…4 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG) nicht zulässig. Entscheidungsgründe Die beschwerdeführende GmbH (Bf.) ist eine mit Gesellschaftsvertrag vom 07. Juli 1998 errichtete Gesellschaft. Gegenstand des Unternehmens ist laut Firmenbuch u. a. die Vermittlung von Versicherungsverträgen jeglicher Art und die Vermietung von Kraftfahrzeugen ohne Beistellung eines Lenkers…
…Beschwerdeführerin, eine Gesellschaft mit beschränkter Haftung, betreibt die gewerbsmäßige Beförderung von Gütern mit Kraftfahrzeugen und verfügt über die Berechtigung, das Gewerbe der Spediteure einschließlich der Transportagenden auszuüben. Über eine Gewerbeberechtigung für die Vermietung von Kraftfahrzeugen ohne die Beistellung eines Lenkers verfügte die Beschwerdeführerin nicht. Die…
…ihre Tätigkeit in allen ihren Gewerbebereichen vollständig ein. Die für die ***KG1*** ebenfalls bestehende Gewerbeberechtigung zur Ausübung des Gewerbes Vermietung von Kraftfahrzeugen ohne Beistellung eines Lenkers wurde gleichzeitig per 20.8.2014 zurückgelegt (siehe Beilage Gewerbezurücklegung vom 19.8.2014). Auch die für die ***KG1***…
…Die XY GesnbR hat einen eigenen Fuhrpark; diese Fahrzeuge, wurden von den Paketzustellern verwendet. Die Beschwerdeführerin verfügte im verfahrensgegenständlichen Zeitraum jedoch über keine Gewerbeberechtigung für die Vermietung von Kraftfahrzeugen ohne die Beistellung eines Lenkers. Auf diesen Fahrzeugen war neben dem Logo der B GmbH die…
…November 2003 gegründet. Gegenstand des Unternehmens war die Organisation von Veranstaltungen und Kongressen, die Vermietung von Einrichtungen und Ausstattungen zur Abhaltung von Veranstaltungen, die Vermietung von Kraftfahrzeugen ohne Beistellung eines Lenkers, die Durchführung von Kleintransporten, die Ausübung des Mietwagengewerbes, der Handel mit Waren aller Art…
…November 2003 gegründet. Gegenstand des Unternehmens war die Organisation von Veranstaltungen und Kongressen, die Vermietung von Einrichtungen und Ausstattungen zur Abhaltung von Veranstaltungen, die Vermietung von Kraftfahrzeugen ohne Beistellung eines Lenkers, die Durchführung von Kleintransporten, die Ausübung des Mietwagengewerbes, der Handel mit Waren aller Art…
…ist auf § 12 der Zulassungsstellenverordnung Bedacht zu nehmen, wonach die im Kraftfahrzeugverleih eingesetzten Kraftfahrzeuge von der Zulassungsbehörde mit der kraftfahrrechtlichen Verwendungsbestimmung ,,Kennziffer 22" - zur Verwendung für die gewerbsmäßige Vermietung ohne Beistellung eines Lenkers - zum Verkehr zugelassen werden müssen (Zulassungsschein). Dem vorliegenden ,,Autopool"-Modell, 5 Rechtssubjekte…
… 12 Abs. 2 Z 2 lit b UStG 1994 gegeben sei. Als Gründe wurden angeführt: Der begünstigte Verwendungszweck (zur Verwendung für die gewerbsmäßige Vermietung ohne Beistellung eines Lenkers, Kennziffer 22) sei in den Zulassungsscheinen nicht vermerkt worden, in den KFZ Versicherungsurkunden befänden sich keine Vermerke…
…Beschwerdeführerin erst ab 22. Juli 2008 über eine Gewerbeberechtigung für die Vermietung von Kraftfahrzeugen ohne Beistellung eines Lenkers. Nach einer vom Bundesfinanzgericht durchgeführten Abfrage im Kraftfahrzeug-Zentralregister des Bundesministeriums für Inneres war im verfahrensgegenständlichen Zeitraum auf die Beschwerdeführerin nur ein Lastkraftwagen angemeldet; dieser war nicht…
…K KG genannt. Ihr früherer Firmenname war J1 und Anfang 2013 wurde sie in L. GmbH&CoKG umbenannt. Die K KG war durch die Vermietung von Kraftfahrzeugen (LKW) ohne Beistellung eines Lenkers gewerblich tätig. Sie erzielte aus dieser Tätigkeit im Wirtschaftsjahr 2006 rd. € 24…
…diese von ihm das Auto mit dem Kennzeichen Vienna seit Anfang März 2018 ohne Beistellung eines Lenkers miete und durch den Vertrag für alles hafte, inklusive Auskünfte über Lenker usw. Er sei nur der Zulassungsesitzer, weder der Fahrer, noch derjenige, der den Lenker bekanntgeben könne…
…sei am 22. September 2017 mit erstmaliger Verwendungsbestimmung "22" (zur Verwendung für die gewerbsmäßige Vermietung ohne Beistellung eines Lenkers bestimmt) erfolgt. Im Kaufvertrag sei ein Kilometerstand von 12 km festgehalten worden. Es könne in diesem Zusammenhang von der Lieferung eines Neufahrzeugs ausgegangen werden. Im vorliegenden…
…mehr bewegt. Es handelt sich um ein Carsharing-Fahrzeug. Der Beschwerdeführer verfügt seit ***Datum*** über eine Berechtigung für die "Vermietung von beweglichen Sachen ausgenommen Waffen, Medizinprodukten und Luftfahrzeugen" mit dem Berufszweig "Vermietung von KFZ ohne Beistellung eines Lenkers" (Bestätigung Beschwerdeführer in der mündlichen Verhandlung; Unternehmensinformation…
…***1***, gegründet. Die dabei eingetragenen Geschäftsführer waren ***10*** und AX. Als Geschäftszweig wurde die Vermietung von Kraftfahrzeugen ohne Beistellung eines Lenkers, das Anbieten von Internet-Leistungen und Telefondiensten sowie der Handel von Waren aller Art angemeldet. Am 4. November 2011 wurde die Geschäftsführung von Dragutin…
…Umstand) der Versicherung bestimmt. Bei der Bf. seien die prüfungsfeststellungsgegenständlichen Fahrzeuge unter der Kennziffer 01 - "zu keiner besonderen Verwendung bestimmt" - in der Zulassungsbescheinigung eingetragen und nicht unter der Kennziffer 022 - "zur Verwendung für die gewerbsmäßige Vermietung ohne Beistellung eines Lenkers bestimmt". Gemäß § 3 Z 3…
…entgeltlichen Überlassung von KFZ Umsätze mit einem Entgelt in Höhe von insgesamt 32.500,00 €. Aus dem laufenden Betrieb erwuchsen Bf Vorsteuern in Höhe von insgesamt 318,00 €. Bf ist Mitglied der Fachgruppe Beförderungsgewerbe mit Personenkraftwagen - Vermieten von KFZ ohne Beistellung eines Lenkers…
…Gewerbe „Vermietung von Kraftfahrzeugen ohne Beistellung eines Lenkers“ auszuüben. Auf den Namen der Beschwerdeführerin wurde am 25. Februar 2005 mit der D ein B-Systempartnervertrag abgeschlossen; die diesbezüglichen Vertragsverhandlungen haben die Mutter der Beschwerdeführerin und ihr damaliger Ehegatte geführt. Bestandteil eines Systempartnervertrages waren die Systemhandbücher…
…des Fahrzeuges zur gewerbsmäßigen Beförderung oder zur gewerbsmäßigen Vermietung ohne Beistellung eines Lenkers eine Bestätigung der zuständigen gesetzlichen Interessenvertretung über das Vorliegen der Berechtigung zu dieser Verwendung; d) bei der erstmaligen Zulassung eines Fahrzeuges für Diplomaten eine Bestätigung des Bundesministeriums für europäische und internationale Angelegenheiten…
…Umfang aufrecht erhalten und ergänzend vorgebracht, dass der Bf am 22.4.2003 einen Gewerbeschein für Vermietung von Kraftfahrzeugen ohne Beistellung eines Lenkers erworben habe (was der beigelegte Ausdruck bescheinige) und dies zum damaligen Zeitpunkt die einzige Einkunftsquelle gewesen sei. Weiters sei die von der…
…habe ein Leihwagengewerbe angewendet ("Mietwagen ohne Beistellung eines Lenkers"), die Verwendungsbestimmung im Zulassungsschein sei aufgrund versicherungsrechtlicher Bestimmungen von erheblicher Bedeutung. Bei einem Falschantrag käme es zu einem Regress der Versicherung. Es wird ein Mail von 18.11.2015 eines Herrn S von der Donauversicherung seitens…