…Person, zu deren Haushalt das Kind nicht gehört, die jedoch die Unterhaltskosten für das Kind überwiegend trägt, hat dann Anspruch auf Familienbeihilfe, wenn keine andere Person nach dem ersten Satz anspruchsberechtigt ist. Gemäß § 25 Familienlastenausgleichsgesetz 1967 (FLAG 1967) sind Personen, denen Familienbeihilfe gewährt wird, verpflichtet…
…RV/7101889/2016; BFG 17.10.2017, RV/7101596/2016). Wer von den unionsrechtlich grundsätzlich als anspruchsberechtigte Personen anzusehenden Familienangehörigen tatsächlich primär oder sekundär oder gar keinen Anspruch auf österreichische Familienleistungen hat, ist daher nach nationalem Recht zu beurteilen (BFG 07.02.2017, RV/7106469…
…das Kind überwiegend trägt, hat dann Anspruch auf Familienbeihilfe, wenn keine andere Person nach dem ersten Satz anspruchsberechtigt ist. (3) Im Sinne dieses Abschnittes sind Kinder einer Person a) deren Nachkommen, b) deren Wahlkinder und deren Nachkommen, c) deren Stiefkinder, d) deren Pflegekinder (§§ 186 und…
…eigenen Regelungen, welcher der Familienangehörigen vorrangig anspruchsberechtigt ist. Die Anwendbarkeit des Unionsrechts wird zwar wie hier durch die Berufstätigkeit eines Elternteils in einem anderen Mitgliedstaat als dem Wohnsitzmitgliedstaat ausgelöst, dies bedeutet aber noch nicht, dass der im anderen Mitgliedstaat berufstätige Elternteil primär anspruchsberechtigt ist. Das…
Zunächst ist festzuhalten, dass auch bei unionsrechtlichen Sachverhalten primär anspruchsberechtigt die haushaltsführende Mutter der Kinder ist (vgl. BFG 8.6.2015, RV/7100958/2015, dazu Radics in BFGjournal 2015, 407). Eine Verzichtserklärung gemäß § 2a FLAG 1967 hat die Mutter bislang wirksam nicht abgegeben (der hierfür…
…da die Mutter gemäß § 2 Abs 2 Familienlastenausgleichgesetz (FLAG) primär anspruchsberechtigt sei. Mit Bescheid vom 12.02.2025 wurde der Antrag abgewiesen, da sich das Kind der BF aufgrund ihres Studiums (Beginn September 2024) in Edinburgh (GB) und somit im Ausland/Drittland befinde. Am 24…
…RV/7103701/2016; BFG 17. 10. 2017, RV/7101596/2016). Wer von den unionsrechtlich grundsätzlich als anspruchsberechtige Personen anzusehenden Familienangehörigen tatsächlich primär oder sekundär (oder gar keinen) Anspruch auf österreichische Familienleistungen hat, ist daher nach dem nationalen Recht zu beurteilen (vgl. BFG 6. 10. 2017…
…Prüfung der anspruchsberechtigten Person im Zeitraum vom 1.10.2019 bis 31.3.2022 Ausgehend von der Diktion des § 2 Abs. 2 erster Satz FLAG ist diejenige Person primär anspruchsberechtigt, bzw. vice versa primär antragslegitimiert zu deren Haushalt des Kind gehört. In Ansehung der Tatsache…
…RV/7101889/2016; BFG 24.8.2017, RV/5101270/2017). Wer von den unionsrechtlich grundsätzlich als anspruchsberechtige Personen anzusehenden Familienangehörigen tatsächlich primär oder sekundär (oder gar keinen) Anspruch auf österreichische Familienleistungen hat, ist daher nach dem nationalen Recht zu beurteilen (vgl. jeweils unter Verneinung eines…
…Deutschland wohnhaften Ex-Frau und Kindsmutter wäre es dem Bf. auch nicht möglich, sie dazu zu bewegen, dass sie als primär Anspruchsberechtigte für die Familienbeihilfe/Ausgleichs- bzw. Differenzzahlung einen Antrag darauf beim österreichischen Finanzamt stellt. Noch dazu, wo dieser keine Auswirkung für sie haben würde…
…anzuwenden. Das Finanzamt forderte die Familienbeihilfe samt Kinderabsetzbeträgen im Wesentlichen auf Grund der (irrigen) Annahme, das Kind lebe im Haushalt seines leiblichen Vaters, weshalb dieser nach § 2 Abs 2 FLAG 1967 primär anspruchsberechtigt wäre, zurück. Dass die Annahme, das Kind lebe bei seinem leiblichen Vater…
…Aus der alleinigen Sicht des FLAG war die von Ihnen getrennt lebende Kindesmutter die primär Anspruchsberechtigte gemäß § 2 Abs. 2 erster Satz FLAG, welcher Umstand einem Anspruch von Ihnen als lediglich subsidiär anspruchsberechtigter Person gemäß dem zweiten Satz dieser Bestimmung entgegensteht. Es wird Ihnen Gelegenheit…
…eigenen Regelungen, welcher der Familienangehörigen vorrangig anspruchsberechtigt ist. Die Anwendbarkeit des Unionsrechts wird zwar wie hier durch die Berufstätigkeit eines Elternteils in einem anderen Mitgliedstaat als dem Wohnsitzmitgliedstaat ausgelöst, dies bedeutet aber noch nicht, dass der im anderen Mitgliedstaat berufstätige Elternteil primär anspruchsberechtigt ist. Das…
…steht diese Leistung dem Elternteil zu, der die Kinder im Ausland im gemeinsamen Haushalt hat, und nicht mehr dem, der die Unterhaltskosten für die Kinder überwiegend trägt. Primär anspruchsberechtigt ist jener Elternteil, bei dem die Kinder haushaltszugehörig sind, d.h. bei dem die Kinder leben…
…eigenen Regelungen, welcher der Familienangehörigen vorrangig anspruchsberechtigt ist. Die Anwendbarkeit des Unionsrechts wird zwar wie hier durch die Berufstätigkeit eines Elternteils in einem anderen Mitgliedstaat als dem Wohnsitzmitgliedstaat ausgelöst, dies bedeutet aber noch nicht, dass der im anderen Mitgliedstaat berufstätige Elternteil primär anspruchsberechtigt ist. Das…
…RV/5101270/2017; BFG 9.4.2018, RV/7101954/2016). Wer von den unionsrechtlich grundsätzlich als anspruchsberechtige Personen anzusehenden Familienangehörigen tatsächlich primär oder sekundär (oder gar keinen) Anspruch auf österreichische Familienleistungen hat, ist daher nach dem nationalen Recht zu beurteilen (vgl. jeweils unter Verneinung eines…
…RV/7101889/2016; BFG 24.8.2017, RV/5101270/2017). Wer von den unionsrechtlich grundsätzlich als anspruchsberechtige Personen anzusehenden Familienangehörigen tatsächlich primär oder sekundär (oder gar keinen) Anspruch auf österreichische Familienleistungen hat, ist daher nach dem nationalen Recht zu beurteilen (vgl. jeweils unter Verneinung eines…
…beachten ist: Während des gemeinsamen Haushalts mit dem Kind kommt es nach nationalen Recht nicht auf die überwiegende Unterhaltskostentragung an. Nur wenn kein Haushaltsangehöriger anspruchsberechtigt ist, vermittelt die überwiegende Unterhaltskostentragung den Familienbeihilfenanspruch (§ 2 Abs. 2 FLAG 1967). Verzichtet der primär anspruchsberechtigte Elternteil gemäß § 2a Abs…
…hat dann Anspruch auf Familienbeihilfe, wenn keine andere Person nach dem ersten Satz anspruchsberechtigt ist. Primär maßgeblich ist, ob es sich bei dem Kind überhaupt um ein solches im Sinne des FLAG handelt und nicht oder allein - wie der Bf zunächst vermeinte - ob das Kind…
…richtet sich nach § 8 Abs. 2 bis 4. Selbst wenn also die Familienbeihilfe mit Zustimmung der primär anspruchsberechtigten Mutter auf das Konto des Sohnes überwiesen wurde, wird damit kein eigener Anspruch des Kindes auf Gewährung der Familienbeihilfe begründet. Die Auszahlungen an das Kind sind daher…