…305, angeführten Regelungen auch für den Anspruch auf Familienbeihilfe. Die Aufnahme als ordentlicher Hörer gilt als Anspruchsvoraussetzung für das erste Studienjahr. Anspruch ab dem zweiten Studienjahr besteht nur dann, wenn für ein vorhergehendes Studienjahr die Ablegung einer Teilprüfung der ersten Diplomprüfung oder des ersten Rigorosums…
…anzunehmen, wenn sie die vorgesehene Studienzeit pro Studienabschnitt um nicht mehr als ein Semester oder die vorgesehene Ausbildungszeit um nicht mehr als ein Ausbildungsjahr überschreiten.... Die Aufnahme als ordentlicher Hörer gilt als Anspruchsvoraussetzung für das erste Studienjahr. Anspruch ab dem zweiten Studienjahr besteht nur dann…
…Wird ein Studienabschnitt in der vorgesehenen Studienzeit absolviert, kann einem weiteren Studienabschnitt ein Semester zugerechnet werden. Die Aufnahme als ordentlicher Hörer gilt als Anspruchsvoraussetzung für das erste Studienjahr. Anspruch ab dem zweiten Studienjahr besteht nur dann, wenn für ein vorhergehendes Studienjahr die Ablegung einer Teilprüfung…
…maßgeblichen gesetzlichen Bestimmungen im Wesentlichen an, dass grundsätzlich die Aufnahme als ordentlicher Hörer als Anspruchsvoraussetzung für das erste Studienjahr gelte. Nach der Judikatur des Unabhängigen Finanzsenates und des Bundesfinanzgerichtes genüge allerdings das Vorlegen einer Fortsetzungsbestätigung als reiner Formalakt nicht, um im ersten Studienjahr von einer…
…WS 2020/21 für diese Zeiträume die FB rückzufordern sei. 5. In der dagegen rechtzeitig erhobenen Beschwerde wird die ersatzlose Bescheidaufhebung beantragt und im Wesentlichen eingewendet: Für das erste Studienjahr sei der Nachweis der Aufnahme als ordentlicher Hörer ausreichend, um die FB-Anspruchsvoraussetzungen zu erfüllen…
…2022 und vom 3. Oktober 2022 bis 31. März 2023 jeweils durchgehend als ordentliche Hörerin zum Studium Translationswissenschaften für Spanisch und Englisch zugelassen (siehe Studiendatenauszug aus der Datenbank FABIAN). Sie hat im Jänner 2023 das Studium Translationswissenschaften abgebrochen (siehe Schreiben der Tochter, per Mail an…
…1 lit. b FLAG 1967, 3 StudFG 1992 sowie darauf, dass die Aufnahme als ordentlicher Hörer als Anspruchsvoraussetzung für das erste Studienjahr gelte. Tochter K, habe ihre Berufsausbildung an der FH mit 19. Mai 2014 abgebrochen, daher sei ein Anspruch auf FB für den angeführten…
…305, angeführten Regelungen auch für den Anspruch auf Familienbeihilfe. Die Aufnahme als ordentlicher Hörer gilt als Anspruchsvoraussetzung für das erste Studienjahr. Anspruch ab dem zweiten Studienjahr besteht nur dann, wenn für ein vorhergehendes Studienjahr die Ablegung einer Teilprüfung der ersten Diplomprüfung oder des ersten Rigorosums…
…nur dann anzunehmen, wenn sie die vorgesehene Studienzeit pro Studienabschnitt um nicht mehr als ein Semester oder die vorgesehene Ausbildungszeit um nicht mehr als ein Ausbildungsjahr überschreiten. Die Aufnahme als ordentlicher Hörer gelte als Anspruchsvoraussetzung für das erste Studienjahr. Familienbeihilfenanspruch bestehe nur dann, wenn die…
…1 lit. b FLAG 1967). Nach dem elften Satz des § 2 Abs. 1 lit. b FLAG 1967 gilt als Anspruchsvoraussetzung für das erste Studienjahr die Aufnahme als ordentlicher Hörer. Gemäß § 6 Abs. 3 FLAG 1967 führt ein zu versteuerndes Einkommen (§ 33 Abs. 1 EStG 1988…
… 2 Abs. 1 lit. b FLAG 1967 vorliege. Der Umstand, dass eine Aufnahme als ordentlicher Hörer vorliege, vermöge den Anspruch auf Familienbeihilfe nicht zu begründen. Die Zulassung an einer Universität oder Fachhochschule zum Studium bzw. die Bestätigung über die Fortsetzung desselben sei als reiner Formalakt…
…0001; 16.03.2005, 2004/14/0114). C wurde wie aktenkundig als ordentliche Hörerin der Studienrichtung Architektur aufgenommen und hat im ersten Semester Prüfungen abgelegt; durch die während des ersten Studienjahres eingetretene Schwangerschaft und deren Begleitumstände wurde sie an der Fortführung des Studiums gehindert. Die…
Gemäß § 2 Abs. 1 lit. b FLAG 1967 gilt die Aufnahme als ordentlicher Hörer als Anspruchsvoraussetzung für das erste Studienjahr. Weitere Voraussetzungen sind dem FLAG 1967 nicht zu entnehmen. Bei Abbruch des Studiums nach dem ersten Studienjahr ist demnach kein Prüfungsnachweis erforderlich (vgl. Lenneis in…
…dass ihr Sohn im Wintersemester 2024 ein Bachelorstudium an der FH Joanneum aufgenommen habe und daher im ersten Studienjahr die Aufnahme als ordentlicher Hörer ausreichend sei. Im Vorlageantrag wurde dieses Vorbringen aufrechterhalten. Im Verfahren wurden insbesondere die Vorhaltsbeantwortungen vom 11.10.2025 und vom 08…
…den Zeitraum 04/2018 bis 10/2018, da der Sohn der Bf. nicht als ordentlicher Hörer an einer Universität aufgenommen worden sei. In der gegen diesen Bescheid von der Bf. eingebrachten Beschwerde vom 10.11.2018 wurde im Wesentlichen ausgeführt, dass der Sohn der Bf…
…legte die Beschwerdeführerin dazu das Studienblatt der Universität Wien für das Sommersemester 2014 sowie Studienbestätigungen vor, denen zufolge ihr Sohn Sommersemester 2014 und Wintersemester 2014/2015 als ordentlicher Hörer zur Fortsetzung des Bachelorstudiums Kunstgeschichte gemeldet war. Weiters wurde das Sammelzeugnis vom 19.11.2014 vorgelegt…
…Nr. 305, angeführten Regelungen auch für den Anspruch auf Familienbeihilfe. Die Aufnahme als ordentlicher Hörer gilt als Anspruchsvoraussetzung für das erste Studienjahr. Anspruch ab dem zweiten Studienjahr besteht nur dann, wenn für ein vorhergehendes Studienjahr die Ablegung einer Teilprüfung der ersten Diplomprüfung oder des ersten…
…7. September 2015, wonach A ab dem Sommersemester 2015 als ordentlicher Hörer an der Universität inskribiert ist. Mit Bescheid über die Rückforderung zu Unrecht bezogener Beträge an Familienbeihilfe und Kinderabsetzbetrag für die Monate Oktober 2014 bis Februar 2015 vom 18. September 2015 wurde die Bf…
…Frau S (= Beschwerdeführerin, Bf) hatte für den Sohn A, geb. 3.5.1988, der ab dem Wintersemester 2010 als ordentlicher Hörer für das Studium der "Geographie", C033655, an der Universität X gemeldet war, Familienbeihilfe (FB) und Kinderabsetzbetrag (KAB) bezogen. Im Rahmen einer vom Finanzamt…
…Bescheid auch festhalten, sieht § 2 Abs 1 lit b FLAG vor, dass die Aufnahme als ordentlicher Hörer als Anspruchsvoraussetzung für das erste Studienjahr gilt. Die Inskriptionsbestätigungen als Nachweis dazu liegen Ihnen für das Winter- und das Sommersemester 2015/16, als erstes Studienjahr, von der PMU…