…3. April 2025 wurde durch den rechtsfreundlichen Vertreter gegen das Erkenntnis vom 20. Februar 2026 eine ordentliche Revision im Wege des elektronischen Rechtsverkehrs (ERV) direkt beim Verwaltungsgerichtshof eingebracht. Gem § 25a Abs 5 VwGG ist die Revision beim Verwaltungsgericht einzubringen. Mit verfahrensleitender Anordnung des Verwaltungsgerichtshofes (datiert…
BESCHLUSS Das Bundesfinanzgericht hat durch die Richterin R über den Antrag des X, auf Bewilligung der Verfahrenshilfe im Verfahren betreffend die Erhebung einer ordentlichen Revision an den Verwaltungsgerichtshof gegen das Erkenntnis des Bundesfinanzgerichts vom 22. September 2016, RV/2100819/2014, betreffend Zurückweisung eines Antrags auf…
… 25a Abs 1 VwGG ist gegen dieses Erkenntnis eine ordentliche Revision an den Verwaltungsgerichtshof durch die vor dem Bundesfinanzgericht belangte Behörde unzulässig. Entscheidungsgründe Sachverhalt Gegen die Beschwerdeführerin (Bf) wurde wegen des ihr angelasteten Vergehens: Abstellen des mehrspurigen Kraftfahrzeuges mit dem behördlichen Kennzeichen W- in einer…
…das Studium tatsächlich abgebrochen worden sei. Der Bf. beantwortete den Vorhalt wie folgt: "Meine Tochter ... hat sich als ordentliche Studentin in das Bachelorstudium an der Universität Wien Anfangs September eingetragen. Anbei finden Sie die Studienbestätigung sowie die Zahlungsvorgänge auf ihrem Studienbeitragskonto, um klar zu stellen…
…2025 bereits nach Ablauf der Revisionsfrist erfolgt ist. Ebenso ist die postalische Einbringung der Revision beim Verwaltungsgericht am 24. April 2025 als verspätet zu qualifizieren. Wurde bei einer (ordentlichen) Revision die Einbringungsfrist versäumt, so hat das Verwaltungsgericht diese gemäß § 30a Abs 1 VwGG ohne weiteres…
…Markus Knechtl LL.M. in der Verfahrenshilfesache ***Bf1***, ***Bf1-Adr***, betreffend Bewilligung der Verfahrenshilfe im Verfahren wegen der Erhebung einer ordentlichen Revision an den Verwaltungsgerichtshof gegen das Erkenntnis des Bundesfinanzgerichts vom 15. April 2021, RV/7103009/2020, betreffend Einkommensteuer 2017 zur Steuernummer ***BF1StNr1*** beschlossen: I…
BESCHLUSS Das Bundesfinanzgericht hat durch den Richter R. über die Revision des Finanzamtes XX gegen den Beschluss des Bundesfinanzgerichtes vom 12.1.2015, RV/5101604/2014 (mitbeteiligte Partei: mP) beschlossen: Die Revision wird zurückgewiesen. Eine Revision an den Verwaltungsgerichtshof ist nach Art. 133 Abs. 4…
BESCHLUSS Das Bundesfinanzgericht hat durch den Richter Dr. Rudolf Wanke über den Antrag der ***1*** ***2*** MBA, ***3***, ***4***, ihr Verfahrenshilfe zur Erhebung einer ordentlichen Revision gegen den Beschluss BFG 12. 12. 2022, RV/7102805/2022, betreffend die Beschwerde der Antragstellerin vom 10. Februar 2022…
BESCHLUSS Das Bundesfinanzgericht hat durch den Richter***Ri*** über den Antrag des ***Bf1***, ***Bf1-Adr***, ihm Verfahrenshilfe zur Einbringung einer ordentlichen Revision gegen den Beschluss des Bundesfinanzgerichtes vom 21. Juli 2026, GZ. RV/5100480/2026, mit dem im Verfahren um Bewilligung einer Nachsicht gemäß § 236…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch die Ri in der Beschwerdesache Bf, über die Beschwerde vom 12.05.2016 gegen den Bescheid der belangten Behörde Finanzamt Baden Mödling vom 20.04.2016 betreffend Abweisung des Antrages auf Ausgleichszahlung für den Zeitraum Jän. 2014…
…Vorbringen der Antragstellerin nicht geeignet, das Vorliegen eines unverhältnismäßigen Nachteils darzutun. Nach ständiger Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes hat die Antragstellerin - unabhängig vom Nichtvorliegen eines zwingenden öffentlichen Interesses - in ihrem Antrag zu konkretisieren, worin für sie der unverhältnismäßige Nachteil gelegen wäre (z.B. VwGH 24.9.2018…
…her, um derart außergewöhnliche Geschäfte gehandelt, dass unter Beachtung der Sorgfaltspflichten eines ordentlichen Kaufmannes ein Fortführen der Geschäftsbeziehung über die ersten Teillieferungen hinaus kaum möglich gewesen wäre. Allein aufgrund des Umfangs der Lieferungen im Vergleich zur übrigen Geschäftstätigkeit sei eine erhöhte Sorgfaltspflicht seitens der Bf…
…Vertretung der Lieferantin wegen der Abgabe der UVA, etc.) der konzernüblichen Vorgangsweise entsprachen. Die Vorgangsweise sei aber auch als branchenüblich anzusehen. Sie wird seit vielen Jahren von der deutschen Steuerfahndung als ordentlich und branchenüblich verstanden. Goldgranulat, sogenanntes Industriegold, wird in den deutschen Umsatzsteuerrichtlinien als handelsübliche…
…4 VwGG kraft Gesetzes nicht zulässig. Gegen diese Entscheidung ist gemäß Art. 133 Abs. 4 B-VG eine ordentliche Revision durch die belangte Behörde nach Art. 133 Abs. 6 Z 2 B-VG nicht zulässig. Entscheidungsgründe Verfahrensgang: Das mehrspurige Kraftfahrzeug mit dem behördlichen Kennzeichen Vienna…
…25a Abs. 4 VwGG kraft Gesetzes nicht zulässig. Gegen diese Entscheidung ist gemäß Art. 133 Abs. 4 B-VG eine ordentliche Revision durch die belangte Behörde nach Art. 133 Abs. 6 Z 2 B-VG nicht zulässig. Entscheidungsgründe Der Magistrat der Stadt Wien, Magistratsabteilung 67…
…4 VwGG kraft Gesetzes nicht zulässig. Gegen diese Entscheidung ist gemäß Art. 133 Abs. 4 B-VG eine ordentliche Revision durch die belangte Behörde nach Art. 133 Abs. 6 Z 2 B-VG nicht zulässig. Entscheidungsgründe Der Beschwerdeführer (Bf.) ist Zulassungsbesitzer des mehrspurigen Kraftfahrzeuges mit…
| | Beschluss Das Bundesfinanzgericht hat durch die Richterin A in der ordentlichen Revisionssache des Herrn Antragswerber, Wohnsitzadresse, vertreten durch B Wirtschaftsprüfungs- und Steuerberatungs-GmbH, Kanzleiadresse, über den Antrag vom 16.02.2017 auf Wiedereinsetzung in den vorigen Stand gemäß § 46 VwGG wegen Versäumung der…
…Der Bf. beantworte alle Anfragen, die ihn erreichen würden und das auch zeitgemäß. Der Bf. habe auch vor Gericht schon glaubhaft dargelegt, dass teilweise wichtige Schreiben nicht ordentlich zugestellt würden. Sehr oft würden dem Bf. Schreiben anderer Leute zugestellt. Die bel. Beh. habe hunderte Antworten…
…Vorstudienlehrganges als außerordentliche Hörerin nicht § 3 des Studienförderungsgesetzes (StudFG) unterliegen würde, da sie nicht zu den'für ordentliche Studien eingerichteten Prüfungen zugelassen war. Mangels Vorliegens einer Berufsausbildung bestünde daher kein Anspruch auf Familienbeihilfe. Bezüglich dieser Beschwerdevorentscheidung ergeht der gegenständliche Vorlageantrag. II. Rechtliche Beurteilung Der Verwaltungsgerichtshof…
… Das Finanzamt erklärte dazu, dass beide Lieferanten für den „im Verborgenen agierenden L M“ tätig waren. „Bei der Firma A GmbH handelte es sich nach dem Ermittlungsergebnis definitiv um kein am Markt zur Entfaltung einer ordentlichen wirtschaftlichen Tätigkeit produktives Unternehmen. Nach vorliegenden Informationen des Firmengründers…