…der Tz 2 wie eingereicht veranlagt. Tz. 2 Abweichungen Selbstanzeige: In den Jahren 2009 bis 2011 werden Substanzgewinne und ausschüttungsgleiche ordentliche Erträge der Wertpapierfonds (***1*** & ***2***) angesetzt. Die unbeabsichtigt nicht angesetzten Zinsen/Dividenden aus Aktien 2010 werden angesetzt und die jeweilige Quellensteuer lt. DBA berücksichtigt…
…von der schweizerischen Zahlstelle gem. Art. 9 des Steuerabkommens der Republik Österreich und der Schweiz für das Jahr 2003 geschätzt. Jahr: 2003 Kontostand: € 255.568,00 Der geschätzte Betrag umfasst ordentliche Erträge (Zinsen, Dividenden, sonstige Ausschüttungen) und außerordentliche Erträge (Substanzgewinne, Spekulationsgewinne bzw. realisierte Wertsteigerungen).…
…alle Erträge immer ausgeschüttet worden seien, findet in übermittelten Unterlagen keine Deckung. Darüber hinaus wird dieses Vorbringen im Vorlageantrag (zunächst) wieder relativiert und ausgeführt, die Zinserträge von Anleihen seien gesammelt und viermal jährlich ausgeschüttet worden. Folgt man den letztgenannten Ausführungen wären tatsächlich nur ordentliche Fondserträge…
…Die Erträge eines AIF könnten Dividenden, Zinsen oder auch Substanzgewinne sein. Bei den Erträgen im Beschwerdefall handle es sich um Dividenden. Aber selbst wenn dem nicht so wäre - Geld habe ja kein "Mascherl" - bestimme doch § 186 Abs. 6 InvFG eine Ausschüttungsreihenfolge, wonach zunächst ordentliche Erträge…
…auf ordentliche Erträge abgezogen werden (vgl. Marschner in JAKOM, 2010, § 93 Tz 41 - 47). Aus den dem Bundesfinanzgericht mit Schreiben vom 15.5.2018 vorgelegten Unterlagen ist ersichtlich, dass die betreffenden Kapitalertragsteuern an die Bf. ausgeschüttet und von ihr sowohl im Jahresabschluss 2006 als Ertrag…
…aufgebracht werden durch: 2.1. Mitgliedsbeiträge, Spenden und Schenkungen 2.2. Öffentliche und private Zuwendungen, Förderungen und Sponsorengelder 2.3. Erträge aus Veranstaltungen von Fort- und Weiterbildungsmaßnahmen 2.4. ordentliche und außerordentliche Erträge und Gewinnausschüttungen aus Beteiligungen iSd § 4 lit. r [ehemals lit. q]. 3…
…aufgebracht werden durch: 2.1. Mitgliedsbeiträge, Spenden und Schenkungen 2.2. Öffentliche und private Zuwendungen, Förderungen und Sponsorengelder 2.3. Erträge aus Veranstaltungen von Fort- und Weiterbildungsmaßnahmen 2.4. ordentliche und außerordentliche Erträge und Gewinnausschüttungen aus Beteiligungen iSd § 4 lit. r [ehemals lit. q]. 3…
…dies, dass nur die Erträgnisse des Kapitalstammes von Bedeutung sind, nicht hingegen der Kapitalstamm selbst, seine Wertsteigerungen und Wertminderungen (vgl. VwGH 11.11.2008, 2006/13/0088). Das Anlagesystem des XY bildete auch den Gegenstand von Verfahren vor den ordentlichen Gerichten - wie der Bf. selbst…
…1 z 1 lit. a) BAO den Antrag auf Durchführung einer mündlichen Verhandlung vor dem gesamten Berufungssenat. Sollte der UFS (nun Bundesfinanzgericht) die Auffassung vertreten, es läge hinsichtlich der Vermietung des Objektes Strasse ertragsteuerlich Liebhaberei vor, wird der Antrag (Eventualantrag) gestellt, dass im Hinblick auf…
…ist eine ordentliche Revision an den Verwaltungsgerichtshof nach Art. 133 Abs. 4 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG) nicht zulässig. Entscheidungsgründe 1. Sachverhalt Gemäß Grundbuchsauszug befand sich die Liegenschaft in ***1*** seit 29.05.2015 im Eigentum der Eltern des Beschwerdeführers (Bf). Bezüglich der Erträge aus der…
…Februar 2025 durchgeführter mündlicher Verhandlung zu Recht: Die Beschwerde wird als unbegründet abgewiesen. Der angefochtene Bescheid bleibt unverändert. Die ordentliche Revision an den Verwaltungsgerichtshof nach Art 133 Abs 4 B-VG nicht zulässig. Entscheidungsgründe Verfahrensgang: Der Beschwerdeführer hat in der Einkommensteuererklärung für das Jahr 2020…
…Salzburg, gegen den Bescheid des Finanzamtes F A vom 31.1.2018 betreffend Einkommensteuer 2014 nach Durchführung einer mündlichen Verhandlung zu Recht erkannt: Die Beschwerde wird abgewiesen. Eine ordentliche Revision an den Verwaltungsgerichtshof gegen dieses Erkenntnis gemäß Art 133 Abs 4 B-VG ist zulässig (…
…des Finanzamtes F A vom 5.4.2018 betreffend Abweisung des Antrages auf Wiederaufnahme des Verfahrens betreffend Einkommensteuer 2012 zu Recht erkannt: Die Beschwerde wird abgewiesen. Eine ordentliche Revision an den Verwaltungsgerichtshof gegen dieses Erkenntnis gemäß Art 133 Abs 4 B-VG ist nicht zulässig (…
…eine ordentliche Revision beim Verwaltungsgerichtshof nach Art. 133 Abs. 4 Bundesverfassungsgesetz (B-VG) zulässig. Entscheidungsgründe A. Im Betriebsprüfungs- und Beschwerdeverfahren dargestellter Sachverhalt 1. Im Rahmen einer Betriebsprüfung (Niederschrift vom 11.11.2011; BP-Bericht vom 28.11.2011) wurden von der Bf. steuerfrei belassene Erträge…
…Die Beschwerde wird gemäß § 279 BAO als unbegründet abgewiesen. II. Gegen dieses Erkenntnis ist eine ordentliche Revision an den Verwaltungsgerichtshof nach Art. 133 Abs. 4 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG) nicht zulässig. Entscheidungsgründe A.) Verfahrensgang / Sachverhalt: A.1.) Der Beschwerdeführer hat ausschließlich in Österreich einen Wohnsitz…
…Recht erkannt: I. Die Beschwerde wird gemäß § 279 BAO als unbegründet abgewiesen. II. Gegen dieses Erkenntnis ist eine ordentliche Revision an den Verwaltungsgerichtshof nach Art. 133 Abs. 4 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG) nicht zulässig. Entscheidungsgründe Strittig ist im konkreten Beschwerdefall die Anwendung der Kleinunternehmerregelung gem. …
…X1-X5 zu Recht erkannt: I. Die Beschwerde wird gemäß § 279 BAO als unbegründet abgewiesen. II. Gegen dieses Erkenntnis ist eine ordentliche Revision an den Verwaltungsgerichtshof nach Art. 133 Abs. 4 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG) nicht zulässig. Entscheidungsgründe I. Verfahrensgang Die Beschwerdeführerin (in der Folge…
…gemäß § 279 BAO Folge gegeben. Die Bemessungsgrundlagen und die Höhe der festgesetzten Abgabe sind dem Ende der Entscheidungsgründe zu entnehmen und bilden einen Bestandteil des Spruches dieses Erkenntnisses. II. Gegen dieses Erkenntnis ist eine ordentliche Revision an den Verwaltungsgerichtshof nach Art. 133 Abs. 4 Bundes…
…und A5 zu Recht erkannt: I. Die Beschwerde wird gemäß § 279 BAO als unbegründet abgewiesen. II. Gegen dieses Erkenntnis ist eine ordentliche Revision an den Verwaltungsgerichtshof nach Art. 133 Abs. 4 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG) nicht zulässig. Entscheidungsgründe I. Verfahrensgang Die Beschwerdeführerin (in der Folge…
…A1-A5 zu Recht erkannt: I. Die Beschwerde wird gemäß § 279 BAO als unbegründet abgewiesen. II. Gegen dieses Erkenntnis ist eine ordentliche Revision an den Verwaltungsgerichtshof nach Art. 133 Abs. 4 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG) nicht zulässig. Entscheidungsgründe I. Verfahrensgang Die Beschwerdeführerin (in der Folge…