…zuvor entgeltlich erworben wurde. Sowohl aus Sicht des Verkäufers als auch aus Sicht des Käufers lag ein (Tei)Betrieb vor. Ein Teilbetrieb ist ein organisch in sich geschlossener, mit einer gewissen Selbständigkeit ausgestatteter Teil eines Gewerbebetriebes, der es vermöge seiner Geschlossenheit ermöglicht, die gleiche Erwerbstätigkeit…
…Verluste führe, auf den weggefallenen Teilbetrieb als kleinste wirtschaftliche Einheit abzustellen. Für das Vorliegen eines Teilbetriebes würden folgende Merkmale sprechen: Selbständigkeit eines Betriebsteiles, eigenständige Lebensfähigkeit des Betriebsteiles, organische Geschlossenheit des Betriebsteiles innerhalb des Gesamtbetriebes das sei dann der Fall, wenn eigenes Anlagevermögen vorliege, räumliche Trennung…
…5578). Für die Annahme eines Teilbetriebes müssen aus der Sicht des Verkäufers zwingend kumulativ vorliegen (EStR Rz 5579): - Betriebsteil eines Gesamtbetriebes - Organische Geschlossenheit des Betriebsteiles innerhalb des Gesamtbetriebes - Gewisse Selbständigkeit des Betriebsteiles gegenüber dem Gesamtbetrieb - Eigenständige Lebensfähigkeit des Betriebsteiles. Nach ständiger Judikatur des VwGH müssen…
…die Annahme eines derartigen Teilbetriebes müssen nach Rsp des VwGH im Wesentlichen folgende Umstände gegeben sein: Es muss sich um einen Betriebsteil eines Gesamtbetriebes handeln, eine organische Geschlossenheit des Betriebsteils innerhalb des Gesamtbetriebs gegeben sein, sowie auch eine gewisse Selbständigkeit des Betriebsteiles gegenüber dem Gesamtbetrieb…
…330, ÖStZB 1983, 301, erläuterte der VwGH den Begriff des Teilbetriebes als den organisch in sich geschlossenen, mit einer gewissen Selbständigkeit ausgestatteten Teil eines Betriebes, der es vermöge seiner organischen Geschlossenheit ermöglicht, die gleiche Erwerbstätigkeit ohne weiteres fortzusetzen. Um von einem Teilbetrieb sprechen zu können…
…EStG veräußert wurde, steht der darin normierte Freibetrag nicht zu. Ein Teilbetrieb ist ein "organisch in sich geschlossener, mit einer gewissen Selbständigkeit ausgestatteter Teil eines Betriebes, der es vermöge seiner Geschlossenheit ermöglicht, die gleiche Erwerbstätigkeit ohne weiteres fortzusetzen" (E 17.2.1999, 97/14/0165…