…offenbares Missverhältnis zwischen Leistung und Gegenleistung ist gegeben, wenn sich nach Lage des Falles für den einen Teil auf jeden Fall eine Vermögenseinbuße, für den anderen Teil auf jeden Fall eine Bereicherung ergibt. Bei der Feststellung, ob ein solches krasses Missverhältnis zwischen den beiderseitigen Leistungen…
…wenn eine Grundstücksschenkung im dargelegten Sinn vorliegt und diese Schenkung (Erwerbsvorgang) einvernehmlich rückgängig gemacht wird. 7. Das Vorgesagte zusammenfassend entscheidet den vorliegenden Beschwerdefall somit Folgendes: Das Angehörigenverhältnis Vater- Tochter und das offenbare Missverhältnis zwischen Leistung (Verkehrswert der Liegenschaft) und Gegenleistung (Kapitalwert des Wohnungsgebrauchsrechtes) rechtfertigt die…
…eine (gemischte) Schenkung bei einem offenbaren Missverhältnis zwischen Leistung und Gegenleistung naheliegt, wenn aus den Verhältnissen der Personen zu vermuten ist, dass sie - aus privaten Motiven - einen zum Teil entgeltlichen, zum Teil unentgeltlichen Vertrag schließen wollten. Ein offenbares Missverhältnis zwischen Leistung und Gegenleistung ist gegeben…
…Vertragspartner einander nichts schenken wollen. Bei Zuwendungen zwischen nahen Angehörigen wird das subjektive Element des "Bereichernwollens" hingegen vermutet; das Vorliegen des Bereicherungswillens kann aus dem Sachverhalt erschlossen werden. Eine gemischte Schenkung liegt bei einem offenbaren Missverhältnis zwischen Leistung und Gegenleistung nahe, wenn aus den Verhältnissen…
…mwN). Sie liegt bei einem offenbaren Missverhältnis zwischen Leistung und Gegenleistung nahe, wenn aus den Verhältnissen der Personen zu vermuten ist, dass sie - aus privaten Motiven - einen zum Teil entgeltlichen, zum Teil unentgeltlichen Vertrag schließen wollten. Ein offenbares Missverhältnis zwischen Leistung und Gegenleistung ist gegeben…
…Bf. der ursprüngliche Kaufpreis der Wohnung nur vom Vater des Bf. und nicht etwa zu einem Teil auch von der ehemaligen Lebensgefährtin getragen wurde. Gegenständlich liegt ein offenbares Missverhältnis zwischen Leistung und Gegenleistung dar, da sich für die ehemalige Lebensgefährtin auf jeden Fall eine Vermögenseinbuße…
…Ein offenbares Missverhältnis zwischen Leistung und Gegenleistung ist gegeben, wenn sich nach Lage des Falles für den einen Teil auf jeden Fall eine Vermögenseinbuße, für den anderen Teil auf jeden Fall eine Bereicherung ergibt (VwGH 23.4.2014, 2010/13/0139). Zur Gegenleistung zählt auch…
…mwN). Sie liegt bei einem offenbaren Missverhältnis zwischen Leistung und Gegenleistung nahe, wenn aus den Verhältnissen der Personen zu vermuten ist, dass sie - aus privaten Motiven - einen zum Teil entgeltlichen, zum Teil unentgeltlichen Vertrag schließen wollten. Ein offenbares Missverhältnis zwischen Leistung und Gegenleistung ist gegeben…
…des Rechtsgeschäftes gewollt und ausdrücklich oder schlüssig zum Ausdruck gebracht haben (vgl. das hg. Erkenntnis vom 29. Oktober 2003, 2001/13/0211, mwN). Eine (gemischte) Schenkung kann bei einem offenbaren Missverhältnis zwischen Leistung und Gegenleistung in Betracht kommen. Ein solches offenbares Missverhältnis liegt dann vor…
…einem offenbaren Missverhältnis zwischen Leistung und Gegenleistung nahe, wenn aus den Verhältnissen der Personen zu vermuten ist, dass sie - aus privaten Motiven - einen zum Teil entgeltlichen, zum Teil unentgeltlichen Vertrag schließen wollten. Ein offenbares Missverhältnis ist gegeben, wenn sich für einen Teil eine Vermögenseinbuße und…
…Teiles gegenübersteht und die Bereicherung des anderen Teiles von demjenigen, der die höherwertige Leistung erbringt, gewollt ist; eine solche (gemischte) Schenkung kommt somit bei einem offenbaren Missverhältnis zwischen Leistung und Gegenleistung in Betracht. Bei der Feststellung, ob ein krasses Missverhältnis zwischen den beiderseitigen Leistungen (geringfügige…
…des Grundstückes berechnet werden. Würden die Parteien für die Abtretung des Baurechtes eine Gegenleistung vereinbaren, die unter dem Einheitswert liegt, sei nicht notwendigerweise von einer gemischten Schenkung auszugehen. Eine gemischte Schenkung liege nur bei einem offenbaren Missverhältnis zwischen Leistung und Gegenleistung vor. Auf Grund der…
…grundsätzlicher Bedeutung zu lösen. Die Feststellung, dass bei dem Rechtsgeschäft im Jahr 2004 ein auffallend großes Missverhältnis zwischen Leistung und Gegenleistung vorlag, welches die Parteien offenkundig kannten und sie daher in diesem Umfang unentgeltlich Eigentum übertragen und erwerben wollten, ist eine Tatsachenfrage, die einer Revision…
…Tag des Vertragsabschlusses des Bauträger und Kaufvertrages angenommen. Nach versicherungsmathematischen Grundsätzen ergibt sich ein gemeiner Wert des Fruchtgenussrechtes in Höhe von 82.620,76 Euro. Bei einem derart krassen Missverhältnis zwischen der Leistung des Vaters (€ 320.000,00) und der Gegenleistung des Sohnes (Einräumung…
…derartigen Missverhältnis zwischen Leistung der Eltern (€ 400.000,00) und Gegenleistung des Sohnes (Einräumung der Dienstbarkeit mit einem gemeinen Wert von € 134.627,65) ist dem Bf. zu folgen, dass den Vertragsparteien am Tage des Vertragsabschlusses die Wertdifferenz klar erkennbar war und diese…
…Unterschiedsbetrag zwischen dem Veräußerungserlös und den mit 86% des Veräußerungserlöses anzusetzenden Anschaffungskosten anzusetzen. Zu prüfen ist im vorliegenden Fall daher zunächst, ob der Grundstücksübertragungsvorgang als entgeltlich oder als gemischte Schenkung zu qualifizieren ist. Eine gemischte Schenkung liegt bei einem offenbaren Missverhältnis zwischen Leistung und Gegenleistung…
…Missverhältnis zwischen der Leistung der Eltern (€ 470.000,00) und der Gegenleistung der Tochter (Einräumung der Dienstbarkeit mit einem gemeinen Wert von geschätzten 124.650,09 Euro) wird davon auszugehen sein, dass für die Vertragsparteien am Tage des Vertragsabschlusses die Wertdifferenz klar erkennbar und…
…es zu keiner Gegenleistung kommt oder einer gemischten Schenkung. Eine gemischte Schenkung ist ein Vertrag, der sich aus einem entgeltlichen und einem unentgeltlichen Teil zusammensetzt und liegt vor, wenn sich die gemeinen Werte von Leistung und Gegenleistung in einem offenbaren Missverhältnis gegenüberstehen und sich die…
…ein Vertrag, der sich aus einem entgeltlichen und einem unentgeltlichen Teil zusammensetzt. Eine gemischte Schenkung liegt vor, wenn sich die gemeinen Werte von Leistung und Gegenleistung in einem offenbaren Missverhältnis gegenüberstehen und sich die Vertragsparteien dessen bewusst sind und trotzdem den Vertrag eingehen. Der Verwaltungsgerichtshof…
…eine persönliche oder eine sachliche sein und ist tatbestandsmäßige Voraussetzung für das in § 236 BAO vorgesehene Ermessen. Eine persönliche Unbilligkeit ergibt sich aus der wirtschaftlichen Situation des Antragstellers. Sie besteht bei einem wirtschaftlichen Missverhältnis zwischen der Einhebung der Abgabe und den im Bereich des Abgabepflichtigen…