IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch die RichterinR in der Beschwerdesache ***Bf***, ***Bf_Adr***, vertreten durch Stb, Adr_Stb, über die Beschwerde vom 31.07.2010 gegen die Bescheide des Finanzamtes Kufstein Schwaz vom 5. Oktober 2005 betreffend Einkommensteuer 2001 und 2002, sowie…
… 274 BAO)." II. Das Bundesfinanzgericht hat erwogen: Strittig ist im vorliegenden Fall, ob der gemäß § 295 BAO abgeleitete Bescheid zu Recht erlassen wurde bzw. ob ein nichtiger Grundlagenbescheid vorliegt. § 295 Abs. 1 BAO weist folgenden Wortlaut auf: "§ 295. (1) Ist ein Bescheid von einem Feststellungsbescheid…
…enthält, ist auch der Verweis des steuerlichen Vertreters auf § 19 E-Government-G, in dem Amtssignaturen geregelt sind, nicht relevant. Nach Ansicht des BFG liegt somit kein nichtiger Grundlagenbescheid vor. Das Finanzamt hat daher zu Recht mit dem angefochtenen Einkommensteuerbescheid eine Änderung gem. § 295 Abs…
… 295 Abs. 4 BAO ist, den Steuerpflichtigen aus Gründen der Verwaltungsökonomie für den Fall des Vorliegens nichtiger Grundlagenbescheide eine Alternative zum Antrag auf Wiederaufnahme und zur präventiven Beschwerde gegen den abgeleiteten Bescheid zu geben. Das Antragsrecht nach § 295 Abs. 4 BAO kann daher nur anstatt…
…Diese Berufung gilt auch für den Fall, dass die Berufungsbehörde des Grundlagenbescheides erkennen sollte, dass dieser aus welchem Grunde immer nichtig sein sollte….“ Mit Vorlagebericht vom 21.03.2012 legte das FA die verfahrensgegenständliche Berufung, die ab dem 01.01.2014 als Bescheidbeschwerde zu…
…nach § 295 Abs. 1 BAO (VwGH 24. 11. 1998, 93/14/0203). Ein nicht wirksam erlassener Grundlagenbescheid (nichtiger individueller Verwaltungsakt) liegt u.a. vor, wenn ein Feststellungsbescheid über die Einkünfte gemäß § 188 BAO an die bereits beendete Personengesellschaft und nicht – wie in § 191 Abs. 2…
…2003, 2004 und 2005 hinsichtlich ehemalige LangbezeichnungW (kurz: KurzbezW) nichtig sind. Diese vermeintlichen Grundlagenbescheide waren somit ungeeignet, die Erlassung der angefochtenen Einkommensteuerbescheide für die Jahre 2001 bis 2005 zu ermöglichen. Jedoch war das Ergehen der angefochtenen Einkommensteuerbescheide für die Jahre 2001 bis 2005 auch auf…
…zu Berufungen gegen Abänderungsbescheide, die sich auf nichtige Grundlagenbescheide stützen. In dem Erkenntnis vom 24. November 1998, 93/14/0203, auf das der Beschwerdeführer in der Berufung hinwies, hat der Verwaltungsgerichtshof ausgesprochen, die zwischenzeitliche Erlassung eines (wirksamen) Grundlagenbescheides ändere nichts daran, dass die Berufungsbehörde der…
…im Wortlaut gegenüber (einerseits Aufhebung eines abgeleiteten Bescheides erst dann, wenn der Grundlagenbescheid als Nichtbescheid qualifiziert wurde und andererseits die Pflicht zur Antragstellung vor Eintritt der Verjährung) ist zunächst auf die Absicht des Gesetzgebers abzustellen. § 295 BAO ist in Abschnitt 7 der BAO eingearbeitet worden…
…Verjährung samt Bestreitung der Abgabenhinterziehung vor. Die Berufung gelte auch für den Fall, dass die Berufungsbehörde den Grundlagenbescheid als nichtig einstufe. A/5) Das Finanzamt Wien 4/5/10 erließ eine mit 13. März 2013 datierte Berufungsvorentscheidung zur Einkommensteuer 2003, mit welcher die Berufung vom…
…Feststellung der Einkünfte betreffenden Berufungsverfahren herausstellt, dass sich die Berufung gegen einen absolut nichtigen Verwaltungsakt richtet, auf Antrag aufheben lassen kann.“ § 295 Abs. 4 BAO sollte damit das Rechtsschutzdefizit, dass auf der fehlenden Grundlagenbescheidwirkung der hier relevanten Zurückweisungsbescheide basierte, durch die Schaffung eines Antragsrechtes beseitigen…
…in dem auch den stillen Gesellschaftern Einkünfte zugewiesen werden, kein Bescheid, sondern ein absolut nichtiger Rechtsakt sei, der keinerlei Rechtsfolgen auslösen kann und daher auch nicht mit einem Rechtsmittel bekämpft werden kann. In Folge dessen wurde das Rechtsmittel der Gesellschaften vom Bundesfinanzgericht als unzulässig zurückgewiesen…
…295 Abs 4 BAO für den Feststellungsbescheid 2005 der WKG vom 7. November 2013 gestellt worden, da dieser auf einem nichtigen Grundlagenbescheid beruhe. Da der aktuelle Einkommensteuerbescheid des Bf somit nicht auf einem rechtskräftigen Feststellungsbescheid beruhe, stellte er den Antrag, seinen letztgültigen Einkommensteuerbescheid 2005 nach …
… 188 BAO als Grundlagenbescheid gegenüber dem Bescheidadressaten des abgeleiteten Bescheides wirksam geworden ist (vgl. VwGH 22.3.1983, Zl. 82/14/0210). Dies bestreitet der Bf. und wendet ein, dass die bekämpften Einkommensteuerbescheide auf Feststellungsbescheiden beruhen, die nach seiner Überzeugung nichtig und daher nicht rechtswirksam…
…Feststellung der Einkünfte betreffenden Berufungsverfahren herausstellt, dass sich die Berufung gegen einen absolut nichtigen Verwaltungsakt richtet, auf Antrag aufheben lassen kann.“ § 295 Abs. 4 BAO sollte damit das Rechtsschutzdefizit, dass auf der fehlenden Grundlagenbescheidwirkung der hier relevanten Zurückweisungsbescheide basierte, durch die Schaffung eines Antragsrechtes beseitigen…
…seitens des Bf. unter den Zwischenüberschriften „Begründung “ und „I. Sachverhalt “ vorgebracht, dass mit Grundlagenbescheid für das Jahr 1989, datiert mit 28.03.1991, seine anteiligen Einkünfte aus Gewerbebetrieb ihm zugewiesen worden seien. Im Jahr 1993 habe eine den Zeitraum 1989 – 1991 betreffende Betriebsprüfung, die bis…
…für Finanzen vom 28.10.2005 geteilt. Siehe beiligende Kopie der Erledigung. Weiters ist darauf hinzuweisen, dass die Wiederaufnahme des rechtskräftigen Verfahrens zu einem angeänderten Einkommensteuerbescheid 1989 führt. Mit Grundlagenbescheid für das Jahr 1989, datiert mit 24.05.1991, wurden die anteiligen Einkünfte des Bf…
…die Feststellung der Einkünfte betreffenden Berufungsverfahren herausstellt, dass sich die Berufung gegen einen absolut nichtigen Verwaltungsakt richtet, auf Antrag aufheben lassen kann.“ § 295 Abs. 4 BAO sollte damit das Rechtsschutzdefizit, dass auf der fehlenden Grundlagenbescheidwirkung der hier relevanten Zurückweisungsbescheide basierte, durch die Schaffung eines – zeitlich…
…dieser somit keine normative Kraft entfalten könne. Es handle sich um einen Nichtbescheid (VwGH 29.09.1997, 93/17/0042). Die Qualifizierung des Grundlagenbescheides als Nichtbescheid stelle eine neu hervorgekommene Tatsache im Sinne des § 303 Abs. 1 lit. b BAO dar und sei als tauglicher…
…Einkommensteuerbescheid ersetzt habe, entbehre daher der gesetzlichen Grundlage. Dieser Mangel könne nach der Judikatur auch nicht durch einen nachträglich erlassenen Grundlagenbescheid geheilt werden und es sei im Wege der beantragten Wiederaufnahme der Rechtszustand vor Erlassung des Bescheides vom 29. April 1997 herzustellen. Es sei der…