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BFG RV/7200116/2014Formlose vorübergehende Verwendung eines im Straßenverkehr eingesetzten drittländischen Beförderungsmittels zum eigenen Gebrauch.
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Erkenntnis14.01.2016

…Zollrecht normaler Wohnsitz oder gewöhnlicher Wohnsitz jenen Wohnsitz (§ 26 der Bundesabgabenordnung) einer natürlichen Person, an dem diese wegen persönlicher und beruflicher Bindungen oder - im Falle einer Person ohne berufliche Bindungen - wegen persönlicher Bindungen, die enge Beziehungen zwischen der Personen und dem Wohnort erkennen lassen, gewöhnlich…

BFG RV/7200129/2017Formlose vorübergehende Verwendung eines im Straßenverkehr eingesetzten drittländischen Beförderungsmittels zum eigenen Gebrauch.
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Erkenntnis12.08.2019

…Bindungen oder - im Falle einer Person ohne berufliche Bindungen - wegen persönlicher Bindungen, die enge Beziehungen zwischen der Personen und dem Wohnort erkennen lassen, gewöhnlich, das heißt während mindestens 185 Tagen im Kalenderjahr, wohnt. Dieser v on § 26 BAO abweichende Inhalt eines normalen bzw. gewöhnliche Wohnsitzes…

BFG RV/7200004/2024Kein gewöhnlicher Wohnsitz im Zollgebiet
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Erkenntnis27.01.2025

…Wohnsitz zu einem späteren Zeitpunkt zu verlegen maßgeblich (VwGH 16.12.1999, 97/16/0370). Es sind daher die tatsächlichen Verhältnisse des Beschwerdeführers und seiner Familie im Dezember 2022 maßgebend. Gemäß § 4 Abs 2 Z 8 ZollR-DG bedeutet im Zollrecht "normaler Wohnsitz" oder "gewöhnlicher…

BFG RV/3200021/2016Vorübergehende Verwendung und gewöhnlicher Wohnsitz
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Erkenntnis11.11.2020

…I Nr. 34/2010 bedeutet im Zollrecht "normaler Wohnsitz" oder "gewöhnlicher Wohnsitz" jenen Wohnsitz (§ 26 BAO) einer natürlichen Person, an dem diese wegen persönlicher oder beruflicher Bindungen gewöhnlich, das heißt während mindestens 185 Tagen im Kalenderjahr, wohnt. Jedoch gilt als gewöhnlicher Wohnsitz einer Person, deren…

BFG RV/1200021/2018Gewöhnlicher Wohnsitz einer Person mit persönlichen und beruflichen Beziehungen im Drittland und persönlichen Beziehungen im Zollgebiet der Union
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Erkenntnis09.04.2020

…Die im Art. 5 des Zollkodex oder anderen zollrechtlichen Vorschriften der Europäischen Union enthaltenen Begriffsbestimmungen gelten auch in den nicht unmittelbar den Zollkodex betreffenden Bestimmungen des Zollrechts. (2) Im übrigen bedeutet im Zollrecht 1. … ... 8. "normaler Wohnsitz" oder "gewöhnlicher Wohnsitz" jenen Wohnsitz (§ 26 der…

BFG RV/7200179/2015Gewöhnlicher Wohnsitz und widerrechtliche Verwendung eines drittländischen PKWs
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Erkenntnis05.05.2017

…Zollrecht „normaler Wohnsitz“ oder „gewöhnlicher Wohnsitz“ jenen Wohnsitz (§ 26 der Bundesabgabenordnung) einer natürlichen Person, an dem diese wegen persönlicher und beruflicher Bindungen oder - im Falle einer Person ohne berufliche Bindungen - wegen persönlicher Bindungen, die enge Beziehungen zwischen der Person und dem Wohnort erkennen lassen, gewöhnlich…

BFG RV/5200020/2011Widerrechtliche Verwendung eines ausländischen, unverzollten Fahrzeuges
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Erkenntnis27.02.2015

…ihren satzungsmäßigen Sitz, ihre Hauptverwaltung oder eine dauernde Niederlassung hat. Gemäß § 4 Abs. 2 Z 8 ZollR-DG bedeutet im Zollrecht "normaler Wohnsitz" oder "gewöhnlicher Wohnsitz" jener Wohnsitz (§ 26 BAO) einer natürlichen Person, an dem diese wegen persönlicher oder beruflicher Bindungen gewöhnlich, das heißt während…

BFG RV/5200135/2012Zollschuldentstehung durch vorschriftswidrige Verbringung eines Beförderungsmittels
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Erkenntnis21.04.2015

…satzungsmäßigen Sitz, ihre Hauptverwaltung oder eine dauernde Niederlassung hat. Gemäß § 4 Abs. 2 Z 8 ZollR-DG (Zollrechts-Durchführungsgesetz) bedeutet im Zollrecht "normaler Wohnsitz" oder "gewöhnlicher Wohnsitz" jener Wohnsitz (§ 26 Bundesabgabenordnung/BAO) einer natürlichen Person, an dem diese wegen persönlicher oder beruflicher Bindungen gewöhnlich, das…

BFG RV/1200027/2018Vorschriftswidriges Verbringen eines Beförderungsmittels durch eine Person mit gewöhnlichem Wohnsitz im Zollgebiet der Union
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Erkenntnis04.10.2019

…Union ansässig, wenn sie ihren gewöhnlichen Wohnsitz im Zollgebiet der Union hat. Gemäß § 4 Abs. 2 Z. 8 ZollR-DG bedeutet im Zollrecht "normaler Wohnsitz" oder "gewöhnlicher Wohnsitz" jenen Wohnsitz (§ 26 BAO) einer natürlichen Person, an dem diese wegen persönlicher oder beruflicher Bindungen gewöhnlich, das…

BFG RV/1200035/2014Vorschriftswidriges Verbringen von Beförderungsmitteln durch eine Person mit gewöhnlichem Wohnsitz im Zollgebiet
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Erkenntnis20.02.2018

…8. "normaler Wohnsitz“ oder "gewöhnlicher Wohnsitz“ jenen Wohnsitz (§ 26 der Bundesabgabenordnung) einer natürlichen Person, an dem diese wegen persönlicher und beruflicher Bindungen oder - im Falle einer Person ohne berufliche Bindungen - wegen persönlicher Bindungen, die enge Beziehungen zwischen der Person und dem Wohnort erkennen lassen, gewöhnlich…

BFG RV/1200030/2017Entstehen einer Einfuhrzollschuld für ein Beförderungsmittel (Nicht-Unionsware), wenn sich der gewöhnliche Wohnsitz im Zollgebiet der Union befindet
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Erkenntnis31.03.2023

…Person, die ihren gewöhnlichen Wohnsitz im Zollgebiet der Union hat. Gemäß § 4 Abs. 2 Z 8 Zollrechts-Durchführungsgesetz (ZollR-DG bedeutet im Zollrecht "normaler Wohnsitz" oder "gewöhnlicher Wohnsitz" jenen Wohnsitz (§ 26 BAO) einer natürlichen Person, an dem diese wegen persönlicher oder beruflicher Bindungen gewöhnlich, das…

BFG RV/7200055/2025Inanspruchnahme des Verfahrens der vorübergehenden Verwendung für Beförderungsmittel durch einen Vertriebenen
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Erkenntnis11.03.2026

…Vertriebener nach Österreich noch durch andere Handlungen seinen gewöhnlichen Wohnsitz im Zollgebiet der Union begründet. 3. Rechtliche Beurteilung 3.1. Zu Spruchpunkt I. (Stattgabe) Rechtslage: § 4 Abs. 2 Z 8 ZollR-DG bestimmt: Im übrigen bedeutet im Zollrecht: "normaler Wohnsitz" oder "gewöhnlicher Wohnsitz" jenen Wohnsitz (…

BFG RV/5200023/2017"Umständehalber gerechtfertigter Sonderfall" und Übersiedlungsgut iSd ZBefrVO
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Erkenntnis04.12.2017

…Monate vor dem Zeitpunkt der Aufgabe seines gewöhnlichen Wohnsitzes in dem Herkunfts-Drittland benützt worden ist. Nach § 4 Abs 2 Z 8 ZollR-DG stF BGBl 1994/659 in der zum damaligen Zeitpunkt geltenden Fassung bedeutet im Zollrecht: „normaler Wohnsitz“ oder „gewöhnlicher Wohnsitz“ jenen Wohnsitz (…

BFG RV/1200027/2019Vorschriftswidriges Verbringen eines drittländischen Beförderungsmittels in das Zollgebiet der Union
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Senat - Erkenntnis07.06.2022

…für den Beschwerdefall maßgebenden Fassung bedeutet im Zollrecht "normaler Wohnsitz" oder "gewöhnlicher Wohnsitz" jenen Wohnsitz (§ 26 BAO) einer natürlichen Person, an dem diese wegen persönlicher oder beruflicher Bindungen gewöhnlich, das heißt während mindestens 185 Tagen im Kalenderjahr, wohnt. Jedoch gilt als gewöhnlicher Wohnsitz einer Person…

BFG RV/7300033/2020Schmuggel von Fahrzeugen aus der Türkei in die EU; Bargeldvergehen
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Senat - Erkenntnis18.11.2020Teil 3/3

…Zollrecht normaler Wohnsitz oder gewöhnlicher Wohnsitz jenen Wohnsitz (§ 26 der Bundesabgabenordnung) einer natürlichen Person, an dem diese wegen persönlicher und beruflicher Bindungen oder - im Falle einer Person ohne berufliche Bindungen - wegen persönlicher Bindungen, die enge Beziehungen zwischen der Personen und dem Wohnort erkennen lassen, gewöhnlich…

BFG RV/1200017/2017Formlose vorübergehende Verwendung eines drittländischen Beförderungsmittels zum eigenen Gebrauch.
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Erkenntnis27.11.2017

…Einfuhrabgaben nur unter der Voraussetzung zulässig, dass das Fahrzeug auf den Namen einer außerhalb des Zollgebiets ansässigen Person amtlich zugelassen ist oder mangels Zulassung einer solchen Person gehört. Da der Bf. seinen normalen bzw. gewöhnlichen Wohnsitz im Zollgebiet habe, sei er zur Inanspruchnahme der vorübergehenden…

BFG RV/5200135/2011Verwendung eines außerhalb der Union zugelassenen Fahrzeuges durch eine in der Union ansässige Person zum eigenen Gebrauch
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Erkenntnis02.07.2015

…satzungsmäßigen Sitz, ihre Hauptverwaltung oder eine dauernde Niederlassung hat. Gemäß § 4 Abs. 2 Z. 8 Zollrechts-Durchführungsgesetz (ZollR-DG) bedeutet im Zollrecht „normaler Wohnsitz" oder „gewöhnlicher Wohnsitz" jenen Wohnsitz (§ 26 BAO) einer natürlichen Person, an dem diese wegen persönlicher oder beruflicher Bindungen gewöhnlich, das heißt…

BFG RV/5200027/2013Verwendung eines außerhalb der Union zugelassenen Firmenfahrzeuges durch einen in der Union ansässigen Leiharbeitnehmer zum eigenen Gebrauch
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Erkenntnis24.02.2015

…satzungsmäßigen Sitz, ihre Hauptverwaltung oder eine dauernde Niederlassung hat. Gemäß § 4 Abs. 2 Z. 8 Zollrechts-Durchführungsgesetz (ZollR-DG) bedeutet im Zollrecht „normaler Wohnsitz" oder „gewöhnlicher Wohnsitz" jenen Wohnsitz (§ 26 BAO) einer natürlichen Person, an dem diese wegen persönlicher oder beruflicher Bindungen gewöhnlich, das heißt…

BFG RV/5200086/2012Herkunfts-Drittland und Übersiedlungsgut
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Erkenntnis30.03.2015

…Monate vor dem Zeitpunkt der Aufgabe seines gewöhnlichen Wohnsitzes in dem Herkunfts-Drittland benützt worden ist. Nach § 4 Abs 2 Z 8 ZollR-DG stF BGBl 1994/659 in der zum damaligen Zeitpunkt geltenden Fassung bedeutet im Zollrecht: „normaler Wohnsitz“ oder „gewöhnlicher Wohnsitz“ jenen Wohnsitz (…

BFG RV/4200002/2025Widerrechtliche Verwendung eines Beförderungsmittels
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Erkenntnis30.03.2026

…Der Zollwert des Fahrzeuges belief sich im März 2022 auf € 20.682,48. Im September 2022 begründete der Bf einen weiteren Wohnsitz in Dubai. Der "normale Wohnsitz" oder "gewöhnliche Wohnsitz" des Bf lag im März 2022 in ***11***. Zum Zeitpunkt der Nutzung des Beförderungsmittels…