…Herabsetzung des von der Umsatzsteuervorauszahlung festgesetzten Säumniszuschlags führt (vgl BFG 9. 2. 2016, RV/2100159/2015). Im gegenständlichen Fall liegt unzweifelhaft eine die zwingende Rechtsfolge nach § 217 Abs. 8 BAO auslösende nachträgliche Herabsetzung der Abgabenschuld vor. Durch die gänzliche Herabsetzung der Abgabenschulden entfiel der Säumniszuschlagsanspruch…
…Herabsetzung des von der Umsatzsteuervorauszahlung festgesetzten Säumniszuschlags führt (vgl BFG 9. 2. 2016, RV/2100159/2015). Im gegenständlichen Fall liegt unzweifelhaft eine die zwingende Rechtsfolge nach § 217 Abs. 8 BAO auslösende nachträgliche Herabsetzung der Abgabenschuld vor. Durch die gänzliche Herabsetzung der Abgabenschuld entfiel der Säumniszuschlagsanspruch…
…1 GebG 1957 zwingend eine Gebührenerhöhung im Ausmaß von 50 % der verkürzten Gebühr zu erheben (§ 9 GebG, idF BGBl I 104/2019). Diese Bestimmung normiert eine zwingende Rechtsfolge; die Vorschreibung der Gebührenerhöhung steht nicht im Ermessen der Behörde. Die Gebührenerhöhung ist als objektive Säumnisfolge einer…
…sich sohin bei der Gebührenerhöhung um eine zwingende (objektive) Rechtsfolge der nicht vorschriftsgemäß entrichteten Eingabengebühr. Die Vorschreibung der Gebührenerhöhung ist damit zu Recht erfolgt. In Anbetracht obiger Sach- und Rechtslage konnte daher der Beschwerde insgesamt kein Erfolg beschieden sein und war spruchgemäß zu entscheiden. Zulässigkeit…
…Anträge auf Wiederaufnahme des Verfahrens und auf Aufhebung der Zwangstrafen, seien, iSd § 14 TP 6 Abs.1 GebG 1957, gebührenpflichtige Eingaben. Die bescheidmäßige Festsetzung der Abgabenerhöhung werde als objektive Rechtsfolge der nicht vorschriftsgemäßen Entrichtung der Gebühr in § 9 Abs.1 GebG 1957 zwingend angeordnet. Dagegen…
…511/56, und 19.9.2001, 2001/16/0174). Dies hat das Verwaltungsgericht Y bejaht. Im Falle der bescheidmäßigen Vorschreibung von Gebühren hat nach § 9 Abs. 1 GebG zwingend die Festsetzung einer Gebührenerhöhung als objektive Rechtsfolge des Unterbleibens der vorschriftsmäßigen Entrichtung zu erfolgen. Die Gebührenerhöhung…
…der BuLVwGEingabengebührverordnung und unterliegt daher einer Gebühr von 30,00 €. Die Gebührenerhöhung wird im § 9 Abs. 1 GebG als objektive Rechtsfolge einer nicht vorschriftsmäßigen Entrichtung von Gebühren in einer im § 3 Abs. 2 GebG vorgesehenen Weise zwingend angeordnet." Am 05.08.2020 (Postaufgabe 09…
…der BuLVwGEingabengebührverordnung und unterliegt daher einer Gebühr von 30,00 €. Die Gebührenerhöhung wird im § 9 Abs. 1 GebG als objektive Rechtsfolge einer nicht vorschriftsmäßigen Entrichtung von Gebühren in einer im § 3 Abs. 2 GebG vorgesehenen Weise zwingend angeordnet." Am 05.08.2020 (Postaufgabe 09…
…der BuLVwGEingabengebührverordnung und unterliegt daher einer Gebühr von 30,00 €. Die Gebührenerhöhung wird im § 9 Abs. 1 GebG als objektive Rechtsfolge einer nicht vorschriftsmäßigen Entrichtung von Gebühren in einer im § 3 Abs. 2 GebG vorgesehenen Weise zwingend angeordnet." Am 05.08.2020 (Postaufgabe 09…
…der BuLVwGEingabengebührverordnung und unterliegt daher einer Gebühr von 30,00 €. Die Gebührenerhöhung wird im § 9 Abs. 1 GebG als objektive Rechtsfolge einer nicht vorschriftsmäßigen Entrichtung von Gebühren in einer im § 3 Abs. 2 GebG vorgesehenen Weise zwingend angeordnet." Am 05.08.2020 (Postaufgabe 09…
…Gebührenerhöhung wird im § 9 Abs 1 GebG als objektive Rechtsfolge einer nicht vorschriftmäßigen Entrichtung von Gebühren in einer im § 3 Abs 2 GebG vorgesehenen Weise zwingend angeordnet." Am 23.11.2020 wurde ein Antrag auf Vorlage der Beschwerde an das Bundesfinanzgericht eingebracht. Strittig ist im…
…§ 9 Abs. 1 GebG sieht zwingend die Festsetzung einer Gebührenerhöhung als objektive Rechtsfolge des Unterbleibens der vorschriftsmäßigen Entrichtung der festen Gebühr vor. Die Vorschreibung der Gebührenerhöhung steht nicht im Ermessen der Behörde (BFG 26.1.2016, RV/7105175/2015). Das Finanzamt beantragt die Beschwerde als…
…1957 als zwingende Rechtsfolge eine Gebührenerhöhung im Ausmaß von 50 vH der verkürzten Gebühr zu erheben, unabhängig davon, ob die Nichtentrichtung auf ein Verschulden des Abgabenpflichtigen zurückzuführen ist oder nicht (vgl. VwGH 16. 3. 1987, 86/15/0114). Die Gebührenerhöhung wird als objektive Säumnisfolge einer…
…gemäß § 14 TP 5 Abs.1 GebG 1957, gebührenpflichtige Beilagen. Die Vorschreibung der Gebührenerhöhung werde in § 9 Abs.1 GebG 1957 als objektive Rechtsfolge einer nicht vorschriftsmäßigen Entrichtung der Gebühr zwingend angeordnet. Dagegen brachte der Bf. fristgerecht einen Vorlageantrag nach § 264 Abs.1 Bundesabgabenordnung, (BAO)…
…die Bank nicht spätestens zu diesem Stichtag schriftlich zur freiwilligen Meldung und zur Übermittlung der Angaben gemäß Art 9 Abs 2 Buchstabe a bis e des Abkommens ermächtigt habe. Die Erhebung der Einmalzahlung sei damit zwingende Rechtsfolge eines (freiwilligen und frei wählbaren) Verhaltens des Bf…
…Gebührenerhöhung wird im § 9 Abs. 1 GebG als objektive Rechtsfolge einer nicht vorschriftsmäßigen Entrichtung von Gebühren in einer im § 3 Abs. 2 GebG vorgesehenen Weise zwingend angeordnet. 1.5. Vorlageantrag Im Antrag auf Vorlage der Beschwerde an das Bundesfinanzgericht brachte der Bf. ergänzend Folgendes vor…
…1957 als zwingende Rechtsfolge eine Gebührenerhöhung im Ausmaß von 50 vH der verkürzten Gebühr zu erheben, unabhängig davon, ob die Nichtentrichtung auf ein Verschulden des Abgabenpflichtigen zurückzuführen ist oder nicht (vgl. VwGH 16. 3. 1987, 86/15/0114). Die Gebührenerhöhung wird als objektive Säumnisfolge einer…
…1 GebG als objektive Säumnisfolge bleibt für die Berücksichtigung von Billigkeitsgründen kein Raum. Auf die Erkennbarkeit der Gebührenpflicht durch den Abgabepflichtigen kommt es nicht an (vgl. VwGH 26.6.1996, 93/16/0082). Für diese zwingende Rechtsfolge besteht kein Ermessen der Behörde und kann daher…
…oder ausländischen Rechtsobjekten verwirklicht werden. § 9 Abs. 1 GebG sehe zwingend die Festsetzung einer Gebührenerhöhung als objektive Rechtsfolge des Unterbleibens der vorschriftsmäßigen Entrichtung der festen Gebühr vor. Die Vorschreibung der Gebührenerhöhung stehe nicht im Ermessen der Behörde. 5. Mit Vorlageantrag vom 14.06.2022 wurde…
…§ 9 Abs. 1 GebG sehe zwingend eine Gebührenerhöhung als objektive Rechtsfolge des Unterbleibens der vorschriftsmäßigen Entrichtung der festen Gebühr vor. Sowohl die Gebühr als auch die Gebührenerhöhung sei daher zu Recht festgesetzt worden. In dem dagegen eingebachten Vorlageantrag wurde erneut darauf verwiesen, dass das beim…