…Gemäß § 16 Einkommensteuergesetz (EStG) sind Werbungskosten die Aufwendungen oder Ausgaben zur Erwerbung, Sicherung oder Erhaltung der Einnahmen. Es muss ein (objektiver) Zusammenhang zur beruflichen Tätigkeit bestehen. Diese Sachlage teilte ich auch Herrn Mag. X (Steuerombudsmann) beim Finanzministerium mit, dieser hat mir geraten diese Kosten, die…
…Im Übrigen war - wie aus den Buchhaltungsdaten ersichtlich ist - Herr [***X***] nicht der einzige Provisionsempfänger für vermittelte Transporte. Betriebsausgaben sind Aufwendungen, die betrieblich veranlasst sind; es genügt ein objektiver Zusammenhang mit der betrieblichen Tätigkeit. Die Vermittlung von Subauftragnehmern, die zur Ausführung eigener Umsätze herangezogen werden…
…erhalten. Gerade der berufliche Einsatz in Griechenland hat zu den Familienheimfahrten des Beschwerdeführers nach Österreich geführt. Es besteht daher ein objektiver Zusammenhang zwischen den Aufwendungen für die Heimfahrten und den nicht steuerpflichtigen Einnahmen. Die Aufwendungen für die Familienheimfahrten waren daher nicht als Werbungskosten anzuerkennen, zumal…
…zur Erzielung von Kapitalerträgen in einem objektiven unmittelbaren wirtschaftlichen Zusammenhang. Ob im Veranlagungszeitraum tatsächlich solche Kapitalerträge zugeflossen sind, ist irrelevant (Kofler/Wurm in Doralt/Kirchmayr/Mayr/Zorn, EStG21 § 20 Rz 152). Ein Werbungskostenabzug ist aufgrund des unmittelbaren wirtschaftlichen Zusammenhang mit der Erzielung von Kapitalerträgen nach…
…Im Übrigen war - wie aus den Buchhaltungsdaten ersichtlich ist - Herr [***X***] nicht der einzige Provisionsempfänger für vermittelte Transporte. Betriebsausgaben sind Aufwendungen, die betrieblich veranlasst sind; es genügt ein objektiver Zusammenhang mit der betrieblichen Tätigkeit. Die Vermittlung von Subauftragnehmern, die zur Ausführung eigener Umsätze herangezogen werden…
…Herzegowina eine Auslandszulage nach § 1 Abs 1 AZHG bezogen. Aufwendungen, die mit steuerfreien Einnahmen in einem klar abgrenzbaren, objektiven Zusammenhang stehen, sind bis zu deren Höhe nicht als Werbungskosten oder Betriebsausgaben zu berücksichtigen. Aus der Systematik des EStG ergibt sich, dass fehlender Steuerpflicht auf der…
…werden (siehe dazu in der Beweiswürdigung). 2. Coaching: Für den Werbungskostenabzug ist jedenfalls ein objektiver Zusammenhang mit einer bestimmten in Aussicht genommenen Einkunftsquelle erforderlich. Aufwendungen für individuelles Coaching können nicht als Werbungskosten anerkannt werden, wenn sie keine relevante Ausrichtung an den speziellen beruflichen Bedürfnissen erkennen…
…EStG11, § 20, Tz 152/4). Voraussetzung für die Versagung der Abzugsfähigkeit ist ein objektiver Zusammenhang zwischen den Aufwendungen und den nicht der Einkommensteuer unterliegenden Einnahmen. Dabei genügt ein klar abgrenzbarer, objektiver Zusammenhang zwischen beiden Größen (Doralt, aaO, Tz 152). Aus Art 24 Abs. 3 DBA…
…auch die damit im Zusammenhang stehenden Aufwendungen (Betriebsausgaben / Werbungskosten) aus der inländischen Steuerbemessungsgrundlage auszuscheiden."(Loukota/Jirousek/Schmidjell-Dommes, a.a.O. Internationales Steuerrecht I/1 Z 23, Anm 19). Voraussetzung für die Versagung der Abzugsfähigkeit der Werbungskosten ist ein objektiver Zusammenhang zwischen den Aufwendungen und…
…sehen. Das wirtschaftliche Risiko (das seiner Natur nach keine private Mitveranlassung beinhaltete) wurde durch den Abschluss des Optionsgeschäftes begrenzt. Dies stand auch in einem objektiven Zusammenhang zur Vermietung (Erhaltung bzw.Steigerung der Einnahmen aus Vermietung). Es ist zwar der Abgabenbehörde zuzustimmen, wenn sie ausführt, dass…
…zuzurechnen sind. Jene Betriebsausgaben, welche mit der NPO-Fonds-Förderung bezuschusst werden, sind daher dann vom Abzugsverbot betroffen, wenn ein klar abgrenzbarer objektiver Zusammenhang zwischen dem Struktursicherungsbeitrag einerseits und den tatsächlichen, nicht durch § 7 Abs 2 NPO-FondsRLV erfassten, Aufwendungen andererseits vorliegt (vgl. Apostol/Schirmbrand…
…Psychologiestudium der Erweiterung bzw. Vertiefung von berufsnotwendigen psychologischen Kenntniselementen der Bf diente und insoweit auch einen objektiven Zusammenhang mit der bereits ausgeübten beruflichen Tätigkeit der Bf als Volksschullehrerin aufweist und für den von ihr ausgeübten Lehrberuf daher auch von konkretem Nutzen ist. Da das in…
…der Bf. den Lehrgang "Diplomierter Systemischer Coach "erfolgreich absolviert hat, wurde vorgelegt. Mit BVE vom 29.7.2013 wurde die Beschwerde abgewiesen. Für die Anerkennung von Bildungsmaßnahmen als Werbungskosten sei ein objektiver Zusammenhang mit einer in Aussicht genommenen Einkunftsquelle erforderlich. Aufwendungen, die getätigt werden, obwohl…
…Betriebsausgaben jene Aufwendungen oder Ausgaben, die durch den Betrieb veranlasst sind. Voraussetzung für die steuerliche Anerkennung ist somit ein objektiver Zusammenhang mit der betrieblichen Tätigkeit sowie eine entsprechende Nachweisführung durch den Steuerpflichtigen. Wirtschaftsgüter, die sowohl privat als auch betrieblich genutzt werden, sind je nach dem…
…mit Einkünften aus Vermietung und Verpachtung ist danach als gegeben anzusehen, wenn ein objektiver Zusammenhang dieser Aufwendungen mit der Überlassung eines Vermietungsobjekts zur Nutzung besteht und subjektiv die Aufwendungen zur Förderung dieser Nutzungsüberlassung gemacht werden. Mit Verwendung der Darlehensvaluta zur Anschaffung eines Vermietungsobjekts wird die…
…abziehbar. Voraussetzung für die Versagung der Abzugsfähigkeit sei ein objektiver Zusammenhang zwischen den Aufwendungen und den nicht der Einkommensteuer unterliegenden Einnahmen. Dabei genüge ein klar abgrenzbarer, objektiver Zusammenhang zwischen beiden Größen. Gegen dieses Erkenntnis erhob der BF durch seine ausgewiesene Vertreterin fristgerecht außerordentliche Revision. Die…
…während der Hausstand in ***OÖ*** beibehalten worden sei. Ein objektiver Zusammenhang der Verlegung bzw. der Begründung des Wohnsitzes in Niederösterreich mit der Berufstätigkeit der beschwerdeführenden Partei könne nicht hergestellt werden. Darüber hinaus stelle sich die Frage der Zumutbarkeit der Verlegung des Familienwohnsitzes an den Beschäftigungsort…
… 1 Abs. 1 AZHG bezogen. Aufwendungen, die mit steuerfreien Einnahmen in einem klar abgrenzbaren, objektiven Zusammenhang stehen, sind bis zu deren Höhe nicht als Werbungskosten oder Betriebsausgaben zu berücksichtigen. Aus der Systematik des EStG ergibt sich, dass fehlender Steuerpflicht auf der einen Seite das Abzugsverbot…
…außer Ansatz zu bleiben, die mit steuerfreien Einnahmen zusammenhängen. Der im Gesetz verlangte „unmittelbare wirtschaftliche Zusammenhang“ ist nach herrschender Auffassung nicht im Sinn einer finalen Verknüpfung zwischen Einnahmen und Ausgaben zu verstehen. Es genügt ein klar abgrenzbarer objektiver Zusammenhang zwischen beiden Größen (vgl. z.B…
…unmittelbare wirtschaftliche Zusammenhang" im Sinn des § 20 Abs. 2 EStG 1988 ist aber nicht nur im Sinn einer finalen Verknüpfung dahin gehend zu verstehen, dass Ausgaben getätigt werden, um dadurch nicht steuerpflichtige Einnahmen zu erzielen, sondern es genügt ein klar abgrenzbarer, objektiver Zusammenhang zwischen beiden…