…die Tätigkeit der Bf. zu fördern, nichtabzugsfähige Aufwendungen im Sinne des § 20 Abs. 1 Z 3 EStG 1988 dar und können daher nicht als Werbungskosten berücksichtigt werden. 3. Arbeitszimmer: Nach § 20 Abs. 1 Z 2 lit. d EStG 1988 sind Aufwendungen oder Ausgaben für ein…
…sich um nichtabzugsfähige Kosten der Lebensführung (§ 20 Abs. 1 Z 2 lit. a EStG 1988) oder um Krankheitskosten gemäß § 34 EStG 1988 handelt. Rechtliche Würdigung: Werbungskosten sind gemäß § 16 Abs. 1 erster Satz EStG 1988 Aufwendungen oder Ausgaben zur Erwerbung, Sicherung oder Erhaltung der Einnahmen…
…sind daher nicht abzugsfähig. Kundengeschenke, Repräsentationsaufwendungen: Derartige Aufwendungen und Ausgaben gelten nicht als für das Unternehmen ausgeführt und sind nach § 12 Abs. 2 Z 2 lit. a UStG 1994 nicht abzugsfähig. Derartige Aufwendungen gelten als nichtabzugsfähige Aufwendungen der Lebensführung, selbst wenn es die wirtschaftliche oder…
…oben). Der Mietvertrag ist daher nicht anzuerkennen. Dementsprechend ist kein Umsatz aus der Vermietung anzusetzen. Diese Ausführungen gelten auch ertragsteuerlich. § 20 Abs 1 Z 1 EStG 1988 normiert ein Abzugsverbot für Aufwendungen der Lebensführung. Das Abzugsverbot erfasst auch Gestaltungen, die darauf abzielen, nicht abzugsfähige Aufwendungen…
…Sicherung oder Erhaltung der Einnahmen. Gemäß § 16 Abs. 1 Z 7 EStG 1988 sind Ausgaben für Arbeitsmittel (zB Werkzeug und Berufskleidung) Werbungskosten. Gemäß § 20 Abs. 1 Z 2 lit. a EStG 1988 dürfen bei den einzelnen Einkünften Aufwendungen oder Ausgaben für die Lebensführung nicht abgezogen…
…nichtabzugsfähige Aufwendungen der Lebensführung dar. Im gegenständlichen Fall wurden vom Bf. für das hier relevante Jahr 2010 Aufwendungen für die Absolvierung einer Bildungsveranstaltung "NLP-Practitioner" geltend gemacht. Bei dieser Ausbildung (Neurolinguistisches Programmieren) handelt es sich um ein psychologisches Modell für wirksame Kommunikation. Durch Analyse der…
…beruflichen und privaten Interessen herbeiführen und dadurch Aufwendungen der Lebensführung steuerlich abzugsfähig machen kann, was ungerecht gegenüber jenen Steuerpflichtigen wäre, die eine Tätigkeit ausüben, die eine solche Verbindung zwischen beruflichen und privaten Interessen nicht ermöglicht, und die derartige Aufwendungen aus ihrem bereits versteuerten Einkommen tragen…
…sich bringt und sie zur Förderung des Berufes oder der Tätigkeit des Steuerpflichtigen erfolgen,bBei den einzelnen Einkünften nicht abgezogen werden. Schon für die Rechtslage vor dem Abgabenänderungsgesetz 2011, BGBl. I Nr. 76/2011, hat der Verwaltungsgerichtshof Geldstrafen als nicht abziehbare Aufwendungen der Lebensführung beurteilt…
…Aufwendungen, die auch dem Beruf förderlich sind, bei denen die Kosten jedoch nicht objektiv in beruflich oder private trennbar sind. Solche Aufwendungen stellen zur Gänze nichtabzugsfähige Aufwendungen der Lebensführung dar. Demnach stellen Aufwendungen oder Ausgaben, die sowohl durch die Berufsausübung als auch durch die Lebensführung…
……" "Nichtabzugsfähige Aufwendungen und Ausgaben § 20. (1) Bei den einzelnen Einkünften dürfen nicht abgezogen werden: … 2. a) Aufwendungen oder Ausgaben für die Lebensführung, selbst wenn sie die wirtschaftliche oder gesellschaftliche Stellung des Steuerpflichtigen mit sich bringt und sie zur Förderung des Berufes oder der…
…da Aufwendungen für die Teilnahme an vom Pädagogischen Institut der Stadt Wien veranstalteten Sportwochen nichtabzugsfähige Kosten der privaten Lebensführung gemäß § 20 EStG darstellen, auch wenn die Teilnahme für die Tätigkeit als Lehrer förderlich sein kann. Bisher wurden € 264,00 seitens der Behörde als Seminarkosten…
…EStG, 2018, § 16 Rz 43). Aufwendungen für die Verpflegung sind grundsätzlich nicht abzugsfähige Aufwendungen der Lebensführung. Der Abzug solcher Aufwendungen stellt die Ausnahme dar und kann jedenfalls nur insoweit erfolgen, als der Mehraufwand unvermeidbar ist (VwGH 1.9.2015, 2012/15/0119; Jakom/Lenneis, EStG…
…keine Werbungskosten dar, und zwar selbst dann nicht, wenn die Kleidung ausschließlich bei der Berufsausübung getragen wird (vgl. VwGH 27.1.2011, Zl. 2010/15/0197). Kleidung gehört demnach regelmäßig zu den nichtabzugsfähigen Aufwendungen der Lebensführung, was selbst dann gilt, wenn sie nahezu ausschließlich für…
…Nichtabzugsfähige Aufwendungen und Ausgaben Wer typische Aufwendungen der privaten Lebensführung als Werbungskosten geltend macht, hat im Hinblick auf die Nähe zum Beweisthema von sich aus für jede Aufwendung gesondert nachzuweisen, dass sie - entgegen allgemeiner Lebenserfahrung - (nahezu) ausschließlich die berufliche Sphäre betrifft. In Fällen von Aufwendungen…
…1 Z 5 lit b) EStG 1988, "Nichtabzugsfähige Aufwendungen und Ausgaben", dürfen bei den einzelnen Einkünften Strafen und Geldbußen, die von den Gerichten, Verwaltungsbehörden oder den Organen der Europäischen Union verhängt werden, nicht abgezogen werden. Mit dem AbgÄG 2011 wurde das bisherige Abzugsverbot zur Vermeidung…
…bei Aufwendungen solcher Art um nichtabzugsfähige Aufwendungen der privaten Lebensführung. Die Bf wandte sich gegen den Standpunkt der Abgabenbehörde mit Vorlageantrag, den sie sinngemäß wie folgt begründete: Selbst wenn der Standpunkt des Finanzamtes zuträfe, wäre der angefochtene Bescheid nicht richtig, weil die geltend gemachten Aufwendungen…
…in Höhe von 500 €. Im angefochtenen Bescheid betreffend Einkommensteuer für das Jahr 2011 wurde den Ausgaben für die "Einladung anlässlich der Berufung zum Universitäts-Professor" die Anerkennung als Werbungskosten mit der Begründung versagt, dass es sich hiebei um nichtabzugsfähige Aufwendungen der privaten Lebensführung iSd …
…nachprüfbarer Abgrenzungsmerkmale im Allgemeinen den nichtabzugsfähigen Aufwendungen der Lebensführung zuzuordnen seien. Damit die vorgelegten Belege als Werbungskosten geltend gemacht werden könnten, wäre erforderlich, die in Rede stehenden Kosten in einwandfreier Form von den Kosten der Lebensführung trennen zu können. Nach der dargestellten Rechtslage und Rechtsprechung…
…1988 nichtabzugsfähige Aufwendungen der Lebensführung dar. Pflege- und Krankheitskosten der Mutter könnten nur insoweit berücksichtigt werden, als ein etwaiger Fehlbetrag entstehe. Die das steuerliche Existenzminimum übersteigenden Einkommensteile der Mutter seien für Pflegekosten zu verwenden. Da die durch die Bf getragenen Kosten durch das Einkommen der…
…Familienwohnsitz handle, würden die Voraussetzungen für eine doppelte Haushaltsführung und in der Folge für Familienheimfahrten nicht vorliegen. < Bewirtungsausgaben: Gemäß § 20 Abs. 1 Z. 2 lit. a EStG 1988 würden bei den einzelnen Einkünften Aufwendungen oder Ausgaben für die Lebensführung nicht abgezogen werden dürfen, selbst…