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BFG RV/1200001/2020Säumniszuschlag - objektive Rechtsfolge
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Erkenntnis06.06.2024

…ihre Einbringung gemäß § 230 Abs. 2, 3,5 gehemmt ist. 2.1. Zu Spruchpunkt I. (Abweisung) Der Säumniszuschlag ist eine objektive Rechtsfolge der verspäteten Entrichtung einer Abgabe. Die Gründe, die zum Zahlungsverzug geführt haben, sind unbeachtlich (vgl. VwGH 24.03.2015, 2012/15/0206 ua…

BFG RV/5100413/2022Anspruchszinsen, objektive Rechtsfolge
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Erkenntnis22.07.2026

…Bundesfinanzgericht hat erwogen: 1.1. Zu Spruchpunkt I. (Abweisung) Anspruchszinsen im Sinne des § 205 BAO (BGBl I Nr 142/2000) sind eine objektive Rechtsfolge, um (mögliche) Zinsvorteile oder Zinsnachteile auszugleichen, die sich aus unterschiedlichen Zeitpunkten der Abgabenfestsetzung ergeben (VwGH 24.09.2008, 2007/15/0175). …

BFG RV/2100251/20211. Gebührenverkürzung durch verspätete Entrichtung einer Eingabengebühr 2. Gebührenerhöhung nach § 9 Abs.1 GebG als objektive Rechtsfolge der Säumnis
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Senat - Erkenntnis11.04.2024

…Die Gebührenerhöhung wird im § 9 Abs. 1 GebG als objektive Rechtsfolge einer nicht vorschriftsmäßigen Entrichtung von Gebühren zwingend angeordnet. Die Bescheide ergingen daher zu Recht, weshalb die Beschwerden abzuweisen waren. Information: Die von Ihnen am 15.05.2020 entrichtete Gebühr in Höhe von 240 Euro…

BFG RV/4100397/2019Säumniszuschlag
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Erkenntnis28.03.2020

…nicht zu entrichten, als ihre Einhebung ausgesetzt (lit.a) ist oder ihre Einbringung gemäß § 230 Abs. 2, 3,5 gehemmt ist. Der Säumniszuschlag ist eine objektive Rechtsfolge der verspäteten Entrichtung einer Abgabe. Die Gründe, die zum Zahlungsverzug geführt haben, sind unbeachtlich (vgl. VwGH 24.03…

BFG RV/2100844/2017Säumniszuschlag: Objektive Säumnisfolge, Herabsetzung des Säumniszuschlages
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Erkenntnis04.08.2017

…Säumnis kein grobes Verschulden trifft, insbesondere insoweit bei nach Abgabenvorschriften selbst zu berechnenden Abgaben kein grobes Verschulden an der Unrichtigkeit der Selbstberechnung vorliegt." Der Säumniszuschlag im Sinne des § 217 BAO ist eine objektive Rechtsfolge der verspäteten Entrichtung einer Abgabe. Die Gründe, die zum Zahlungsverzug geführt…

BFG RV/2101269/2016Säumniszuschlag: Objektive Säumnisfolge
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Erkenntnis16.08.2016

…ausgesetzt ist, ... (8) Im Fall der nachträglichen Herabsetzung der Abgabenschuld hat die Berechnung der Säumniszuschläge unter rückwirkender Berücksichtigung des Herabsetzungsbetrages zu erfolgen; ..." Der Säumniszuschlag im Sinne des § 217 BAO ist eine objektive Rechtsfolge der verspäteten Entrichtung einer Abgabe. Die Gründe, die zum Zahlungsverzug geführt haben…

BFG RV/2100333/2019Anspruchszinsen: Objektive Anspruchsfolge
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Erkenntnis01.04.2021

…Festsetzung der Abgabe verjährt. Anspruchszinsen im Sinne des § 205 BAO (BGBl. I Nr. 142/2000) sind eine objektive Rechtsfolge, um (mögliche) Zinsvorteile oder Zinsnachteile auszugleichen, die sich aus unterschiedlichen Zeitpunkten der Abgabenfestsetzung ergeben (VwGH 24.09.2008, 2007/15/0175). Anspruchszinsenbescheide sind an die Stammabgabenbescheide…

BFG RV/2100627/2019Anspruchszinsen: Objektive Anspruchsfolge
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Erkenntnis18.06.2019

…über die Bescheidbeschwerden erwogen: Anspruchszinsen im Sinne des § 205 BAO (BGBl. I Nr. 142/2000) sind eine objektive Rechtsfolge, um (mögliche) Zinsvorteile oder Zinsnachteile auszugleichen, die sich aus unterschiedlichen Zeitpunkten der Abgabenfestsetzung ergeben (VwGH 24.09.2008, 2007/15/0175). Anspruchszinsenbescheide sind an die Stammabgabenbescheide…

BFG RV/2100633/2016Anspruchszinsen: Objektive Anspruchsfolge
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Erkenntnis11.05.2016

…zu verzinsen (Anspruchszinsen). Anspruchszinsen im Sinne des § 205 BAO (BGBl. I Nr. 142/2000) sind eine objektive Rechtsfolge, um (mögliche) Zinsvorteile oder Zinsnachteile auszugleichen, die sich aus unterschiedlichen Zeitpunkten der Abgabenfestsetzung ergeben (VwGH 24.09.2008, 2007/15/0175). Anspruchszinsenbescheide sind an die Stammabgabenbescheide gebunden…

BFG RV/7102565/2023Anspruchszinsen: Objektive Anspruchsfolge
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Erkenntnis26.07.2023

…über die Bescheidbeschwerde erwogen: Anspruchszinsen im Sinne des § 205 BAO (BGBl. I Nr. 142/2000) sind eine objektive Rechtsfolge, um (mögliche) Zinsvorteile oder Zinsnachteile auszugleichen, die sich aus unterschiedlichen Zeitpunkten der Abgabenfestsetzung ergeben (VwGH 24.09.2008, 2007/15/0175). Anspruchszinsenbescheide sind an die Stammabgabenbescheide…

BFG RV/2100162/2013Säumniszuschlag: Objektive Säumnisfolge
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Erkenntnis31.08.2015

…ausgesetzt ist, ... (8) Im Fall der nachträglichen Herabsetzung der Abgabenschuld hat die Berechnung der Säumniszuschläge unter rückwirkender Berücksichtigung des Herabsetzungsbetrages zu erfolgen; ..." Der Säumniszuschlag im Sinne des § 217 BAO ist eine objektive Rechtsfolge der verspäteten Entrichtung einer Abgabe. Die Gründe, die zum Zahlungsverzug geführt haben…

BFG RV/7105514/2015Anspruchszinsen sind objektive Folge der Einkommensteuerfestsetzung
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Erkenntnis26.03.2024

…folgenden Jahres bis zum Zeitpunkt der Bekanntgabe dieser Bescheide nach Maßgabe des § 205 BAO zu verzinsen (Anspruchszinsen). Anspruchszinsen im Sinne des § 205 BAO sind eine objektive Rechtsfolge, um (mögliche) Zinsvorteile oder Zinsnachteile auszugleichen, die sich aus unterschiedlichen Zeitpunkten der Abgabenfestsetzung ergeben (VwGH 24.9.2008…

BFG RV/3100359/2023Anspruchszinsen sind objektive Folge der Einkommensteuerfestsetzung
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Erkenntnis25.10.2023

…folgenden Jahres bis zum Zeitpunkt der Bekanntgabe dieser Bescheide nach Maßgabe des § 205 BAO zu verzinsen (Anspruchszinsen). Anspruchszinsen im Sinne des § 205 BAO sind eine objektive Rechtsfolge, um mögliche Zinsvorteile oder Zinsnachteile auszugleichen, die sich aus unterschiedlichen Zeitpunkten der Abgabenfestsetzung ergeben (VwGH 24.9.2008…

BFG RV/2101095/2017Säumniszuschlag: Objektive Säumnisfolge, Herabsetzung
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Erkenntnis05.04.2018

…Säumnis kein grobes Verschulden trifft, insbesondere insoweit bei nach Abgabenvorschriften selbst zu berechnenden Abgaben kein grobes Verschulden an der Unrichtigkeit der Selbstberechnung vorliegt." Der Säumniszuschlag im Sinne des § 217 BAO ist eine objektive Rechtsfolge der verspäteten Entrichtung einer Abgabe. Die Gründe, die zum Zahlungsverzug geführt…

BFG RV/7104631/2014Gebührenerhöhung gem. § 9 Abs. 1 GebG als objektive Säumnisfolge
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Erkenntnis04.09.2018

… 9 Abs. 1 GebG sieht das Gesetz eine zwingende Gebührenerhöhung als objektive Rechtsfolge einer nicht ordnungsgemäßen Entrichtung vor.“ Im Vorlageantrag vom 8.10.2014 brachte die Beschwerdeführerin vor: „In umseits bezeichneter Rechtssache zu Erfassungsnummer Zahl. Abgabenkontonummer: StNr. stelle ich wegen der Beschwerdevorentscheidung über eine Gebührenerhöhung…

BFG RV/3100660/2017Feste Gebühren und Gebührenerhöhung: Wenn Gebühr verspätet bezahlt wird, ändert sich nichts am Umstand der "nicht vorschriftsmäßigen Entrichtung". Die Erhöhung ist eine objektive Säumnisfolge bzw. Sanktion für die Versäumung der Zahlungsfrist.
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Erkenntnis06.09.2017

… 3 Abs. 2 Z 1 GebG 1957 vorgelegen. Da es sich bei der Gebührenerhöhung um eine zwingende (objektive) Rechtsfolge der nicht vorschriftsgemäß entrichteten festen Gebühren und um eine Sanktion für die – wie hier gegebene - Versäumung der Zahlungsfrist handelt, ist daher die Vorschreibung der Gebührenerhöhung zu…

BFG RV/7103714/2020Festsetzung der Gebühren gemäß § 14 TP 6 Abs.1 Z 1 GebG 1957 erfolgte zu Recht; die Befreiungsbestimmungen des § 14 TP 6 Abs.5 Z 7 und Z 17 GebG 1957 finden keine Anwendung. Die Gebührenerhöhung stellt eine zwingende Rechtsfolge der Nichtentrichtung der Gebühr dar.
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Erkenntnis29.09.2020

…iSd § 14 TP 6 Abs.1 GebG 1957, gebührenpflichtige Eingaben. Die bescheidmäßige Festsetzung der Abgabenerhöhung werde als objektive Rechtsfolge der nicht vorschriftsgemäßen Entrichtung der Gebühr in § 9 Abs.1 GebG 1957 zwingend angeordnet. Dagegen brachte der Bf. fristgerecht einen Vorlageantrag nach § 264 Abs.1 Bundesabgabenordnung…

BFG RV/3100484/2013Eingabengebühr und Gebührenerhöhung: Beim Antrag auf "Aufhebung der Schonzeit" für bestimmte Wildarten liegt zumindest auch ein privates Interesse vor; die Erhöhung ist keine Strafe, sondern zwingende Rechtsfolge der nicht ordnungsgemäßen Entrichtung
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Erkenntnis20.02.2014

…zu § 9). Entgegen der vom Bf angesprochenen "Strafe" handelt es sich sohin bei der Gebührenerhöhung um eine zwingende (objektive) Rechtsfolge der nicht vorschriftsgemäß entrichteten Eingabengebühr. Die Vorschreibung der Gebührenerhöhung ist damit zu Recht erfolgt. In Anbetracht obiger Sach- und Rechtslage konnte daher der Beschwerde insgesamt…

BFG RV/6100132/2016Säumniszuschlag
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Erkenntnis03.02.2020

…Zunächst ist festzuhalten, dass die Festsetzung eines Säumniszuschlages eine objektive Rechtsfolge der Nichtentrichtung einer fälligen Abgabenverbindlichkeit ist (VwGH 16.12.1998, 98/13/0134). Der Säumniszuschlag ist eine objektive Säumnisfolge und ein "Druckmittel" zur rechtzeitigen Erfüllung der Abgabenentrichtungspflicht (VwGH 15.2.2006, 2002/13/0165…

BFG RV/6300008/2022Festsetzung eines Säumniszuschlages trotz unrichtiger Zahlungsaufforderung im Straferkenntnis
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Erkenntnis27.09.2022

… 4 Abs. 1 BAO entsprechend entsteht der Säumniszuschlag - abgesehen von den gesetzlichen Ausnahmen - unmittelbar kraft Gesetzes (abstrakter Abgabenanspruch). Er ist die objektive Rechtsfolge für die verspätete Entrichtung einer Abgabe (hier: Geldstrafe) (Predota/Rzeszut in Rzeszut/Tanzer/Unger, BAO Stoll Kommentar Digital First § 17 Rz 4…