führt zur Einzelrechtsnachfolge; der Zustand des ruhenden Nachlasses bleibt im Übrigen erhalten (Nemeth in Schwimann/Kodek, ABGB Praxiskommentar4 (2012), §…
… 167 Abs. 2 BAO als erwiesen an. 3. Rechtliche Beurteilung Der ruhende Nachlass ist eine anerkannte juristische Person. Das österreichische Recht ordnet den Erbschaftserwerb erst mit der Einantwortung an, nur aus dem verfahrensrechtlich erforderlichen Zeitraum zwischen Todesfall und Einantwortung folgt seine rechtliche Existenz (vgl Obermaier…
…Erbschaftserwerb sogleich mit dem Erbfall eintreten, um eine subjektlose (ruhende) Erbschaft (hereditas iacens) zu vermeiden. Der Erbe wird sofort mit dem Erbfall dinglich berechtigt. Der Vonselbsterwerb kommt insofern der Rechtsklarheit zugute, als in jedem Moment ein Träger des Nachlasses vorhanden ist; dennoch bleibt auch hier…
…Rn 13; Sailer in Gitschthaler/Höllwerth, AußerStreitG I2, § 153 Rn 9). Nach herrschender Lehre und Judikatur bleibt in Fällen des § 153 AußStrG der ruhende Nachlass bestehen, auch wenn eine Ermächtigung im Sinne des Abs. 2 leg. cit. erteilt wurde (vgl. OGH 13.10.1992, 10…
…bestehenden Anspruches wird im aufgehobenen Erkenntnis unter Bezugnahme auf die zivilrechtliche Judikatur des OGH (OGH vom 5.8.2021, 2 Ob 65/21d) ausgeführt: Das zuständige Verlassenschaftsgericht sei alleine zuständig für die ordentliche Vertretung des ruhenden Nachlasses Sorge zu tragen. Eine gerichtliche Ermächtigung bewirke lediglich…
… 531 ABGB der ruhende Nachlass (die "Verlassenschaft nach XY" als juristische Person) als Gesamtrechtsnachfolger und Träger der Rechte und Verbindlichkeiten des Verstorbenen dessen Rechtsposition fort. Diese "Verlassenschaft nach …." kann unstrittig durch einen bestellten Verlassenschaftskurator oder auch durch eine auf den Todesfall hinaus bevollmächtigte Person…
…Erbgangsschulden" Nachlassverbindlichkeiten dar (OGH 23.4.1998, 2 Ob 103/98f). Die Verlassenschaft als juristische Person hört mit Rechtskraft der Einantwortung zu existieren auf (OGH 22.7.2009, 3 Ob 84/09p). Bis zur Einantwortung ist Gesamtrechtsnachfolger des Erblassers der ruhende Nachlass (die ruhende Verlassenschaft…
…AußStrG, erfolgt keine Einantwortung und es kommt daher zu keiner Gesamtrechtsnachfolge. Der in diesem Fall mittellose, ruhende Nachlass besteht als juristische Person fort. Nach der Judikatur des VwGH (VwGH 29.1.2020, Ra 2016/08/0076) ist, wenn der Beschwerdeführer während des verwaltungsgerichtlichen Verfahren verstirbt…
…eines sonst verbleibenden Vermögens vertretungsbefugt ist. Bei der sog "Abtuung armutshalber" (§ 153 AußStrG) sowie bei der Überlassung des Nachlassvermögens an Zahlungs Statt (§ 154 AußStrG) unterbleibt eine Einantwortung und es kommt daher zu keiner Gesamtrechtsnachfolge; der Zustand der ruhenden Erbschaft dauert fort (vgl Ritz/Koran, BAO7…
…Rn 13; Sailer in Gitschthaler/Höllwerth, AußerStreitG I2, § 153 Rn 9). Nach herrschender Lehre und Judikatur bleibt in Fällen des § 153 AußStrG der ruhende Nachlass bestehen, auch wenn eine Ermächtigung im Sinne des Abs. 2 leg. cit. erteilt wurde (vgl. OGH 13.10.1992, 10…
…nachträglich zufließende Einkünfte, die noch der Erblasser erwirtschaftet hat und Einkünfte aus der Verlassenschaft (ab dem Todestag) müssen einem Steuerpflichtigen zugeordnet werden. Im Steuerrecht ist der ruhende Nachlass nur in Ausnahmefällen (Körperschaft)Steuersubjekt, nämlich dann, wenn mangels Erben eine Erbnachfolge nicht eintritt oder die rechtmäßigen…
…Einantwortung, setzt gem. § 531 ABGB der ruhende Nachlass (Verlassenschaft nach ***Bf1***) als Gesamtrechtsnachfolger und Träger der Rechte und Verbindlichkeiten des Verstorbenen dessen Rechte fort. Dem ***Bf2***, wurde vom Bezirksgericht die Ermächtigung erteilt, namens der Verlassenschaft beim zuständigen Finanzamt allfällige Anträge auf Berechnung von Lohn- bzw…
…gerichtlich bestellte(n) VerlassenschaftskuratorIn, hält es das BFG für erwiesen, dass der ruhende Nachlass des verstorbenen Bf aktuell über keine(n) gerichtlich bestellte(n) VerlassenschaftskuratorIn verfügt. Schriftliche Bescheide im Abgabenverfahren werden dadurch wirksam, dass sie den im Spruch genannten Rechtsträgern, an die sie ihrem Inhalt…
…bereits am 08.November 2023. Da keine Einantwortung erfolgt ist, ist der Bf. nicht als gesetzlicher Vertreter des ruhenden Nachlasses anzusehen und somit nicht legitimiert, Steuererklärungen für die Verstorbene einzubringen. Der Antrag auf Veranlagung wurde mangels Aktivlegitimation zurückgewiesen (Zustellung Databox). 2. Beweiswürdigung Dass der Bf…
…Das Verfahren wurde nach § 154 AußStrG durch Überlassung an Zahlungsstatt beendet. Der ruhende Nachlass sei derzeit unvertreten. Der steuerliche Vertreter gab an, die Vollmacht sei auch nach dem Tod des BF noch aufrecht. Mit Fax vom 16.4.2024 wurden die Anträge auf mündliche Verhandlung…
…2021 von Frau ***AW*** nach deren Tod beim Finanzamt Österreich eingereicht. Die Erklärung wurde vom Beschwerdeführer unterfertigt und lautete auf Verlassenschaft nach ***AW***. Der Beschwerdeführer ist allerdings nicht als gesetzlicher Vertreter des ruhenden Nachlasses anzusehen und somit nicht legitimiert, Steuererklärungen für die Verstorbene einzubringen. 2…
…Sailer in Gitschthaler/Höllwerth, AußStrG I2, § 153 Rn 9). Nach herrschender Lehre und Judikatur bleibt in Fällen des § 153 AußStrG der ruhende Nachlass bestehen, auch wenn eine Ermächtigung im Sinne des Abs. 2 leg.cit. erteilt wurde (vgl. OGH 13.10.1992, 10 ObS 133…