…iHv € 118,48 Reisekosten in Höhe von € 130 anerkannt. Begründend führte die belangte Behörde aus: "Nach § 20 Abs. 2 EStG 1988 dürfen Ausgaben nicht abgezogen werden, wenn sie mit nicht steuerpflichtigen Einnahmen in unmittelbaren wirtschaftlichen Zusammenhang stehen. Werbungskosten die in Zusammenhang mit Frontex…
…bezogenen höchsten in § 16 Abs 1 Z 6 lit. d EStG 1988 angeführten Betrag übersteigen, gemäß § 20 Abs. 1 Z. 2 lit. e EStG 1988 nichtabzugsfähige Ausgaben. Das in § 20 Abs. 1 Z. 2 lit. e EStG 1988 angesprochene Pendlerpauschale gemäß § 16 Abs. 1 Z…
Die Kosten von 60,00 € für eine Hin-und Retourfahrt auf der Strecke A-Stadt-Wien erweisen sich, soweit sie nachweislich bezahlt worden sind, im Vergleich zu den Kosten des Personenbeförderungsunternehmens FlixBus zum Stichtag 01.02.2020 betreffend die Fahrten auf der Strecke A…
…grundsätzlich jedermann, weshalb eine Berücksichtigung dieser Ausgaben nicht möglich sei; die vorgelegte Bestätigung betreffend eine Lizenzverlustversicherung betreffe ein anderes Jahr und könne daher bei der Veranlagung des Jahres 2018 nicht berücksichigt werden; die angeschafften Speicherkarten und Batterien würden nichtabzugsfähige Ausgaben der privaten Lebensführung darstellen. Zu…
…Im Übrigen sei auch die Ermessensübung unrichtig erfolgt, weil für einen Prüfungszeitraum von 4 Jahren lediglich nichtabzugsfähige Ausgaben in Höhe von 355,96 Euro festgestellt werden, was jedenfalls nicht als wesentlich anzusehen sei. Die Abgabenbehörde gehe davon aus, dass aufgrund der von ihr selbst geforderten…
…20 Abs. 1 Z 3 EStG 1988 als Werbungskosten nichtabzugsfähige Repräsentationsaufwendungen oder Repräsentationsausgaben dar. Nur wenn nachgewiesen werden kann, dass die Bewirtung der Werbung dient und die betriebliche oder berufliche Veranlassung weitaus überwiegt, können derartige Aufwendungen oder Ausgaben zur Hälfte abgezogen werden. Der Bf. beantragte…
…2010 bis 2012" sowie "Einkommensteuer 2010 bis 2012" zugrunde. Dabei wurde festgestellt, dass Ausgangsrechnungen nicht verbucht, Tagesdiäten zu hoch errechnet sowie nichtabzugsfähige Ausgaben abgezogen worden waren, und dies jeweils als Wiederaufnahmsgrund herangezogen (Bericht über das Ergebnis der Außenprüfung v om 08. Jänner 2015). I. 2…
…in Ungarn wohnen würden. Fahrten zum Besuch der Eltern seien keine Familienheimfahrten im Rahmen einer beruflich veranlassten doppelten Haushaltsführung, diese Kosten wären als nichtabzugsfähige Ausgaben der privaten Lebensführung iSd § 20 EStG 1988 zu qualifizieren. In der Folge wurde vom Bf am 4. Dezember 2017 das…
…2 Z 2 lit. a UStG 1994 anzuwenden. Die geltend gemachten Aufwendungen und Vorsteuern, die diese beiden Wohnungen betreffen, stellen im Hinblick auf die Rechtsprechung nichtabzugsfähige Ausgaben im Sinne des § 20 Abs. 1 Z 1 EStG 1988 dar (UFS 12.6.2008, RV/1921-W…
…Haushalt in Beschäftigungsort aufgewendeten Beträge stellen demzufolge nach § 20 Abs. 1 EStG nichtabzugsfähige Ausgaben dar. V.C.4.) Kosten für beruflich bedingte Fahrten: Abweichend von der Einkommensteuererklärung für das Jahr 2017 (siehe ua. die Ergänzung zur Arbeitnehmerveranlagung 2017, Reisekosten) führt die Beschwerdeführerin in ihrem Schreiben…
…vom VwGH verneint (VwGH vom 24.11.2016, 2014/13/0045). 2. Weinflaschen und ähnliches Die Qualifizierung von Zuwendungen vor allem von Weinflaschen und dergleichen als nichtabzugsfähige Ausgaben, war schon Gegenstand der Erkenntnisse VwGH 31.07.2012, 2008/13/0069 und VwGH 25.04.2001…
…mit der Begründung, dass die Lieferungen bzw. sonstigen Leistungen als nicht für das Unternehmen ausgeführt gelten, da ihnen Entgelte zugrunde liegen, die überwiegend nichtabzugsfähige Ausgaben bzw. Aufwendungen darstellen. Die Bezug habende Bestimmung verweist auf die ertragsteuerliche Beurteilung. § 12 Abs. 2 Z 2 lit. a UStG…
…bei KZ 9230 gestrichen. Ebenso ausgeschieden wurden Beträge einer Afa von € 4.328,09 für Investitionen im Zusammenhang mit Arbeitsräumen im Wohnungsverband, da es sich hiebei um nichtabzugsfähige Ausgaben gem § 20 EStG 88 handelt." Über FinanzOnline brachte der steuerliche Vertreter am 17. Jänner 2011 …
…sich um nichtabzugsfähige Ausgaben im Sinne des § 20 Abs. 2 EStG 1988 handle, weil sie in einem unmittelbaren wirtschaftlichen Zusammenhang mit nicht steuerpflichtigen Einnahmen, nämlich der Auslandszulage gemäß §§ 21ff. GehG, stünden. Gemäß § 20 Abs. 2 EStG dürfen bei der Ermittlung der Einkünfte Aufwendungen und Ausgaben…
…2006, in dem die Einkünfte aus Gewerbebetrieb in Höhe von € 0,00 veranlagt wurden. Begründend wurde ausgeführt. "Die erzeugte Strommenge im Jahresdurchschnitt überschreitet nicht die für die Haushalsführung benötigte Strommenge. Daher sind die Kosten der Anschaffung und des Betriebs der Photovoltaikanlage nichtabzugsfähige Ausgaben iSd …
…4, 5b und 6) 6. Der Bf. hat in den Jahren 2013 und 2015 nichtabzugsfähige Ausgaben (Kosten der privaten Lebensführung) als Werbungskosten im Rahmen der Vermietung ***Adresse2*** geltend gemacht (Tz. 5a) 7. Die AfA für die Jahre 2014 und 2015 wurde falsch berechnet, weil die…
…u.a. ausgeführt: [...] Im Beschwerdeverfahren gegen den Einkommensteuerbescheid 2020 beantragte die Bf. u.a. die Berücksichtigung folgender Ausgaben, welche von der belangten Behörde in der Beschwerdevorentscheidung als nichtabzugsfähige Ausgaben gem. § 20 ESt 1988 gewertet wurden: Rechnung der Firma "Firma1" [BFG-Akt OZ 12] iHv. 140…
…Mietkosten als gemäß § 20 EStG 1988 nichtabzugsfähige Ausgaben bei den Einkünften gewertet worden. 2. Beweiswürdigung Aufgrund des Verwaltungsakts, insbesondere der Ausführungen im Vorlageantrag und in der Vorhaltsbeantwortung in Verbindung mit den der Vorhaltsbeantwortung angefügten Beweismittel zu den in Rede stehenden Ausgabenpositionen, bestehen keine Bedenken an…
…Unterhalt seiner Familienangehörigen aufgewendeten Beträge“ und gemäß Z 2 lit a „Aufwendungen oder Ausgaben für die Lebensführung“ bei den einzelnen Einkünften nicht abgezogen werden. Aufwendungen des Unternehmers für die seinen privaten Wohnzwecken dienende Wohnung stellen nicht abzugsfähige Aufwendungen der Lebensführung dar (VwGH 26.03.2007…
…Familienangehörigen aufgewendeten Beträge“ und gemäß Z 2 lit a „Aufwendungen oder Ausgaben für die Lebensführung“ bei den einzelnen Einkünften nicht abgezogen werden. Aufwendungen des Unternehmers für die seinen privaten Wohnzwecken dienende Wohnung stellen nicht abzugsfähige Aufwendungen der Lebensführung dar. Mit Erkenntnis vom 28.05.2009…