…Abs 1 Z 2 EStG 1988 sind folgende Ausgaben bei der Ermittlung des Einkommens als Sonderausgaben abzuziehen, soweit sie nicht Betriebsausgaben oder Werbungskosten sind: Beiträge und Versicherungsprämien ausgenommen solche im Bereich des BMSVG und solche im Bereich der prämienbegünstigten Zukunftsvorsorge (§ 108g) zu einer - freiwilligen Kranken-…
…1) Folgende Ausgaben sind bei der Ermittlung des Einkommens als Sonderausgaben abzuziehen, soweit sie nicht Betriebsausgaben oder Werbungskosten sind: […] 2. Beiträge und Versicherungsprämien ausgenommen solche im Bereich des BMSVG und solche im Bereich der prämienbegünstigten Zukunftsvorsorge (§ 108g) zu einer freiwilligen Kranken-, Unfall- oder Pensionsversicherung…
…EStG 1988 lautet auszugsweise: "[Folgende Ausgaben sind bei der Ermittlung des Einkommens als Sonderausgaben abzuziehen, soweit sie nicht Betriebsausgaben oder Werbungskosten sind:] Beiträge und Versicherungsprämien ausgenommen solche im Bereich des BMSVG und solche im Bereich der prämienbegünstigten Zukunftsvorsorge (§ 108g) zu einer ... - Lebensversicherung (Kapital- oder Rentenversicherung…
…nur als Sonderausgaben iSd § 18 EStG 1988 berücksichtig werden. Die Prämienbegünstigte Zukunftsvorsorge stelle weder Werbungskosten noch Sonderausgaben dar und sei daher nicht zu berücksichtigen. In der gegen die Einkommensteuerbescheide 2008 und 2009 eingebrachten Beschwerde vom 9. Juni 2011 wurde vorgebracht, der Bf sei als katholischer…
…Folgende Ausgaben sind bei der Ermittlung des Einkommens als Sonderausgaben abzuziehen, soweit sie nicht Betriebsausgaben oder Werbungskosten sind: […] 1. Beiträge und Versicherungsprämien ausgenommen solche im Bereich des BMSVG und solche im Bereich der prämienbegünstigten Zukunftsvorsorge (§ 108g) zu einer freiwilligen Kranken-, Unfall- oder Pensionsversicherung…
…Februar - Juli 2015 zu Versicherungen mit in Summe für Februar 2015 - Juli 2015 folgenden Beträgen: | Rechtsschutzversicherung | 209,47 | Unfallversicherung | 140,94 | Krankenversicherung | 625,86 7.3. Versicherungs-Polizze ab 01.02.2014 von Sparkassen-Versicherung zu prämienbegünstigter Zukunftsvorsorge gem. …
… 18 Abs. 1 Z 2 EStG 1988 idF BGBl. I Nr. 112/2012 "Beiträge und Versicherungsprämien (ausgenommen solche im Bereich des BMSVG und solche im Bereich der prämienbegünstigten Zukunftsvorsorge [§ 108g]) zu einer freiwilligen Kranken-, Unfall- oder Pensionsversicherung, ausgenommen Beiträge für die freiwillige Höherversicherung in der…
…worden. In Beantwortung eines Auskunftsersuchens teilte die AAA mit, bei dem Vertrag mit der Polizzennummer xx handle es sich um eine prämienbegünstigte Zukunftsvorsorge und bei dem Vertrag mit der Polizzennummer yy um ein Er- und Ablebensversicherung (Beginn 1. Jänner 2005). Mit Schreiben des Bundesfinanzgerichtes vom…
…Kommentar zu § 29 EStG 1998, Rz 15 aus, dass im Unterschied zur prämienbegünstigen Zukunftsvorsorge bei der Abfertigung Neu nicht zwischen prämienbegünstigten Beitragsleistungen und Überzahlungen differenziert werde. Steuerfrei sei der gesamte Betrag, der aufgrund einer Überweisung einer BV-Kasse zur Auszahlung gelangt sei. Diese Beurteilung gelte…
Das Bundesfinanzgericht ist nicht nur berechtigt, sondern auch verpflichtet, ohne Rücksicht auf den Erstbescheid oder die Beschwerdevorentscheidung abzusprechen. Das Bundesfinanzgericht trifft neuerlich eine Entscheidung und zwar so, als ob es die Sache erstmals nach den für sie geltenden materiell-rechtlichen Bestimmungen unter Beachtung der Verfahrensgrundsätze…
…sind: ... 2. Beiträge und Versicherungsprämien wenn der der Zahlung zugrundeliegende Vertrag vor dem 1. Jänner 2016 abgeschlossen worden ist, ausgenommen Beiträge und Versicherungsprämien im Bereich des BMSVG und solche im Bereich der prämienbegünstigten Zukunftsvorsorge (§ 108g) zu einer - freiwilligen Kranken-, Unfall- oder Pensionsversicherung, ausgenommen Beiträge für…
…Beiträge und Versicherungsprämien, wenn der der Zahlung zugrundeliegende Vertrag vor dem 1. Jänner 2016 abgeschlossen worden ist, ausgenommen Beiträge und Versicherungsprämien im Bereich des BMSVG und der prämienbegünstigten Zukunftsvorsorge (§ 108g) zu einer - freiwilligen Kranken-, Unfall- oder Pensionsversicherung, ausgenommen Beiträge für die freiwillige Höherversicherung in der…
…erster Satz EStG 1988 sind folgende Ausgaben bei der Ermittlung des Einkommens als Sonderausgaben abzuziehen, soweit sie nicht Betriebsausgaben oder Werbungskosten sind: Beiträge und Versicherungsprämien ausgenommen solche im Bereich des Betrieblichen Mitarbeitervorsorgegesetzes - BMVG und solche im Bereich der prämienbegünstigten Zukunftsvorsorge (§ 108g) zu einer - freiwilligen Kranken-…
…bestimmt: "(1) Folgende Ausgaben sind bei der Ermittlung des Einkommens als Sonderausgaben abzuziehen, soweit sie nicht Betriebsausgaben oder Werbungskosten sind: .... 2. Beiträge und Versicherungsprämien ausgenommen solche im Bereich des BMSVG und solche im Bereich der prämienbegünstigten Zukunftsvorsorge (§ 108g) zu einer - freiwilligen Kranken-, Unfall- oder Pensionsversicherung…
…gemäß § 18 das Einkommen vermindert haben. Gemäß § 18 Abs. 1 Z 2 EStG 1988 idF vor dem StRefG 2015/2016 sind Beiträge und Versicherungsprämien ausgenommen solche im Bereich des BMSVG und solche im Bereich der prämienbegünstigten Zukunftsvorsorge (§ 108g) zu einer freiwilligen Kranken-, Unfall- oder Pensionsversicherung…
…und damit ein Abzug nach § 20 Abs. 1 Z 4 erster Satz ausgeschlossen ist. 2. Beiträge und Versicherungsprämien ausgenommen solche im Bereich des BMSVG und solche im Bereich der prämienbegünstigten Zukunftsvorsorge (§ 108g) zu einer - freiwilligen Kranken-, Unfall- oder Pensionsversicherung, ausgenommen Beiträge für die freiwillige Höherversicherung…
…18. (1) Folgende Ausgaben sind bei der Ermittlung des Einkommens als Sonderausgaben abzuziehen, soweit sie nicht Betriebsausgaben oder Werbungskosten sind: ... 2. Beiträge und Versicherungsprämien ausgenommen solche im Bereich des BMSVG und solche im Bereich der prämienbegünstigten Zukunftsvorsorge (§ 108g) zu einer – freiwilligen Kranken-, Unfall- oder Pensionsversicherung…
…Renten und dauernde Lasten, die auf besonderen Verpflichtungsgründen beruhen. ... 2. Beiträge und Versicherungsprämien ausgenommen solche im Bereich des BMSVG und solche im Bereich der prämienbegünstigten Zukunftsvorsorge (§ 108g) zu einer -freiwilligen Kranken-, Unfall- oder Pensionsversicherung, ausgenommen Beiträge für die freiwillige Höherversicherung in der gesetzlichen Pensionsversicherung (einschließlich…
…Beiträge und Versicherungsprämien, wenn der der Zahlung zugrundeliegende Vertrag vor dem 1. Jänner 2016 abgeschlossen worden ist, ausgenommen Beiträge und Versicherungsprämien im Bereich des BMSVG und der prämienbegünstigten Zukunftsvorsorge (§ 108g) zu einer freiwilligen Kranken-, Unfall- oder Pensionsversicherung, ausgenommen Beiträge für die freiwillige Höherversicherung in der…
…Renten und dauernde Lasten, die auf besonderen Verpflichtungsgründen beruhen. ... 2. Beiträge und Versicherungsprämien ausgenommen solche im Bereich des BMSVG und solche im Bereich der prämienbegünstigten Zukunftsvorsorge (§ 108g) zu einer - freiwilligen Kranken-, Unfall- oder Pensionsversicherung, ausgenommen Beiträge für die freiwillige Höherversicherung in der gesetzlichen Pensionsversicherung (einschließlich…