…Ra 2018/16/0003, mit der Charakteristik zeitraumbezogener Ansprüche und (negativer) Absprüche im Hinblick auf das Prozesshindernis der rechtskräftig entschiedenen Sache ("res iudicata") auseinandergesetzt und zu diesem Thema insbesondere ausgeführt: "Die Entscheidung über die Gewährung von monatlich wiederkehrenden Leistungen, zu denen auch die Familienbeihilfe zählt…
…der bisherigen Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes nicht einheitlich beantwortet wird. Die vorliegende Rechtsfrage, ob rechtskräftig entschiedene Sache gegeben ist, konnte anhand und entlang der ständigen Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes unter Berücksichtigung auch der Rechtsprechung des Obersten Gerichtshofes gelöst werden. Daher weicht vorliegendes Erkenntnis insbesondere nicht von dieser…
…verfügenden Bescheide im Berufungswege mangels Begründung der Wiederaufnahmebescheide liegt keine rechtskräftig entschiedene Sache im Hinblick auf einen bestimmten Wiederaufnahmegrund vor, weshalb der Einwand einer 'res iudicata' ins Leere geht. Die angefochtenen Bescheide entsprechen daher der Rechtslage, weshalb spruchgemäß zu entscheiden war. III) Zulässigkeit einer Revision:…
…2019 eingetreten. Unter Rechtskraft ist die Unwiderrufbarkeit und die Unwiederholbarkeit eines Bescheides zu verstehen. Ihr (wiederholter) Antrag auf Zuerkennung der Familienbeihilfe vom 18.01.2021 für das Kind Kind für den Zeitraum 01.12.2018 - 31.05.2019 ist wegen bereits entschiedener Sache zurückzuweisen." Dagegen…
…Verfahren Einkommensteuer 2014 durch das Erkenntnis des Bundesfinanzgerichtes vom 11. März 2016, RV/1100642/2014, erledigt worden sei und eine nochmalige Beschwerde gegen eine bereits rechtskräftig entschiedene Sache in der Bundesabgabenordnung nicht vorgesehen sei (Verweis auf § 263 Abs. 1 lit. a BAO). Mit Anbringen (FinanzOnline…
…Rz 25; vgl. VwGH 26.4.2018, Ra 2018/16/0003). Liegt ein bereits rechtskräftig abgeschlossenes Verfahren vor, ist auf Grund des Wiederholungsverbots bzw. des Prozesshindernisses der entschiedenen Sache (res iudicata) eine neuerliche Entscheidung nicht zulässig (vgl. VwGH 9.12.2020, Ra 2016/08/0059;…
…zur Aufhebung des wegen entschiedener Sache rechtswidrigen Bescheides hat er den früheren verdrängt. Ein verdrängter Bescheid lebt jedoch bei Aufhebung des später ergangenen Bescheides wieder auf (vgl. Ritz, BAO6, § 92, Rz 4 und die dort zitierte Judikatur des VwGH). Mit einem (rechtskräftigen) Bescheid ist grundsätzlich…
…eine entschiedene Sache vor (VwGH 24.3.1994, 92/16/0103). Ergänzend wird festgestellt, dass es dem Bundesfinanzgericht verwehrt ist, den Bescheid über die Abweisung des Nachsichtsansuchens vom 14. September 2012 inhaltlich zu prüfen, zumal dieser nicht Gegenstand der Beschwerde und auch bereits in Rechtskraft…
…der Haftungsschuld Gegenstand des Verfahrens vor dem Bundesfinanzgericht gewesen sei, und von diesem Gericht bestätigt worden sei. Es liege daher insoweit eine rechtskräftig entschiedene Sache vor. Ein Vorbringen zur Rechtmäßigkeit der Haftungsschuld erübrige sich somit. Die Steuernummer zur Haftungsinanspruchnahme sei ident mit jener der abgabenpflichtigen…
…Neu-)Berechnung der Stundungszinsen unter rückwirkender Berücksichtigung des Herabsetzungsbetrages erforderlich machen würde. Das Prozesshindernis der rechtskräftig entschiedenen Sache liegt vor, wenn sich gegenüber dem früheren Bescheid weder der Sachverhalt noch die Rechtslage wesentlich geändert hat und sich auch das (allfällige) neue Parteienbegehren mit dem früheren…
…dass das Finanzamt erstmals vorgebracht hat, dass infolge des Abweisungsbescheids vom 20.7.2016 entschiedene Sache vorliege. II. Die belangte Behörde möge bis 17.3.2023 die gesamten Akten betreffend Familienbeihilfe für ***5*** ***2*** vollständig elektronisch vorlegen. Begründend wurde ausgeführt: Das Finanzamt hat sich am…
…denen die materielle Rechtskraft einer bereits vorliegenden Entscheidung entgegensteht, unzulässig. Dabei kommt es entscheidend darauf an, ob die bereits "entschiedene Sache" ident mit jener ist, deren Entscheidung im Wege des neuerlichen Antrages begehrt wird. Abgesehen von der Identität des anspruchserzeugenden Sachverhaltes muss auch Identität des…
…Darauf hin sei er mit Vorhalteverfahren aufgefordert worden anzugeben, für welchen Zeitraum er Familienbeihilfe beantrage. Mit Antwortschreiben vom 03.04.2017 habe der Beschwerdeführer das Jahr 2014 und 2015 benannt. Dieser Zeitraum sei bereits rechtskräftig entschieden, sodass der Zurückweisungsbescheid zu Recht erfolgt sei. Eine materiell…
…wurde. Es liegt res judicata (entschiedene Sache) vor. Auf materiell-rechtlich vorgebrachte Einwendungen war daher nicht einzugehen. Und auch das Vorbringen, dass der Zurückweisungsbescheid den Prinzipien der Fairness, Ausgewogenheit und Neutralität widerspreche, geht angesichts der eindeutigen Rechtslage im Zusammenhang mit rechtskräftigen Entscheidungen von Behörden, ins…
…Erledigungen wurden rechtskräftig. Mit Eingaben vom 08.10.2020 begehrte die Antragstellerin neuerlich die Zuerkennung der Familienbeihilfe betreffend den Zeitraum 09/2015-01/2017. Mit Zurückweisungsbescheid vom 05.01.2021 wurden die Anträge vom 08.10.2020 für den gesamten Zeitraum wegen entschiedener Sache zurückgewiesen…
…1), auf die der Antrag gestützt wird. (3) Der Bundesminister für Finanzen wird ermächtigt, durch Verordnung die für die Ermessensübung bedeutsamem Umstände zu bestimmen. Entschiedene Sache Entschiedene Sache, also Identität der Verwaltungssache, über die bereits mit einem formell rechtskräftigen Bescheid abgesprochen wurde, liegt dann vor…
…Mai 2023 wurde ausgeführt: "Ich erhebe Beschwerde: res iudicata - entschiedene Sache: das Verfahren wurde eingestellt & wieder neu begonnen, das ist nicht zulässig!" Über die Beschwerde wurde erwogen: Sachverhalt und Beweiswürdigung Das kontrollierende Parkraumüberwachungsorgan (Meldungsleger) hat das Abstellen des mehrspurigen Kraftfahrzeuges mit dem amtlichen Kennzeichen ***1…
…Diese stattgebende BVE vom 4.6.2013 blieb unangefochten und erwuchs in Rechtskraft. Fraglich ist nun ob die Abgabenbehörde berechtigt war, neuerlich eine Abgabenvorschreibung für 2003 vorzunehmen oder sie vielmehr wegen des Grundsatzes der "entschiedenen Sache" daran gehindert war. Dem Grunde nach - und das bedarf…
…Rechtskraft grundsätzlich eine Bindungswirkung an eine behördliche Entscheidung (vgl. VwGH 28.4.2017, Ra 2017/03/0027; VwGH 24.5.2016, Ra 2016/03/0050, m.w.N). Das Hindernis der entschiedenen Sache stünde einer neuerlichen Entscheidung nicht entgegen, wenn eine wesentliche Änderung der Sach…
…Sache vor (vgl. BFG 11.6.2014, RV/7101953/2014; VwGH 29.9.2011, 2011/16/0157). Über eine bereits entschiedene Sache darf grundsätzlich nicht nochmals ein Bescheid ergehen. Soweit sich der neuerliche Antrag vom 23.7.2012 auf Zeiträume bezieht, über die bereits rechtskräftig…